Was bedeutet Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung?
Werkstattbindung ist ein Konzept, das von vielen Kfz-Versicherungen angeboten wird. Wer eine Versicherung mit Werkstattbindung abschließt, muss sein Auto in einem versicherten Schadenfall von bestimmten, von der Versicherung vorgegebenen Werkstätten reparieren lassen. Diese Werkstätten sind meist Partnerbetriebe der Versicherer.
Der Unterschied zur freien Werkstattwahl besteht darin, dass der Versicherte mit Werkstattbindung bei einem versicherten Schaden nicht die Freiheit hat, die Reparaturwerkstatt selbst auszuwählen. Dafür hat die Werkstattbindung oft andere Vorteile – zum Beispiel in Form von Zusatzleistungen wie Hol- und Bringservice oder erweiterte Garantien für die durchgeführten Arbeiten.
Welche Vorteile hat eine Werkstattbindung?
In erster Linie ist die Werkstattbindung eine einfache Möglichkeit, Geld zu sparen. Die Versicherer handeln bessere Konditionen mit ihren Partnerwerkstätten aus. Diesen Preisvorteil geben die Versicherer an ihre Kunden weiter, indem sie Kunden günstigere Tarife anbieten, wenn sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden. Zudem bieten Partnerwerkstätten häufig zusätzliche Leistungen an, wie etwa einen Bring-Service oder verlängerte Garantien für Reparaturen, die die freie Werkstattwahl nicht bietet.
Darüber hinaus kann die Werkstattbindung für Menschen von Vorteil sein, die Wert auf Bequemlichkeit legen und sich keine Gedanken über die Suche nach einer geeigneten Werkstatt für ihr Auto machen möchten – denn die bewährte Kooperation zwischen dem Versicherer und den Partnerwerkstätten sichert einen unkomplizierten Prozess.
In welchen Tarifen der Kfz-Versicherung kann ich eine Werkstattbindung vereinbaren?
Eine Werkstattbindung kann in der Regel in der Teil- und in der Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Die Teilkasko deckt spezifische Schäden, etwa Glasbruch, Brand, Marderbisse oder Schäden nach einem Wildunfall, die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto und zahlt auch in Fällen von Vandalismus.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es hingegen keine Werkstattbindung, da diese Versicherung nicht die Schäden am eigenen Auto, sondern die Schäden Dritter abdeckt. Hier können sich die Geschädigten selbst für eine Werkstatt entscheiden.
Was passiert, wenn ich mein Auto trotzdem in einer anderen Werkstatt reparieren lasse?
Wer sich für eine Werkstattbindung entscheidet, muss sein Auto im Schadenfall auch bei einer der Partnerwerkstatt reparieren lassen. Wird das Auto trotzdem bei einer anderen Werkstatt repariert, wird die Kfz-Versicherung in der Regel nicht den vollen Rechnungsbetrag für die Reparatur ersetzen. Teilweise sind darüber hinaus auch Vertragsstrafen möglich.
Was gilt bei der Wartung und der Reparatur von Verschleißteilen?
Die Werkstattbindung gilt selbstverständlich nur für solche Schäden, die auch von der eigenen Kfz-Versicherung bezahlt werden, also für alle Kaskoschäden. Für alles andere, etwa für Reifenwechsel, Inspektionen oder den Austausch von Verschleißteilen können Autofahrer weiterhin in die Werkstatt ihrer Wahl.
Was gilt für den Unfallgegner, wenn der Unfallverursacher eine Werkstattbindung abgeschlossen hat?
Die Werkstattbindung des Unfallverursachers spielt für geschädigte Dritte keine Rolle. Deren Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt. Die Werkstattbindung gilt nur für die Teil- oder die Vollkaskoversicherung, also für Schäden am eigenen Auto.
Was spricht gegen eine Werkstattbindung?
Ein Tarif mit Werkstattbindung kommt nicht für alle Versicherungskunden in Frage. Bei Leasing-Fahrzeugen schreibt der Leasinggeber etwa häufig vor, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten ausschließlich in von ihm autorisierten und spezifisch vorgeschriebenen Partnerwerkstätten durchgeführt werden. Wer das Auto dann doch in einer anderen Werkstatt reparieren lässt, muss eventuell Strafgebühren zahlen. Dasselbe kann gelten, wenn das Auto nicht geleast, sondern über einen Autohändler oder eine Bank finanziert wird. In diesen Fällen sollten Versicherungskunden mit dem Leasing- oder Kreditgeber sprechen oder seine Verträge genau durchlesen, bevor sie sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheiden.