Wer finanzielle Einbußen verkraften muss, kann häufig nur schwer sparen oder etwas fürs Alter zurücklegen. Gerne wird in dieser Notsituation die Kündigung der privaten Altersvorsorge in Erwägung gezogen. Klar ist jedoch: Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung. Denn damit gehen alle Ansprüche, bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile verloren. Es gibt bessere Lösungen statt die Kündigung. Lebens- und Rentenversicherer bieten viele Optionen, die Absicherung an sich ändernde Bedürfnisse und Rahmenbedingungen anzupassen.
Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat folgende Möglichkeiten:
Zusatzversicherungen kündigen
Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.
Beitragsfreistellung
Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.
Vertrag ruhen lassen
Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.
Dynamische Tarife einfrieren
Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
Zahlungsweise ändern
Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.
Überschüsse mit Beiträgen verrechnen
Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich – ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.
Beiträge stunden
Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.
Policendarlehen aufnehmen
Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.
Versicherungssumme herabsetzen
Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.
Risiko-Zwischenfinanzierung
Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.
Zu guter Letzt, bitte nicht vergessen:
Bei allen diesen Möglichkeiten darf man jedoch eines nicht vergessen: Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag sowie eine Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung die ursprünglich geplante Alterssicherung.