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Standmitteilung von Lebensversicherungen: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

Altersvorsorge

Standmitteilungen sind der jährliche Kontoauszug einer Lebensversicherung. Hier erfahren Verbraucher, wie sich der Wert ihrer Lebensversicherung entwickelt hat und mit welchen Leistungen sie künftig rechnen können. Was ist garantiert? Wie hoch sind mögliche Überschüsse? Wir erklären die wichtigsten Begriffe.

19.07.2024

Eine gute Altersvorsorge braucht gute Planung. Grundlage einer guten Vorsorgestrategie sind Informationen darüber, wie viel Geld im Rentenalter zur Verfügung steht. Lebensversicherer schreiben daher ihren Kunden regelmäßig in der Standmitteilung, wie hoch die Altersrente oder die zu erwartende Kapitalzahlung sein wird.

Was bedeutet: Versicherte Person und Versicherungsnehmer

Erklärung: Die versicherte Person ist diejenige, auf die sich der Versicherungsschutz bezieht. Häufig ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer, bei dem die Rechte und Pflichten einer Police liegen.

Es gibt aber auch Ausnahmen, ein Beispiel: Eine Mutter schließt für ihren Sohn eine Lebensversicherung ab. In diesem Fall ist die Mutter die Versicherungsnehmerin, die die Beiträge bezahlt, der Sohn jedoch die versicherte Person.

Was bedeutet: Versicherungsablauf

Erklärung: Der Moment, in dem sich das Sparen auszahlt: Am Tag des Versicherungsablauf geht die Lebensversicherung von der Einzahl- in die Leistungsphase über. Kunden bekommen ab diesem Tag ihre lebenslange Rente oder das angesparte Kapital ausbezahlt. 

Was bedeutet: Garantierte Leistungen bei Versicherungsablauf

Erklärung: Die Leistungen einer Lebensversicherung bestehen prinzipiell aus zwei Bausteinen:

  • Garantierte Leistungen, mit denen Versicherte fest rechnen können;
  • und nicht garantierte Leistungen, die variabel sind (z.B. der Überschussbeteiligung)

Ähnlich einem Kontoauszug gibt die Standmitteilung darüber Auskunft, welche Summe nach jetzigem Stand die Versicherten am Ende der Laufzeit garantiert ausgezahlt bekommen. Die laufende Überschussbeteiligung ist hier häufig schon eingerechnet, der Schlussüberschuss jedoch nicht.

Gut zu wissen

Der Versicherungsverband GDV veröffentlicht sogenannte Muster-Standmitteilungen zu verschiedenen Lebens- und Rentenversicherungsprodukten heraus. Um diese Schreiben so verständlich wie möglich zu machen, hat der Verband seine Standmitteilungen sprachwissenschaftlich überarbeitet. Diese Muster-Standmitteilungen sind aus kartellrechtlichen Gründen für Versicherungsunternehmen unverbindlich. Das bedeutet: Versicherer können die Muster-Standmitteilungen verwenden, müssen aber nicht. Stattdessen können sie auch eigens angefertigte Standmitteilungen an ihre Kunden schicken.

Was bedeutet: Garantierte Leistungen im Todesfall

Erklärung: Lebensversicherungen sind nicht nur ein Instrument für die Altersvorsorge, sondern auch für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Der Posten „Garantierte finanzielle Leistungen im Todesfall“ führt auf, welche Summe die Hinterbliebenen nach jetzigem Stand ausgezahlt bekämen, wenn die versicherte Person versterben würde.

Was bedeutet: Garantierte Leistungen bei Einstellung der Beitragszahlung

Erklärung: Auch bei der besten Planung kann es passieren, dass man sich den Beitrag zur Lebensversicherung nicht mehr leisten kann und mit der Beitragszahlung aussetzt. Die Versicherung wird dann "beitragsfrei gestellt". Bis zum Ablauf der Versicherung wird das Kapital in der Lebensversicherung weiter verzinst. Aus der Standmitteilung geht hervor, welche Leistung sich ohne weitere Beitragszahlungen garantiert ergeben würde.

Was bedeutet: Garantierter Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung

Erklärung: Wer vor dem vereinbarten Ende der Laufzeit seine Lebensversicherung kündigt, hat ein Recht auf das ihm zustehende Geld. Die Standmitteilung weist diese Summe aus. In der Regel sind vorzeitige Kündigungen jedoch mit finanziellen Einbußen für Versicherte verbunden – zur Kündigung gibt es deshalb auch sinnvollere Alternativen - siehe oben.

Rechenbeispiele: Mögliche finanzielle Gesamtleistungen

Manche Standmitteilungen enthalten Rechenbeispiele, wie sich der Wert eine Versicherung künftig entwickeln könnte. Diese Rechenbeispiele gehen dabei unterschiedliche Szenarien am Kapitalmarkt durch, z.B. niedrigeres, gleichbleibendes und höheres Zinsniveau.

Angesichts der langfristigen Perspektive einer Lebensversicherung hat jedes Szenario direkte Auswirkungen auf die Wertentwicklung. Diese Rechenbeispiele dürfen jedoch nicht mit den garantierten Leistungen der Police verwechselt werden. Die Beispielrechnungen sind unverbindlich.

Was bedeutet: Laufende Überschussbeteiligung

Erklärung: Versicherer legen das Kapital ihrer Kunden an. Je nach Lage am Kapitalmarkt, erwirtschaften sie dabei Überschüsse, die sie an ihrer Kunden weitergeben. Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und den Lebensversicherungen jährlich gutgeschrieben. Diese Gutschrift findet sich auch in der Standmitteilung.

Was bedeutet: Schlussüberschuss

Erklärung: Wer bis zum Ende einer Versicherung durchhält, wird mit dem Schlussüberschuss belohnt. Er wird am Ende der Versicherung verbindlich den Kunden zugeteilt. Der Schlussüberschuss wird jährlich neu festgelegt. Er kann daher im Verlauf der Versicherung schwanken. Da der Schlussüberschuss ein variabler Baustein einer Lebensversicherung ist, kann er ganz oder teilweise entfallen.

Was bedeutet: Bewertungsreserven

Erklärung: Vereinfacht ausgedrückt entstehen Bewertungsreserven, wenn der aktuelle Marktpreis der Kapitalanlagen höher ist als der Kaufpreis. Der Wert der Bewertungsreserven ist starkabhängig vom Kapitalmarkt.

Als Teil der Überschussbeteiligung geben Versicherer den Wert der Bewertungsreserven anteilig an ihre Kunden weiter. Die Beteiligung an Bewertungsreserven kann jederzeit stark schwanken. Sie kann deshalb ganz oder teilweise entfallen. Um diese Schwankungen abzumildern, erhalten Versicherte häufig eine Sockelbeteiligung aus Bewertungsreserven – eine Art Mindestbeteiligung.

Was bedeutet: Gezahlte Beiträge

Erklärung: Hier sehen Kunden schwarz auf weiß, wie viel sie bislang in ihren Versicherungsvertrag eingezahlt haben. Für ab 1. Juli 2018 abgeschlossene Verträge ist diese Angabe vorgeschrieben.

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