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Wie lange muss ich meine Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Altersvorsorge

Wenn man eine Versicherung abschließt, bekommt man neben dem wichtigen Versicherungsschutz häufig auch Unterlagen auf Papier. Aber wie lange müssen Verträge aufbewahrt werden? Und welche Unterlagen müssen nach einem Schaden eingereicht werden? Ein Überblick.

18.06.2024

Wie lange sollten Versicherungsunterlagen aufgehoben werden?

Versicherungsunterlagen sollten grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahrt werden. Am wichtigsten sind hier der Versicherungsschein, also die Police, und der Antrag. Wer sich zum Beispiel das Kapital oder die Rente aus einer Lebensversicherung auszahlen lassen möchte, muss nachweisen, dass er bezugsberechtigt ist. Die Police gilt dabei als Urkunde, die Auszahlung erfolgt daher in der Regel nur gegen deren Vorlage.

Versicherungsschein verloren – und nun?

Wer seine Police verliert oder im Chaos des Aktenschrankes nicht mehr finden kann, sollte umgehend die Versicherung oder den Berater kontaktieren. Die Versicherung stellt dann einen Ersatzversicherungsschein aus – allerdings auf Kosten des Kunden.

Gibt es Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen?

Ja, denn Versicherungskunden sollten die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften im Auge behalten. Die allgemeine Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren. Begründete Ansprüche können also auch noch nach Ende des Vertrages geltend gemacht werden. Auszahlungen von Renten- und Lebensversicherungen können auch steuer- und erbrechtlich von Belang sein. Das allzu vorschnelle Entsorgen der Unterlagen sollte daher gut überlegt sein.

Was passiert mit der Police nach der Kündigung?

Ist die Versicherung gekündigt oder der Versicherungsschutz abgelaufen, können die Unterlagen - am besten geschreddert - ins Altpapier. Aber auch hier gilt: Manche Einzahlungsbelege braucht man noch für die Steuererklärung, wenn etwa die Beiträge zur Haftpflichtversicherung noch steuerlich geltend gemacht werden sollen.

Welche Unterlagen braucht der Versicherer nach einem Schaden, zum Beispiel einen Wohnungseinbruch?

Nach einem Schaden muss der Versicherte nachweisen, welche Gegenstände gestohlen oder zerstört wurden. Deshalb ist es sinnvoll, auch Kaufbelege der Einrichtung aufzuheben oder die Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Der Versicherer kann anhand dieser Belege den entstandenen Schaden einfacher nachvollziehen – und am Ende auch schneller auszahlen.

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