Gerade auf engen Parkplätzen können Nachbar-Pkw leicht einen Schaden davontragen. Diese Art von Unfall wird auch als Parkrempler bezeichnet. Es handelt sich oft um einen Bagatellschaden. Doch auch bei einem kleinen Kratzer ist das richtige Verhalten sehr wichtig. Ansonsten können Sie sich durch Unfallflucht strafbar machen. Sie müssen nach jedem Unfall – unabhängig davon, wie groß der verursachte Schaden ist – die Feststellung Ihrer Personalien und Ihre Unfallbeteiligung ermöglichen.
Als Verursacherin oder Verursacher sollten Sie keinesfalls einfach wegfahren, sondern am Unfallort auf die Halterin oder den Halter des beschädigten Fahrzeugs warten oder die Polizei verständigen. Als angemessene Wartezeit gelten mindestens 30 Minuten. Es reicht nicht, wenn Sie lediglich einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos hinterlassen. Dies kann schon als Fahrerflucht gewertet werden.
Bei Fahrerflucht drohen ansonsten Strafen wie ein Eintrag im Fahreignungsregister, besser bekannt als Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Den Schaden des Dritten wird die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar regulieren, aber dem Schadenverursacher drohen Regressforderungen der Kfz-Versicherung. Unerlaubtes Entfernen ist also keine Option. Sollte die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter des beschädigten Autos auch nach einer Stunde nicht erscheinen, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu rufen.
Und wenn es keinen offensichtlichen Schaden gibt?
Auch wenn auf den ersten Blick durch den Parkrempler kein sichtbarer Schaden entstanden ist, sollten Sie den Unfallort nicht verlassen. Auch hier gilt die Wartezeit von 30 bis 60 Minuten, bis die Halterin oder der Halter des beschädigten Fahrzeugs erscheint. Verhalten Sie sich so, wie Sie es bei einem Unfall tun würden und tauschen Sie die Versicherungs- und Personendaten aus. Ansonsten droht eine Strafe wegen Unfallflucht.
Wie läuft das mit der Versicherung ab?
Haben Sie einen Parkschaden verursacht und dies Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet, beginnt diese mit der Schadenregulierung und prüft die Ansprüche. Wie auch bei anderen Versicherungsereignissen ist es wichtig, dass Sie den Schaden Ihrer Kfz-Versicherung unverzüglich melden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Schadenregulierung schnell erfolgt. Um den Versicherer mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, sollten Sie vorab – ggf. mit Hilfe der Polizei – einen Unfallbericht erstellen und sämtliche Kratzer und Blechschäden am Fahrzeug des Geschädigten mit Fotos zu dokumentieren.
Was ist, wenn ich selbst Opfer eines Parkremplers geworden bin?
Wenn das eigene Auto von einem Parkschaden betroffen ist und das Kennzeichen des Verursachers vorliegt, kann der Zentralruf der Autoversicherer kontaktiert werden. Diesem liegen Informationen über die zuständige Versicherung des Unfallverursachers vor, sodass der Schaden der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers gemeldet werden kann. Sollte es Zeugen geben, ist es immer sinnvoll, sich die Kontaktdaten zu notieren.
Wer muss den Schaden bezahlen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist?
Ist eine Vollkaskoversicherung vorhanden, kann der oder die Geschädigte den Schaden von dieser regulieren lassen – mit den entsprechenden Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt. Außerdem besteht in der Regel eine Selbstbeteiligung, die von der Entschädigung abgezogen wird. Wer keine Vollkaskoversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.