Was unterscheidet Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung bei Motorrädern?
Beim Motorrad gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Kfz-Versicherung des Autos: Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient dem Schutz etwaiger Unfallopfer - auch des Sozius - und muss von jedem Halter abgeschlossen werden. Sie zahlt zum Beispiel Schäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung deckt eine Anzahl genau definierter Schadensfälle ab, zum Beispiel Diebstahl oder Schäden durch Sturm und Hagel. Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Motorrad, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack.
Wie kann ich mein Motorrad gegen Diebstahl versichern?
Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Von 1000 versicherten Bikes wurden 2019 durchschnittlich 1,6 Exemplare gestohlen – ein vier Mal höherer Wert als beim Pkw. Vor einem solchen Schaden schützt eine Kaskoversicherung. Ihre Leistung: Nach einem Diebstahl ersetzt sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Motorrads. Bei manchen Tarifen lässt sich für einen festgelegten Zeitraum nach Erstzulassung bzw. Kaufdatum auch der Neu- oder Kaufpreis des Kraftrads versichern.
Sind Gepäck, Navi und Sportauspuff mitversichert?
In der Teilkasko sind bestimmte fest am Motorrad angebaute Teile versichert. Dazu zählen etwa fest angebaute Koffersysteme oder sogar der Helm, vorausgesetzt, dass er mit einem Schloss am Motorrad angebracht ist. Ein mobiles Navi oder eine Gepäckrolle sind hingegen meist nicht versichert.
Um sicher zu gehen, was konkret versichert ist, sollten Halter direkt bei ihrer Versicherung nachfragen oder einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Abhängig vom gewählten Tarif sind erhebliche Unterschiede möglich. Beispiele sind die Mitversicherung von nachträglich fest montierten Sonderausstattungen wie einem Sportauspuff oder der Ersatz für Schutzkleidung.
Tipp: Bewahren Sie Belege für Anbauteile auf.
Was gilt für die Motorradversicherung, wenn ich ein Saisonkennzeichen habe?
Während der Wintermonate stehen viele Motorräder ungenutzt in der Garage. Beliebt sind daher Saisonkennzeichen. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zwischen April und September genutzt, lässt sich in den restlichen sechs Monaten nicht nur die Steuer, sondern auch die Prämie für die Versicherung sparen. Das Beste dabei: Ist das Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkasko versichert, gilt der Diebstahlschutz auch in den Wintermonaten weiter. Voraussetzung dafür ist, dass das Motorrad an einem gesicherten Ort steht, beispielsweise in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück.
Warum ist ein Schutzbrief sinnvoll?
Viele Versicherungen bieten einen Schutzbrief für Fahrzeuge gleich mit an. Er bietet zusätzlichen Schutz bei Pannen und Unfällen – zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Pannenhilfe oder den Abschleppdienst. Biker bekommen mit einem Schutzbrief ihrer Versicherung schnelle Hilfe unterwegs.
Sind Unfälle bei Rennfahrten versichert?
Rennen sowie dazugehörige Übungsfahrten sind vom Versicherungsschutz der Haftpflicht- sowie der Teil- und Vollkaskoversicherung ausgeschlossen.
Was gilt bei Fahrten ins europäische Ausland?
In den Ländern des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich weiter. Zusätzliche Länder sind ggf. auf der grünen Karte hinterlegt. Wer im Ausland mit gemieteten Motorrädern besser geschützt sein möchte, benötigt eine so genannte Mallorca-Police.