Tod in der Ansparphase: Wie Hinterbliebene Riester-Zulagen und Steuervergünstigungen behalten
In der Regel ist im Riester-Vertrag vereinbart, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Eine Auszahlung ist aber „förderschädlich“ – die Zulagen und Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden.
Es gibt jedoch einen Weg für eine "förderunschädliche" Übertragung der Riester-Rente. Förderunschädlich bedeutet: Die Zulagen und Steuervergünstigungen gehen nicht zurück an den Staat, sondern bleiben erhalten. Hinterbliebene, die diese beiden Bedingungen erfüllen, können die Riester-Zulagen und Steuervergünstigungen behalten:
- Partner muss Bezugsberechtigter sein: Der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner muss als begünstigte Person im Vertrag des Verstorbenen eingetragen sein.
- Übertragung in eigenen Riester-Vertrag: Das vorhandene Kapital der verstorbenen Person wird auf einen eigenen Riester-Vertrag der begünstigten Person übertragen. Die begünstigte Person kann auch eigens für die Übertragung einen Riester-Vertrag abschließen, um das Kapital der verstorbenen Person ohne Abzüge zu übernehmen.
Kann ich eine Riester-Rente meinen Kindern vererben?
Kinder haben die Möglichkeit einer steuerunschädlichen Übertragung nicht. Erben sie einen Riester-Vertrag, müssen sie die staatliche Förderung zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie das Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen würden.
Hinterbliebenenrente: Riester-Förderung bleibt erhalten
Eine Besonderheit der Riester-Rentenversicherung ist die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz mit seinem Riester-Vertrag zu verbinden. Hat der Verstorbene mit seinem Riester-Versicherer die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente vereinbart, bleiben Zulagen und Steuervorteile ebenfalls erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hinterbliebenenrente an Ehegatten bzw. Lebenspartner lebenslang gezahlt wird oder aber an Kinder.
Bei Kindern darf die Rente allerdings nur bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch mit 18 bzw. 25 Jahren geleistet werden, um nicht die bisherige steuerliche Förderung zu gefährden.
Was gilt bei einem Todesfall in der Rentenphase?
Stirbt der Versicherte nach Beginn seiner Altersrente, endet die Rentenzahlung sofort – es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Bei einer Rentengarantiezeit von beispielsweise 10 Jahren wird die Rente des Versicherten mindestens 10 Jahre lang ausgezahlt. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die vom Versicherten benannte Person weitergezahlt. Dabei geht aber grundsätzlich die gewährte staatliche Förderung verloren.
Der Ausweg: Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben dann erhalten, wenn die ausstehenden Renten oder das verbleibende Riester-Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten oder des Lebenspartners übertragen werden. Eine förderunschädliche Übertragung auf den Riester-Vertag eines Kindes ist jedoch nicht möglich.
Übrigens müssen Ehegatten oder Lebenspartner die staatliche Förderung auch dann nicht zurückzahlen, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind. Solange sie selbst nicht förderberechtigt sind, erhalten sie allerdings keine Förderung für weitere Beiträge, die sie in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Gut zu wissen: So funktioniert die Riester-Förderung
Die Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge wird durch staatliche Zuschüsse und Steuervorteile gefördert. So profitieren die Sparer davon:
- Die staatliche Zulage
Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:
- Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr
- Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).
Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.
- Die Steuerersparnis
Die Riester-Rente bietet vor allem Durchschnitts- und Besserverdienern Vorteile bei der Einkommensteuer. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ("Anlage AV") geltend gemacht werden.
Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung für den Riester-Sparer.