Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neuen Pkw europaweit mit verschiedenen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Primäres Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle mit Hilfe der Technik möglichst zu vermeiden. Die EU-Kommission rechnet damit, mit der Assistenzsystem-Pflicht bis 2038 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermeiden können.
Die Versicherer rechnen damit, dass der Notbremsassistent die Häufigkeit von Pkw-Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, um insgesamt 8 bis 9 Prozent bzw. mehr als 200.000 Unfälle pro Jahr senken kann – wenn alle Autos damit ausgestattet sind. Der ebenfalls verpflichtende Spurhalteassistent dürfte die Unfallhäufigkeit um weniger als ein Prozent senken, so die Prognose der Versicherer.
Neben den Assistenzsystemen werden im Juli zusätzliche technische Einrichtungen in Neuwagen Pflicht. Dazu zählt etwa das Notbremslicht, das bei einer Vollbremsung ab 50 km/h aufleuchtet, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Ebenfalls verpflichtend wird der Unfalldatenspeicher, gerne auch Black Box genannt. Die Black Box zeichnet permanent Fahrdaten wie etwa Geschwindigkeit oder Bremsungen auf, überschreibt die Daten aber nach kurzer Zeit wieder. So ist der Datenschutz gewährleistet. Kommt es zu einem Unfall, bleiben die Daten jedoch gespeichert und können nachträglich zur Unfallrekonstruktion ausgewertet werden.
Alkoholempfindliche Wegfahrsperren ("Alkolock"), die vor der Fahrt den Atemalkohol des Fahrers messen und das Auto sperren können, wird noch nicht zur Pflicht. Die Autohersteller müssen ab Juli 2024 lediglich die Schnittstelle für die alkoholempfindliche Wegfahrsperre einbauen.
Was bedeutet die Pflicht für mein altes Autos?
Für bereits zugelassene Autos ändert sich nichts. In zahlreichen Modellen dürften die Assistenzsysteme bereits verbaut sind. Seit Juli 2022 gilt nämlich eine Pflicht für die Assistenzsysteme in Modellen, die komplett neu entwickelt wurden. Autofahrer müssen nicht mit Strafen rechnen, sollten sie ohne Assistenzsysteme unterwegs sein. Die Pflicht zum Einbau betrifft die Autohersteller. Sind die Neuwagen nicht mit den entsprechenden Systemen ausgestattet, erhalten sie keine Zulassung.
Bestimmte Assistenzsysteme wie etwa Anti-Blockier-System ABS, das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) oder das Reifendruckkontrollsystem sind schon länger verpflichtend.