1. Nehmen Sie sich Zeit für Riester
Der Riester-Anbieter muss über alle Veränderungen, die für die Riester-Rente relevant sind, informiert werden – das ist letztendlich auch im Interesse des Kunden. Diese Änderungen sollten Riester-Sparer ihrem Anbieter mitteilen:
- ein neugeborenes Kind
- ein anderer Familienstand
- verändertes Einkommen oder
- ein anderer beruflicher Status.
In der Regel erhalten Riester-Sparer von ihrem Anbieter einmal im Jahr ein Formular, das berufliche und familiäre Änderungen abfragt.
2. Denken Sie an die staatliche Zulage
Die staatlichen Zulagen werden nicht automatisch dem Riester-Vertrag gutgeschrieben, sondern müssen über den Riester-Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Dieser Antrag muss der Zulagenstelle innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen. Konkret: Bis Ende 2021 können Sie noch die Zulagen für das Beitragsjahr 2019 beantragen.
Gut zu wissen: Die Grundzulage für Riester-Verträge beträgt 175 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass Sparer mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen.
3. Nachzahlungen sichern volle Zulage
Wer 2020 eine Gehaltserhöhung bekommen hat, sollte unbedingt die Höhe seiner Riester-Beiträge prüfen. Mit einer Nachzahlung im Dezember können sich Riester-Sparer die volle Förderung sichern.
Hintergrund: Die volle Riester-Zulage bekommen Sparer nur dann, wenn 4 Prozent des Bruttoeinkommens von 2020 in den Riester-Vertrag fließen. Bei einem Durchschnittsverdiener (37.873 Euro brutto) sind das rund 1.515 Euro. Von dieser Summe gehen die Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen ab, nur den Rest müssen Riester-Sparer selbst einzahlen.
Rechenbeispiel: Durchschnittsverdiener, zwei Kinder (Geburtsdatum 2008 oder später)
Bruttogehalt 2020 | 37.873 € (vorher 37.103 €) |
davon 4 % für volle Förderung | 1.514,92 € |
abzüglich Grundzulage | 175 € |
abzüglich 2 Kinderzulagen | 600 € |
optimaler Eigenbeitrag 2021 | 739,92 € |
Bereits eingezahlt (Januar bis Dezember) | 709,12 € |
Nachzahlung für volle Förderung | 30,80 € |
4. Riester-Beiträge in Steuererklärung angeben
Wer seine Steuererklärung noch immer auf dem Schreibtisch liegen hat, sollte die Riester-Rente nicht vergessen. Sie kann Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den sogenannten Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon.
5. Kinderzulage nur für die Bezieher des Kindergeldes
Die Regelung ist hier einfach: Die Kinderzulage erhält die förderberechtigte Person, die auch das Kindergeld bekommt. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage für die Zukunft gestrichen.