Für welche Fahrzeuge gilt das neue Versicherungskennzeichen?
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrstühle
Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Wo bekomme ich neue Versicherungskennzeichen für mein Fahrzeug?
Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen. Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.
Wie muss ich mein Mofa/Moped/Roller versichern?
Hier gilt: die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 245 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen.
Für Zweiräder mit mehr als 50 cm³ Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.
Was passiert, wenn ich mein Mofa/Moped tune?
Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen. Dafür wird sie jedoch den Mofa-Tuner mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.