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Vandalismus: Welche Versicherung zahlt Schäden am Auto?

Auto

Vandalismus kann schnell teuer werden. Welche Versicherung zahlt bei Schäden am Auto, welche für Gebäude? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

05.07.2024

Mist, das hat gerade noch gefehlt. Morgens am Auto stellt man fest, dass jemand mit dem Schlüssel den Lack zerkratzt oder die Scheibe eingeschlagen hat. Auch wenn Großveranstaltungen oder Demonstrationen außer Kontrolle geraten, werden Fahrzeuge häufig in Mitleidenschaft gezogen. Was Autofahrer in diesem Fall wissen müssen: Wird ihr Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt, ist das nicht automatisch versichert.

Wer kommt für Schäden durch Vandalismus auf?

Natürlich haftet in erster Linie der Verursacher für Vandalismusschäden. Oftmals ist der aber gar nicht mehr festzustellen. Dann können sich Geschädigte an ihre Kfz-Versicherung wenden. Dafür müssen Betroffene zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die die Vandalismusschäden ersetzt. Wer nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss Schäden durch Vandalismus aus eigener Tasche zahlen, wenn sich der Täter nicht ermitteln lässt.

Auto beschädigt: Das ist im Schadenfall zu tun

  • Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Auto.
  • Brandschäden müssen laut Versicherungsvertrag ab einer gewissen Höhe bei der Polizei angezeigt werden.
  • Schäden durch Vandalismus sollten Sie bei der Polizei anzeigen. Vielleicht wird der Täter doch ermittelt.
  • Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung, am besten gleich telefonisch.
  • Stimmen Sie die weiteren Maßnahmen mit ihrer Versicherung ab.

Welche Versicherung begleicht welche Schäden?

Die Teilkaskoversicherung tritt in Fällen ein, wenn zum Beispiel Böller das Fahrzeug ramponiert haben, es in Brand gesetzt oder es gar durch eine Explosion beschädigt wurde. Auch eingeschlagene Scheiben sind in der Regel über die Teilkasko versichert. Oft werden aber nicht nur die Fenster, sondern auch zerschlagene Abdeckungen von Scheinwerfern und Rückleuchten von der Teilkaskoversicherung ersetzt.

Darüber hinaus bezahlt eine Vollkaskoversicherung mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe. Wichtig: Während sich Teilkaskoschäden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, tun das Schäden in der Vollkasko schon. Und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Autobesitzer im Regulierungsfall immer einkalkulieren.

Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

Versicherungskunden können bei der Teil- und Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Der Kunde übernimmt dann im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, zum Beispiel 150 Euro oder 300 Euro. Dadurch lässt sich die Höhe des Beitrags zur Kfz-Versicherung beeinflussen.

Die Vandalen waren da - was ist zu tun?

Nachdem Betroffene den Schaden bemerkt haben, sollten sie ihn fotografieren, im Idealfall aus verschiedenen Perspektiven. Am besten dann gleich die Versicherung anrufen und das weitere Vorgehen abgleichen. Schäden durch Vandalismus sollten Betroffene auch der Polizei melden. Das gelte laut Versicherungsvertrag auch für Brandschäden am Fahrzeug ab einer gewissen Höhe.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese Police ist gesetzliche Pflicht: Jedes Auto, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

Wer sein eigenes Auto vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen möchte, braucht eine Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden, Glasbruch oder nach einem Diebstahl des Fahrzeugs. In der Vollkasko sind immer alle Leistungen der Teilkasko enthalten – sie geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich leistet die Vollkasko für Schäden am eigenen Auto, etwa nach einem selbst verursachten Unfall und bei Vandalismus.

Wie sind Vandalismusschäden an Gebäuden und Hausrat versichert?

Haben es Vandalen auf Haus oder Wohnung abgesehen, kommt es auf den individuell vereinbarten Schutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung an. Fliegt etwa während einer Demo ein Brandsatz in ein Haus und verursacht einen Feuerschaden, so ist das versichert. Einbruchschäden und dabei verursachte Zerstörungen übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Sie ersetzt auch das gestohlene Gut. Kniffeliger wird es, wenn Sprayer das Haus „verschönern“ und sich dann unbemerkt aus dem Staub machen. Solche Schäden können Eigentümer häufig über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudepolice absichern.

Einige Versicherer bieten Premiumprodukte an, mit denen "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" versichert werden können.

Tipp: Einfach bei seinem Versicherer nachfragen, ob und zu welchen Konditionen er diesen Zusatzschutz anbietet.

Wie sind gewerbliche Betriebe versichert?

Für Industrie- und Gewerbebetriebe besteht über „Extended Coverage“-Policen die Möglichkeit, eine Versicherung für Sachschäden durch „Innere Unruhen“ und „Böswillige Beschädigungen“ einzuschließen.  Kommunen, größere Handelsketten und Filialbetriebe etc., die über eine „Extended Coverage“-Police verfügen, haben "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" im Regelfall mitversichert. Hier gilt: Einen Blick in die Police werfen, in Zweifelsfällen bei seinem Versicherer nachfragen.

mit dpa

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