Zu teuer, zu kompliziert, zu unrentabel: Die Liste der Kritikpunkte an der Riester-Rente ist lang. Von diesen Kritikpunkten sollte man sich aber nicht verunsichern lassen. Die Kritik ist in den meisten Fällen unberechtigt. Entsprechend ist es auch nicht überraschend, dass Riester in den vergangenen 20 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland geworden ist. Mit mehr als 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen ist die Riester-Rente sogar die weltweit erfolgreichste freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge.
Keine andere Form der Altersvorsorge fördert Geringverdiener und Familien so zielgerichtet wie die Riester-Rente. Vier von zehn Zulagenempfängern verdienen weniger als 20.000 Euro im Jahr. Gerade für diesen Personenkreis ist die staatliche Förderung unschlagbar attraktiv: So bekommt beispielsweise eine alleinerziehende Riester-Kundin mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro bereits für einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr für sich und die beiden Kinder insgesamt 775 Euro Zulagen pro Jahr zusätzlich auf ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Wer nun aber über eine Kündigung seines Riester-Vertrags nachdenkt, der sollte unbedingt beachten, dass dies erhebliche negative Folgen mit sich bringt. Es gilt wie immer im Leben auch hier: Nicht alles, was möglich ist, ist auch sinnvoll. Aber der Reihe nach.
Was gilt prinzipiell bei der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung?
Eine Riester-Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Gut zu wissen für Kunden: In der Lebensversicherung ist die Kündigung durch den Versicherer nicht möglich. Da Lebensversicherungsverträge langlaufende Verträge sind und Kunden geschützt werden sollen, sind solche Kündigungen durch Versicherungsunternehmen gesetzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt auch für private Rentenversicherungen.
Versicherungsnehmer, also die Kunden, können eine Kündigung hingegen jederzeit aussprechen. Die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollte jedoch immer die letzte Option sein, weil dadurch nicht nur der Versicherungsschutz und alle erworbenen Ansprüche verloren gehen. Bei Riester kostet die Kündigung auch die Förderung.
Welche Konsequenzen hat die Kündigung eines Riester-Vertrags?
Die staatliche Förderung geht bei einer Kündigung der Riester-Rente verloren. Wer kündigt, sollte also beachten, dass alle gewährten Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen.
Hintergrund: Der Staat will den Aufbau der privaten Altersvorsorge nur dann steuerlich unterstützen, wenn sichergestellt ist, dass im Alter aus dem eingezahlten Kapital nebst Zulagen eine lebenslange Rente ausgezahlt wird. Diese elementare Spielregel wird nicht beachtet, wenn der Vertrag gekündigt wird und es zur Auszahlung des Guthabens kommt. Das Ziel, seine persönliche Versorgungslücke zu reduzieren, wird nicht mehr verfolgt. Deshalb müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Riester-Kunden im Fall der Kündigung insbesondere die Förderung an den Staat zurückzahlen. Fachleute sprechen in diesem Fall von einer "schädlichen Verwendung".
Eine Riester-Kündigung hat häufig noch weitere Konsequenzen:
- Der Pfändungsschutz für Altersvorsorge entfällt. Gläubiger können auf das ausgezahlte Vermögen zugreifen.
- Normalerweise ist die geförderte Altersvorsorge auch im Fall von längerer Arbeitslosigkeit davor geschützt, vorzeitig verbraucht werden zu müssen ("Hartz-IV-sicher"). Nach der Kündigung gilt das für das ausgezahlte Vermögen nicht mehr.
- Die Erträge sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Welche besseren Alternativen gibt es zur Kündigung?
Lebens- und Rentenversicherer bieten seit je her unterschiedliche Möglichkeiten an, die monatlichen Beiträge für langlaufende Altersvorsorge-Verträge anzupassen bzw. zu reduzieren. Bevor sie kündigen, sollten Riester-Sparer aus eigenem finanziellem Interesse eine dieser Möglichkeiten erwägen. Dabei sollten sie sich aber beraten lassen, da es ggf. durch eine Beitragsreduzierung zu einer Kürzung oder sogar einem Verlust der künftigen steuerlichen Förderung kommen kann.
4 Schritte, um Riester-Renten zu kündigen
Wer kündigen möchte, sollte sich professionell beraten lassen. Auch so können finanzielle Verluste vermieden werden. Darüber hinaus gilt es folgende Punkte zu beachten.
Das leistet die Riester-Rente: Vorsorgen mit staatlicher Förderung
Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln bei der Altersvorsorge ist gefragt. Der Staat hat aus diesem Grund die Riester-Rente entwickelt, die Verbraucher beim Sparen unterstützt.
Eine Riester-Rentenversicherung unterstützt die Menschen dabei, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil: Diese private Rentenversicherung wird staatlich gefördert und bietet ein hohes Maß an Sicherheit.
Riester-Renten als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der Förderung. Wer sein Geld in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält verschiedene Arten der staatlichen Förderung.
So funktioniert die Riester-Förderung
Riester-Sparer erhalten staatliche Zulagen. Diese setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:
- Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person.
- Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).
Die Zulagen werden direkt auf den persönlichen Riester-Vertrag überwiesen und erhöhen – auch durch den langfristigen Zinseszinseffekt – die Rente. Vergleichbar zur Rürup-Rente, die hauptsächlich für Selbstständige entwickelt wurde, kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung. Geben Riester-Sparer ihre eingezahlten Beiträge in der Anlage AV bei der Steuererklärung an, erhalten sie in diesem Fall Geld vom Finanzamt zurück.
Mindest- und Höchstbeiträge bei Riester
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent der erzielten Einkünfte in einem Jahr abzüglich der staatlichen Zulage. Wer will, kann auch mehr Geld in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt – pro Jahr 2.100 Euro einschließlich Zulage.