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Gebrauchtwagenkauf: Darauf müssen Autofahrer achten

Auto

PS und Preis sind nicht alles. Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Interessenten mehr beachten - und auch die Probefahrt richtig versichern.

16.08.2024

Vor der Probefahrt: Haftung klären

Kein Kauf ohne Probefahrt – diese Regel beherzigt wohl jeder Kaufinteressent. Vor der Probefahrt sollten Autokäufer und -verkäufer mehrere Punkte klären:

  1. Ist das Auto nur haftpflicht- oder auch kaskoversichert?
  2. Wer übernimmt die Schäden am Fahrzeug, wenn es bei der Probefahrt zum Unfall kommt?
  3. Wer übernimmt die Kosten der Selbstbeteiligung und den Rückstufungsschaden?
  4. Und: Hat der potentielle Käufer überhaupt einen Führerschein?

Zudem sollten Käufer und Verkäufer vor Beginn der Probefahrt das Auto auf Beschädigungen prüfen.

Kaufvertrag: Blick auf die Uhr nicht vergessen

Ohne schriftlichen Vertrag sollte kein Kauf über die Bühne gehen. Verkäufer und Käufer halten hierin die wichtigsten Informationen fest (Vertragspartner, Kaufpreis, Km-Stand, Vorschäden, Vorbesitzer, etc.). Wichtig dabei: Im Kaufvertrag sollte neben dem Datum auch die Uhrzeit festgehalten werden. So können mögliche Strafzettel und Bußgelder dem tatsächlichen Verursacher nachträglich zugeordnet werden. 

Tipp: Kaufvertrag richtig aufsetzen

Standardisierte Vertragsformulare gibt es im Internet, zum Beispiel bei Kfz-Versicherern. Käufer und Verkäufer sollten darauf achten, dass auf Vorschäden und Mängel eines Gebrauchtwagens ehrlich hingewiesen wird.

Der Verkäufer eines Fahrzeugs sollte seinen Versicherer mit einer Kopie des Kaufvertrags über den Eigentümerwechsel informieren. Auch die Zulassungsstelle sollten Verkäufer umgehend benachrichtigen, um nicht länger als nötig Steuern für den Wagen zu zahlen.

Nach dem Kauf: Wie ist der Wagen versichert?

Mit dem Autokauf geht die Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer über. Das hat den Vorteil, dass kein Auto unversichert unterwegs sein kann. Erst wenn der neue Besitzer den Wagen auf der Zulassungsstelle ummeldet, kommt dessen Versicherung ins Spiel.

Neues Auto, neue Versicherung?

Wer einen neuen Gebrauchtwagen kauft, kann selbstverständlich bei seinem bisherigen Versicherer einen neuen Vertrag schließen. Er hat aber auch die Möglichkeit, zu einem anderen Versicherer zu wechseln.

Für alle Autofahrer gilt: An der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt keiner vorbei. Sie ist Pflicht und kommt für Schäden anderer Verkehrsteilnehmer auf. Je nach Alter und Wert des Fahrzeugs bietet sich auch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung an. Faustformel: Je neuer und teurer der Wagen, desto eher lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. 

SchadenTeilkaskoVollkasko

Unfallschäden am eigenen Auto

Nein

Ja

Vandalismus

Nein

Ja

Naturgefahren (Sturm, Hagel, Blitz)

Ja

Ja

Glasbruch

Ja

Ja

Wildunfälle

Ja

Ja

Diebstahl

Ja

Ja

Autoteilediebstahl

Ja

Ja

Marderbisse

Ja

Ja

Darüber hinaus können Autofahrer sich zusätzlich mit einer Fahrerschutzversicherung, einem Autoschutzbrief und einer Kfz-Unfallversicherung schützen. 

Was gilt beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler?

Beim Fachhändler können Interessierte davon ausgehen, dass die Fahrzeuge vollkaskoversichert sind. Die Versicherung kümmert sich um alles, wenn es bei der Probefahrt zu einem Unfall kommt. Trotzdem gilt: Vor der Probefahrt unbedingt erkundigen, ob dafür auch tatsächlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde und wie hoch der Selbstbehalt ist. Nicht selten wird ein Selbstbehalt von 1.000 Euro vereinbart.

Schadenfreiheitsrabatt beim Gebrauchtwagenkauf mitnehmen

Wechselt der Autokäufer nicht nur das Auto, sondern auch seinen Kfz-Versicherer, kann er problemlos seinen Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen. Dadurch profitiert er auch beim neuen Versicherer von einer günstigeren Prämie. Der Vorversicherer bestätigt dafür dem neuen Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt des Autofahrers. Bestimmte Sonderrabatte, etwa wenn der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft ist, lassen sich jedoch nicht mitnehmen. 

Tipp: Gebrauchtwagenwert online ermitteln

Wer wissen möchte, wie viel sein Auto ungefähr wert ist, kann dafür das kostenlose Tool der Deutschen Automobil Treuhand GmbH nutzen.

Auto zulassen: Welche Unterlagen sind notwendig? 

Wer seinen neuen Gebrauchten anmelden möchte, sollte dafür die Zulassungsstelle an seinem Wohnsitz aufsuchen. Folgende Dokumente sind dafür auf jeden Fall notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, siehe unten)
  • Bisherige Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief und –schein
  • TÜV-Prüfbericht
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Abmeldebestätigung (falls der Vorbesitzer den Wagen abgemeldet hat)

Was ist die eVB-Nummer?

Ein Auto kann nur zugelassen werden, wenn dafür ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Um auf der Zulassungsstelle nachzuweisen, dass das Auto versichert ist, muss der Autofahrer bei seinem Kfz-Versicherer vorher eine eVB-Nummer anfordern - entweder online oder telefonisch. Mit diesem siebenstelligen Code bestätigt der Kfz-Versicherer, dass vorläufiger Versicherungsschutz besteht. Gleichzeitig erhält die Zulassungsstelle alle notwendigen Informationen des Versicherungsnehmers. Auch bei technischen Veränderungen am Wagen oder bei einem Wechsel des Wohnortes beschleunigt die eVB-Nummer den Behördengang, weil damit keine manuellen Eingaben zum Versicherungsschutz mehr notwendig sind. 

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