Mist, das hat gerade noch gefehlt. Morgens am Auto stellt man fest, dass jemand mit dem Schlüssel den Lack zerkratzt oder die Scheibe eingeschlagen hat. Auch wenn Großveranstaltungen oder Demonstrationen außer Kontrolle geraten, werden Fahrzeuge häufig in Mitleidenschaft gezogen. Was Autofahrer in diesem Fall wissen müssen: Wird ihr Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt, ist das nicht automatisch versichert.
Wer kommt für Schäden durch Vandalismus auf?
Natürlich haftet in erster Linie der Verursacher für Vandalismusschäden. Oftmals ist der aber gar nicht mehr festzustellen. Dann können sich Geschädigte an ihre Kfz-Versicherung wenden. Dafür müssen Betroffene zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die die Vandalismusschäden ersetzt. Wer nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss Schäden durch Vandalismus aus eigener Tasche zahlen, wenn sich der Täter nicht ermitteln lässt.
Welche Versicherung begleicht welche Schäden?
Die Teilkaskoversicherung tritt in Fällen ein, wenn zum Beispiel Böller das Fahrzeug ramponiert haben, es in Brand gesetzt oder es gar durch eine Explosion beschädigt wurde. Auch eingeschlagene Scheiben sind in der Regel über die Teilkasko versichert. Oft werden aber nicht nur die Fenster, sondern auch zerschlagene Abdeckungen von Scheinwerfern und Rückleuchten von der Teilkaskoversicherung ersetzt.
Darüber hinaus bezahlt eine Vollkaskoversicherung mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe. Wichtig: Während sich Teilkaskoschäden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, tun das Schäden in der Vollkasko schon. Und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Autobesitzer im Regulierungsfall immer einkalkulieren.
Die Vandalen waren da - was ist zu tun?
Nachdem Betroffene den Schaden bemerkt haben, sollten sie ihn fotografieren, im Idealfall aus verschiedenen Perspektiven. Am besten dann gleich die Versicherung anrufen und das weitere Vorgehen abgleichen. Schäden durch Vandalismus sollten Betroffene auch der Polizei melden. Das gelte laut Versicherungsvertrag auch für Brandschäden am Fahrzeug ab einer gewissen Höhe.
Wie sind Vandalismusschäden an Gebäuden und Hausrat versichert?
Haben es Vandalen auf Haus oder Wohnung abgesehen, kommt es auf den individuell vereinbarten Schutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung an. Fliegt etwa während einer Demo ein Brandsatz in ein Haus und verursacht einen Feuerschaden, so ist das versichert. Einbruchschäden und dabei verursachte Zerstörungen übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Sie ersetzt auch das gestohlene Gut. Kniffeliger wird es, wenn Sprayer das Haus „verschönern“ und sich dann unbemerkt aus dem Staub machen. Solche Schäden können Eigentümer häufig über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudepolice absichern.
Einige Versicherer bieten Premiumprodukte an, mit denen "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" versichert werden können.
Tipp: Einfach bei seinem Versicherer nachfragen, ob und zu welchen Konditionen er diesen Zusatzschutz anbietet.
Wie sind gewerbliche Betriebe versichert?
Für Industrie- und Gewerbebetriebe besteht über „Extended Coverage“-Policen die Möglichkeit, eine Versicherung für Sachschäden durch „Innere Unruhen“ und „Böswillige Beschädigungen“ einzuschließen. Kommunen, größere Handelsketten und Filialbetriebe etc., die über eine „Extended Coverage“-Police verfügen, haben "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" im Regelfall mitversichert. Hier gilt: Einen Blick in die Police werfen, in Zweifelsfällen bei seinem Versicherer nachfragen.
mit dpa