3 wichtige Tipps für alle Unfallbeteiligten
Wenn es kracht , stehen die Unfallbeteiligten meist unter Schock, schließlich ist das keine alltägliche Situation. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren, und sich in Ihrem und im Interesse aller Verkehrsteilnehmer auf die Fakten zu konzentrieren.
1. Unfallstelle absichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Wenn notwendig leisten Sie Erste Hilfe.
2. Hilfe alarmieren
Bei Unfällen mit Verletzten wählen Sie immer 112. Unfälle auf der Autobahn können Sie auch direkt über eine Notrufsäule melden, damit ist die automatische Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet.
3. Unfall dokumentieren
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Folgende Dinge sollten Sie in jedem Fall festhalten:
- Amtliche Kfz-Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Tipp: Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines vom Unfallgegner
- Ort und Zeit des Unfalles
- Namen und Adressen von Zeugen
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
Wichtig: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Melden Sie den Unfall den Versicherern
Um den Unfallschaden schnell bezahlt zu bekommen, sollte sich der Autofahrer direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden - er muss also nicht darauf warten, bis dieser den Schaden meldet.
Am schnellsten und bequemsten ist es, noch am Unfallort den Schaden dem Zentralruf der Autoversicherer zu melden. Dort werden alle Daten aufgenommen und an den zuständigen Versicherer weitergeleitet.
Tipp: Der Zentralruf hilft Autofahrern auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist.
Noch ein Tipp: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei für den Unfall verantwortlich. Viele Versicherer bieten Ihren Kunden mittlerweile mobile Schadenservices an.
Welche weiteren Versicherungen spielen nach einem Unfall eine Rolle?
Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht allein die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage der Dinge sollten Sie Ihre anderen Policen im Blick behalten:
- Vollkaskoversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Schutzbrief der Autoversicherer
- Private Unfall- oder Rentenversicherung
- Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung
- Fahrer-Eigenschadenversicherung
Unfallaufnahme mit oder ohne Polizei?
Sie haben einen Unfall, bei dem niemand verletzt wurde und nur ein kleiner Bagatellschaden entstanden ist, dann kann der Unfall auch ohne Polizei aufgenommen werden. Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme.
Ein von Ihnen und dem Unfallgegner angefertigtes Protokoll sollte die gleichen Feststellungen wie ein Polizeiprotokoll beinhalten. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht.
In diesen Fällen sollten Sie immer die Polizei rufen:
- Alkohol oder Drogen sind im Spiel.
- Personen wurden verletzt.
- Der Unfall vermutlich vorgetäuscht wurde.
- Der Unfallhergang streitig oder unklar ist.
Unfall mit einem ausländischem Fahrzeug
Unfälle in Deutschland, bei denen der Unfallverursacher im Ausland versichert ist, können Sie beim Deutschen Büro Grüne Karte melden. Notieren Sie sich in jedem Fall die gegnerische Versicherung und die Versicherungsnummer. Das Grüne Karte Büro beauftragt den zuständigen deutschen Schadenregulierer, in der Regel ein Versicherungsunternehmen, das den Schaden nach deutschem Recht reguliert.
Unfälle im Ausland
Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsstaat Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfalles wird, kann sich in Deutschland an den Schadenregulierungsbeauftragten der italienischen Versicherung wenden.
Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300330300. Dieser Service gilt für alle Länder der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie für Island, Lichtenstein und Norwegen.
Sollte der Schadenregulierungsbeauftragte des ausländischen Versicherers nicht innerhalb von drei Monaten reagieren, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Berlin.
Bei Fahrerflucht hilft die Verkehrsopferhilfe
Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder das unfallverursachende Kfz nicht versichert war, wenden Sie sich an: Verkehrsopferhilfe e.V.