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Kfz: Diese Fahrassistenzsysteme sind jetzt Pflicht

Auto

Ab Juli müssen Neuwagen in der Europäischen Union mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Welche das sind und was sie nützen - der Überblick.

18.06.2024

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neuen Pkw europaweit mit verschiedenen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Primäres Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle mit Hilfe der Technik möglichst zu vermeiden. Die EU-Kommission rechnet damit, mit der Assistenzsystem-Pflicht bis 2038 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermeiden können.

Die Versicherer rechnen damit, dass der Notbremsassistent die Häufigkeit von Pkw-Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, um insgesamt 8 bis 9 Prozent bzw. mehr als 200.000 Unfälle pro Jahr senken kann – wenn alle Autos damit ausgestattet sind. Der ebenfalls verpflichtende Spurhalteassistent dürfte die Unfallhäufigkeit um weniger als ein Prozent senken, so die Prognose der Versicherer.

Diese Assistenzsysteme sind in Neuwagen verpflichtend:

  • Notbremsassistent

    Der Notbremsassistent soll Zusammenstöße vermeiden. Erkennt er ein Hindernis, etwa Gegenstände auf der Fahrbahn oder andere Verkehrsteilnehmer, fordert er den Fahrer zum Bremsen auf. Im Ernstfall kann der Notbremsassistent auch eine Vollbremsung ausführen.

  • Spurhaltesystem

    Das Spurhaltesystem hilft dem Fahrer dabei, innerhalb der richtigen Spur zu bleiben. Verlässt das Auto die eingeschlagene Spur, warnt das System den Fahrer.

  • Müdigkeitserkennung

    Dieses System kontrolliert die Aufmerksamkeit des Fahrers. Wie lange dauert die Fahrt bereits? Wie steht es um Tempo und Lenkverhalten? Mit Innenraumkameras kann das System - je nach Modell - auch die Blickrichtungen und die Blinzelfrequenz bis hin zum Sekundenschlaf erkennen. Der Müdigkeitserkennung warnt in diesen Fällen zum Beispiel durch Vibrationen und rät zur Pause.

  • Geschwindigkeitsassistent

    Der Geschwindigkeitsassistent unterstützt den Fahrer dabei, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Er warnt, wenn das Auto die Höchstgeschwindigkeit überschreitet und kann das Fahrzeug sogar automatisch einbremsen.

  • Rückfahrassistent

    Der Rückfahrassistent warnt, wenn sich beim Zurücksetzen ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger hinter dem Auto befinden. Droht ein Zusammenstoß, warnt der Assistent.

Neben den Assistenzsystemen werden im Juli zusätzliche technische Einrichtungen in Neuwagen Pflicht. Dazu zählt etwa das Notbremslicht, das bei einer Vollbremsung ab 50 km/h aufleuchtet, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Ebenfalls verpflichtend wird der Unfalldatenspeicher, gerne auch Black Box genannt. Die Black Box zeichnet permanent Fahrdaten wie etwa Geschwindigkeit oder Bremsungen auf, überschreibt die Daten aber nach kurzer Zeit wieder. So ist der Datenschutz gewährleistet. Kommt es zu einem Unfall, bleiben die Daten jedoch gespeichert und können nachträglich zur Unfallrekonstruktion ausgewertet werden.

Alkoholempfindliche Wegfahrsperren ("Alkolock"), die vor der Fahrt den Atemalkohol des Fahrers messen und das Auto sperren können, wird noch nicht zur Pflicht. Die Autohersteller müssen ab Juli 2024 lediglich die Schnittstelle für die alkoholempfindliche Wegfahrsperre einbauen.

So sind Autounfälle versichert

Sensoren, Kameras und Assistenten entbinden Autofahrer nicht von der Eigenverantwortung. Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren gehören auch in hochtechnisierten Autos dazu. Kommt es trotz aller Vorsicht zum Crash, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden des Unfallgegners. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs.

Was bedeutet die Pflicht für mein altes Autos?

Für bereits zugelassene Autos ändert sich nichts. In zahlreichen Modellen dürften die Assistenzsysteme bereits verbaut sind. Seit Juli 2022 gilt nämlich eine Pflicht für die Assistenzsysteme in Modellen, die komplett neu entwickelt wurden. Autofahrer müssen nicht mit Strafen rechnen, sollten sie ohne Assistenzsysteme unterwegs sein. Die Pflicht zum Einbau betrifft die Autohersteller. Sind die Neuwagen nicht mit den entsprechenden Systemen ausgestattet, erhalten sie keine Zulassung.

Bestimmte Assistenzsysteme wie etwa Anti-Blockier-System ABS, das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) oder das Reifendruckkontrollsystem sind schon länger verpflichtend.

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