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Garantiezins: Das müssen Versicherungskunden wissen

Altersvorsorge

Der Höchstrechnungszins steigt ab 2025 auf 1 Prozent - die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Unser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Garantie- und Höchstrechnungszins und welche Bedeutung er für Sparer hat.

29.04.2024

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins ist ein Teil der Gesamtverzinsung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungen. Er steht bei der klassischen Variante zu Vertragsbeginn fest und gilt für die gesamte Laufzeit der Lebens- oder Rentenversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer Jahr für Jahr mindestens diesen Zins der Kundin bzw. dem Kunden auf das Angesparte gutschreibt. Wichtig zu wissen: Der Garantiezins bezieht sich auf den Sparanteil. Das ist der Teil des Beitrags, der nach Abzug der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und – im Fall von Lebensversicherungen – für den Todesfall- und Hinterbliebenenschutz verbleibt. 

Haben alle Lebens- und Rentenversicherungen einen Garantiezins?

Nein. Eine wachsende Rolle spielen Renten- und Lebensversicherungen mit modifizierten Garantien. Bei diesen Produkten wird ein bestimmter Euro-Betrag – etwa die Summe oder ein Teil der eingezahlten Beiträge – zum Vertragsablauf oder Rentenbeginn fest zugesagt, aber keine konstante jährliche Verzinsung. Dadurch steigt die Anlagefreiheit und der Versicherer kann die Kundengelder rentabler anlegen. Rund 65 Prozent der neu abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen entfallen auf Produkte mit modifizierten Garantien.

Der Garantiezins ist ein typisches Merkmal klassischer Renten- und Lebensversicherungen. Daneben gibt es noch fondsgebundene Versicherungen, bei denen die Ablaufleistung zum Ende des Vertrages vom Börsenverlauf abhängt – beziehungsweise dem zugrunde liegenden Anlageprodukt, etwa einem Fonds. Großer Beliebtheit erfreuen sich Hybridprodukte mit modifizierten Garantien. Sie legen die Gelder in Kombination klassisch und fondsgebunden an. 
Eine Garantieverzinsung fehlt auch bei der Risikolebensversicherung. Der Grund ist einfach: Diese Produkte dienen der Absicherung der Hinterbliebenen bei Tod der versicherten Person. Ein ergänzender Vermögensaufbau zur Altersvorsorge findet nicht statt. Dafür sind die Beiträge deutlich niedriger als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Garantiezins und Höchstrechnungszins?

Die Anbieter von klassischen Renten- oder Lebensversicherungen können den Garantiezins nicht nach Belieben selbst bestimmen. Seine Höhe wird indirekt durch den sogenannten Höchstrechnungszins begrenzt. Dieser wird vom Bundesfinanzministerium festlegt – auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie geben jährlich unabhängig voneinander eine Einschätzung ab, wie hoch dieser Zins maximal sein sollte. In der Vergangenheit haben die Versicherer die gesetzliche Obergrenze für ihre Verträge in der Regel übernommen. Daher werden Höchstrechnungszins und Garantiezins oft synonym verwendet.

Wie hat sich der Höchstrechnungszins entwickelt?

Der Höchstrechnungszins ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Lag er in den 1990er-Jahren in der Spitze noch bei vier Prozent, wurde er zuletzt ab 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt. Ab 2025 gibt es einen Positivtrend. Der Höchstrechnungszins wird auf 1 Prozent erhöht. Das ist die erste Anhebung seit 30 Jahren.

Welche Folgen hat eine Änderung des Höchstrechnungszinses?

Bestehende Verträge sind von einer Änderung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen: Die zum Abschluss der Versicherung versprochene Mindestverzinsung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Wer zum Beispiel 2011 eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen hat, erhält den damals vereinbarten Zins von 2,25 Prozent auch heute noch auf seinen Sparanteil gutgeschrieben. 

Ist der Garantiezins gleichbedeutend mit der Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung?

Nein. Er ist im ungünstigsten Fall die Untergrenze. Die gesamte Rendite einer Lebens- bzw. Rentenversicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: neben dem garantierten Zinssatz oder der modifizierten Garantie gibt es im Normalfall noch Überschüsse. Überschüsse entstehen,

  • wenn Versicherer mit ihren Kapitalanlagen höhere Erträge erwirtschaften als für den Garantiezins notwendig sind (Kapitalanlageüberschuss),
  • wenn der Versicherer sparsam wirtschaftet und geringere Kosten anfallen als ursprünglich kalkuliert (Kostenüberschuss)
  • oder wenn sich die Sterblichkeit aus Sicht des Versichertenkollektivs günstiger entwickelt als bei Vertragsabschluss kalkuliert (Risikoüberschuss).

 
Garantiezins und Überschussbeteiligung ergeben die Gesamtverzinsung des Produkts. Anders als der garantierte Zinssatz ist die Höhe der Überschüsse zu Vertragsbeginn jedoch nicht sicher. Die deutschen Lebensversicherer sind aber gesetzlich verpflichtet, die Beiträge ihrer Kunden vorsichtig zu kalkulieren, so dass Überschüsse in aller Regel zu erwarten sind. Im langjährigen Mittel geben die Lebensversicherer mehr als 95 Prozent der Kapitalerträge, Risiko- und Kostenüberschüsse an die Versichertengemeinschaft weiter.

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