Der letzte Öl-Wechsel ist schon viel zu lange her. Die Bremsbeläge müssten auch mal wieder erneuert werden und der Sprung im Innenspiegel erschwert schon seit Wochen die Sicht. Ab in die Autowerkstatt! Wer das Auto dort abgibt, vertraut auf die fähigen Hände der Mitarbeiter. Unfälle passieren aber auch in Kfz-Betrieben. Wie sind Schäden versichert, die etwa Werkstattmitarbeiter verursachen? Diese drei Beispiele geben einen schnellen Überblick:
Fall 1: Der Reparatur-Unfall
Im Rahmen einer Inspektion soll der kaputte Innenspiegel ausgewechselt werden. Der Mitarbeiter der Werkstatt kniet sich auf den Fahrersitz und hantiert mit einem Schraubenzieher am Spiegel. Plötzlich rutscht er ab und landet mit dem spitzen Schraubenzieher im Fahrzeug-Display. Jetzt hat nicht nur der Innenspiegel einen Sprung. Wer kommt für das kaputte Display auf?
Die Kosten dafür übernimmt die Vollkaskoversicherung der Werkstatt. Sie greift bei Unfällen, also wenn ein Ereignis unmittelbar, plötzlich, unvorhergesehen und ungewollt eintritt. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn das Auto bei der Reparatur von der Hebebühne fällt.
Wer sein Auto hingegen selbst gegen die Werkstatt-Wand setzt, muss sich natürlich an die eigene Vollkaskoversicherung wenden.
Fall 2: Der Diebstahl
Das Auto muss für die nötige Reparatur über Nacht in der Werkstatt bleiben. In der Dunkelheit brechen Kriminelle die Garage auf und klauen sämtliche Fahrzeuge. Wer zahlt?
Die Kaskoversicherung des Kfz-Betriebes ersetzt den Schaden einschließlich möglicher Folgeschäden, solange die Autos in der Werkstatt sind.
Fall 3: Der Reparatur-Fehler
Ein Azubi macht seinen ersten Öl-Wechsel, verwechselt aber das Öl mit der Bremsflüssigkeit. Infolgedessen wird der gesamte Motor des Fahrzeuges schwer beschädigt. Wer kommt für die Kosten des neuen Motors auf?
Dies ist ein Fall für die Zusatzhaftpflichtversicherung des Kfz-Betriebes. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn die fehlerhafte Bearbeitung des Fahrzeuges dazu führt, dass über den Bearbeitungsfehler hinaus Schäden am Auto entstehen.