1. Die private Haftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen - und zwar in unbegrenzter Höhe. Darum ist eine Haftpflichtversicherung in jedem Lebensabschnitt unverzichtbar. Die Versicherung zahlt alle Schäden, die jemand fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht, bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe.
Häufig lohnt es sich zu prüfen, ob es neuere Haftpflichtversicherungsverträge mit verbesserten Leistungen gibt. Neue Haftpflichtversicherungen sind häufig günstiger und leistungsstärker als ältere Policen.
Rentner sollten darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung Deliktunfähigkeit beinhaltet. Dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung oft auch für Schäden, die durch Demenz verursacht wurden.
2. Die Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung müssen alle haben. Sie zählt zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Für Rentner gilt folgende Faustformel: Sie sind im Ruhestand genauso kranken- und pflegeversichert wie im Erwerbsleben. Rentner bezahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent - egal in welcher Krankenversicherung sie sind. In der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz für Senioren bei 3,4 Prozent. Detailliertere Informationen zur Krankenversicherung in der Rente bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Zusatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für gesetzlich versicherte Rentner können sich eventuell Zusatzversicherungen lohnen, zum Beispiel für Wahlleistungen im Krankenhaus. Senioren sollte bei Interesse ihre gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren.
Was gilt in der privaten Krankenversicherung?
Mit Eintritt in die Rente bleibt der vereinbarte private Krankenversicherungsschutz laut Verband der privaten Krankenversicherer in vollem Umfang erhalten. Anstelle des Arbeitgeberzuschusses gibt es auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Dieser wird so berechnet, als bestünde eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen statt privaten Krankenversicherung. Versicherte, die zur Altersvorsorge einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen haben, zahlen ab dem in den Bedingungen vereinbarten Alter einen geringeren Beitrag.
Ehemalige Beamte zahlen im Alter geringere Beiträge für ihre Krankenversicherung, denn mit der Pensionierung erhöht sich der Beihilfesatz normalerweise von 50 auf 70 Prozent. Entsprechend verringert sich der selbst zu finanzierende Versicherungsumfang ab Beginn des Ruhestands auf 30 Prozent der Krankheitskosten. Damit sinkt auch der Versicherungsbeitrag.
3. Die Auslandsreisekrankenversicherung
Endlich zeitlich unbegrenzt reisen - in der Rente ist das möglich. Für Reisen ist eine Auslandsreisekrankenpolice ratsam. Reiselustige Senioren sollte nicht davon ausgehen, dass gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten im Ausland vollständig übernehmen. Zusätzlicher Schutz ist deshalb zwingend notwendig.
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, am Urlaubsort krank zu werden. Und für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in die Heimat, der leicht einen fünfstelligen Betrag kosten kann, kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht auf.
Wer öfter ins Ausland verreist, schließt am besten eine günstige Jahrespolice ab. Langzeiturlauber benötigen entsprechend eine Langzeitpolice. Die Angebote der Versicherungen zu vergleichen lohnt sich. Manche Versicherer erhöhen den Beitrag bereits ab 50 Jahren. Andere sehen einen Zuschlag erst ab 70 Jahren vor. Weitere Informationen finden Sie im Verbraucherportal des PKV.
4. Die Pflegezusatzversicherung
Immer mehr Menschen müssen gepflegt werden. Das verursacht hohe Kosten, die für ältere Menschen schnell zu einer enormen finanziellen Belastung werden können. Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung reichen selbst bei geringem Bedarf kaum aus, um die Kosten zu decken. Eine private Pflegeversicherung ist daher grundsätzlich sinnvoll.
Man sollte diese Versicherung allerdings so früh wie möglich abschließen, am besten schon in jungen Jahren. Je älter der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto mehr zahlt er für den Vertrag. Wichtig ist auch das Leistungsspektrum. Eine private Pflegezusatzversicherung sollte bereits Leistungen ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Pflege vorsehen.
5. Die private Unfallversicherung
Nach Eintritt in den Ruhestand besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr, den die Rentner zuvor etwa als Arbeitnehmer hatten. Hinzu kommt: Ältere Menschen lassen in ihrer Reaktions- und Koordinationsfähigkeit naturgemäß nach. Deshalb erleiden sie häufiger Unglücke, manchmal auch mit schweren Verletzungen. Stürze gehören bei Senioren zu den häufigsten Ursachen für eine Einlieferung ins Krankenhaus. Sollten durch den Unfall Umbaukosten, Anschaffungen oder Pflegeleistungen nötig werden, hilft die private Unfallversicherung. Beim Abschluss sollten Rentner darauf achten, dass die Versicherungssumme den Kapitalbedarf abdeckt, der durch eine unfallbedingte Invalidität entsteht.
Für Senioren bieten sich häufig spezielle Unfall-Tarife an. Diese zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie zusätzliche Assistance-Leistungen beinhalten. Das ermöglicht es, den Alltag (gegebenenfalls auch des Ehepartners) selbstständig zu bewältigen, ohne die Familie zu sehr in Anspruch nehmen zu müssen.
mit dpa