Kaum eine Versicherung wird so häufig gewechselt wie die Kfz-Versicherung. Und keine Sachversicherung hat eine so kurze Kündigungsfrist wie eine Autoversicherung: Nur einen Monat vor Ablauf des normalerweise einjährigen Vertrags kann der Versicherungsnehmer die Police noch kündigen.
Für die meisten Autofahrer in Deutschland endet der Vertrag der Kfz-Versicherung jedes Jahr mit dem Ablauf des 31. Dezember und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht vorher gekündigt wurde. Aufgrund der einmonatigen Frist endet somit die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung Ende November.
Es gibt allerdings auch unterjährige Verträge in der Kfz-Versicherung. Dann endet der Versicherungsvertrag an einem anderen Termin im Laufe des Jahres, die Kündigungsfrist beträgt aber weiterhin einen Monat. Ein Beispiel: Tritt der Versicherungsschutz zum 1. Juli eines Jahres in Kraft, kann der Versicherungsnehmer diesen Vertrag entsprechend zum 31. Mai kündigen.
Es besteht auch die Möglichkeit, im Versicherungsvertrag ausdrücklich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr Laufzeit zu vereinbaren. In diesen Fällen endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tipp: Prüfen Sie in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag, wann Ihr Versicherungsjahr endet und bis zu welchem Zeitpunkt Sie den Vertrag kündigen können.
Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
Autofahrer haben in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sie können unabhängig von der Laufzeit ihrer Autoversicherung wechseln, wenn
- der Versicherungsbeitrag erhöht wird,
- ein Schaden entstanden ist,
- das Auto verkauft wird,
- der Versicherer das Schadenfreiheitsrabatt-System oder die Tarifstruktur ändert.
Kündigung bei Beitragserhöhung
Wird der Beitrag in der Kfz-Versicherung erhöht, darf der Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre. Die Erhöhungen werden vom Versicherer spätestens einen Monat vor der Wirksamkeit mitgeteilt. In der Mitteilung wird auch auf die Kündigungsfrist hingewiesen.
Kündigung nach einem Schadensereignis
Nach einem Schaden gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Versicherte muss allerdings innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer kündigen oder innerhalb eines Monats, nachdem der Kfz-Versicherer die Leistungen anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
Was geschieht beim Verkauf des Autos?
Was viele nicht wissen: Ein Verkauf des Autos beendet nicht den Versicherungsvertrag. Der Vertrag geht einfach auf den Käufer über. Somit soll gewährleistet werden, dass kein Auto ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Straßen unterwegs ist.
Verkäufer und bisheriger Versicherungsnehmer auf der einen Seite und der Käufer und Neu-Versicherungsnehmer auf der anderen Seite müssen deshalb den Verkauf beim Versicherer melden. Der Käufer hat dann für die übergegangene Versicherung ein Sonderkündigungsrecht, er muss sie also nicht übernehmen und kann sich eine eigene Versicherung suchen.