Wie versichern sich verheiratete und unverheiratete Paare?
In vielen Familien tragen Mann und Frau zum Einkommen der Familie bei. Das bedeutet auch, dass die Absicherung beider Leben finanziell relevant ist. Paare können sich gegenseitig mit einer „Versicherung auf verbundene Leben“ absichern. Der Vorteil einer verbundenen Risikolebensversicherung: Diese Art der Absicherung ist meist günstiger, als wenn das Paar zwei einzelne Verträge abschließen würde.
Die zweite Möglichkeit, wie sich ein Paar versichern kann, ist die sogenannte "Überkreuzversicherung". Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab, er wird Versicherungsnehmer. Der entscheidende Punkt: Als versicherte Person wird seine Lebensgefährtin in den Vertrag aufgenommen. Die Frau schließt einen eigenen Vertrag ab und trägt als versicherte Person den Mann ein. Der Vorteil dabei: Unverheiratete Paare können dadurch die Erbschaftssteuer sparen, sollte der Partner sterben.
Was passiert mit der Todesfallsumme, wenn beide Eheleute gleichzeitig versterben?
Eine seltene, aber keine unmögliche Konstellation: Ein Paar, das sich gegenseitig als Bezugsberechtigte benannt hat, stirbt gleichzeitig, etwa bei einem Verkehrsunfall. Da die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten in diesem Fall nicht mehr leben, geht der Anspruch auf die Leistung der Risikolebensversicherung an die Erben der Bezugsberechtigten über. Gibt es ein Testament, sind darin die Erben benannt. Sie erhalten die Todesfallsumme. Gibt es jedoch kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erben können in diesem Fall zum Beispiel die Kinder des Paares sein, bei kinderlosen Paaren die Eltern.