Für Fahrzeuge gibt es schwarze, rote und auch grüne. Die Rede ist von Kennzeichen. Das schwarze Nummernschild steht für die reguläre Zulassung nach den Kriterien der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, das rote Kfz-Kennzeichen ist Händlern und Kfz-Werkstätten vorbeihalten. Doch was hat es mit dem grünen Kennzeichen auf sich und was muss beim Beantragen berücksichtigt werden?
Was ist das grüne Kennzeichen?
Das grüne Nummernschild erhalten in der Regel Anhänger, die für Sportzwecke und in der Landwirtschaft verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der Anhänger nur für diesen Zweck gebraucht wird. Ansonsten darf nicht das grüne, sondern muss das reguläre schwarze Nummernschild verwendet werden.
Muss ich mit einem grünen Kennzeichen die Kfz-Steuer bezahlen?
Nein, denn ein grünes Schild wird nur vergeben, wenn eine Steuerbefreiung vorliegt. Steuerbefreite Fahrzeuge sind Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren für Sportzwecke verwendet werden und Zugmaschinen, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden.
Für die Erlassung der Kfz-Steuer ist das Finanzamt zuständig. Wichtig ist, dass der dortige Antrag vor dem Weg zur Kfz-Zulassungsstelle erfolgt. Nutzt man das Fahrzeug für andere Zwecke, entfällt die Steuerfreiheit und damit auch das grüne Nummernschild. Achtung: Wird der Anhänger nicht für den jeweiligen Verwendungszweck bspw. die Fahrt zu Pferdeturnieren, sondern bspw. für einen Umzug genutzt, begeht man Steuerhinterziehung. Soll das Fahrzeug zu anderen Zwecken genutzt werden, braucht man ein schwarzes Kennzeichen, das steuer- und versicherungspflichtig ist.
Wie beantrage ich das grüne Kennzeichen?
Das grüne Kennzeichen wird bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt. Diese benötigt folgende Unterlagen, um den Antrag auf das grüne Kfz-Kennzeichen zu bearbeiten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Meldebestätigung
- Bestätigung der Befreiung von der Kfz-Steuerpflicht
- Gültige Anhänger-Betriebserlaubnis
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Zugfahrzeugs
- eVB-Nummer (Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs)
- Altes Kennzeichen oder bei Neuzulassung das neue Kennzeichen
Übrigens: Eine Steuerbefreiung kann auch für steuerpflichtige Anhänger beantragt werden, wenn für das Zugfahrzeug der Anhängerzuschlag bezahlt wird. Dieser beträgt jährlich 373,24 Euro (Stand: 2023). Wichtig für Reisebegeisterte: Die Befreiung gilt nicht für Wohnanhänger.
Muss ich für meinen Anhänger mit grünem Kfz-Kennzeichen eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Eigentlich nicht, die Spezialanhänger sind über das Zugfahrzeug versichert. Trotzdem ist es empfehlenswert, eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Anhänger abzuschließen. Die Versicherung des Zugfahrzeugs kommt nämlich nur dann für Schäden auf, wenn das Zugfahrzeug und der Anhänger miteinander verbunden sind. Macht sich bspw. der abgekoppelte, geparkte Anhänger selbstständig und verursacht einen Schaden, muss die Versicherung den Schaden nicht begleichen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Insgesamt muss man für die Zulassung mit Kosten von 50 bis 60 Euro (Stand: 2023) rechnen. Hinzu kommen laufende Kosten für die Kfz-Versicherung. Eine Kfz-Steuer muss bei einem grünen Kennzeichen nicht bezahlt werden.
Welche Dokumente muss ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen können?
Ist man im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Anhänger mit grünem Nummernschild unterwegs, muss der Fahrende bei einer Verkehrskontrolle folgende Dokumente vorlegen können: die Betriebserlaubnis, den Prüfbericht und die Bescheinigung der Zulassungsstelle.
Bekommen alle zulassungs- und steuerfreien Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen?
Nein! Folgende Fahrzeuge erhalten kein Nummernschild in grüner Farbe:
- Fahrzeuge von Behörden
- Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen
- Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
- Busse, die überwiegend im Linienverkehr unterwegs sind
- Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen
- Besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge
- Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen
Was passiert mit dem grünen Kennzeichen bei einem Halterwechsel?
In der Regel gar nichts. Voraussetzung ist, dass sich der Zweck der Anhängernutzung nicht ändert. Denn die Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer hängt davon ab, dass es sich um einen Spezialanhänger handelt, der zu einem bestimmten Zweck verwendet wird. Und wenn sich dieser Zweck bei einem Halterwechsel nicht ändert, bleibt auch die Steuerbefreiung und somit das grüne Kennzeichen bestehen.