Campingurlaub steht bei vielen Deutschen hoch im Kurs. Im Jahr 2023 haben so viele Menschen wie noch nie auf Campingplätzen in Deutschland übernachtet. Rund 42,3 Millionen Gästeübernachtungen verzeichneten die deutschen Campingplätze. Auch die Zulassungszahlen für Wohnmobile und Caravans befinden sich seit der Corona-Pandemie auf hohem Niveau. Die teuren Camping-Gefährte brauchen natürlich die richtige Wohnmobilversicherung. Umfassenden Schutz bieten folgende Versicherungen:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung
- die Inhaltsversicherung
- der Kfz-Schutzbrief
- die Fahrerschutzversicherung
Auf dieser Seite erklären wir die Leistungen der einzelnen Policen.
Kfz-Versicherung: Was Wohnmobile auf jeden Fall brauchen
Für Halter von Wohnmobilen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflicht deckt die Schäden Dritter ab. Prinzipiell gilt: Die Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen.
Eine zusätzliche Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko leistet, wenn das Wohnmobil infolge von Feuer, Naturgewalten, bei Zusammenstößen mit Haarwild und durch Glasbruch zu Schaden kommt. Im Versicherungsschutz der Teilkasko ist ebenfalls die Entschädigung nach einem Diebstahl inbegriffen. Nach Statistiken der Kfz-Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Camping-Kraftfahrzeug geklaut wird, mehr als drei Mal so hoch wie bei normalen Pkw.
Die Vollkasko erweitert den Versicherungsschutz der Teilkasko und leistet Schadenersatz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung.
Nach Einbruchdiebstahl: Welche Versicherung zahlt?
Zusätzlich zum normalen Reisegepäck können Reisemobile mit hochwertigen Gegenständen unterwegs sein, zum Beispiel mit Tablets für die Kinder, E-Bikes für die Eltern oder Sportgeräte für die ganze Familie. Kommen diese Dinge bei einem Einbruch abhanden, kann der Schaden gleich mehrere tausend Euro betragen. Wichtig zu wissen: Eine Teil- bzw. Vollkasko versichert diese Schäden nicht. Teil- und Vollkasko leisten ausschließlich, wenn fest verbaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden (wie z.B. der Bordcomputer etc.).
Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es spezielle Inhaltsversicherungen, die bei einem Einbruchdiebstahl greifen. Diese auf Campingfahrzeuge zugeschnittenen Versicherungen leisten nicht nur nach einem Einbruch, sondern können auch nach Unfällen, Bränden und sogar Überschwemmungen ins Spiel kommen. Diese Versicherungen begleichen ausschließlich die Schäden, die am Inventar (=den losen Teilen im Fahrzeug) entstehen können.
Reisende sollte auch bei der Inhaltsversicherung darauf achten, dass die Höhe der Versicherungssumme zum tatsächlichen Inhalt des Wohnwagens oder -mobils passt. Je nach Versicherung kann die Entschädigungssumme begrenzt sein. Übersteigt die Höhe eines Schadens die Versicherungssumme, beispielsweise wenn gleich mehrere teure E-Bikes gestohlen werden, bleiben Verbraucher in diesem Fall auf einem Teil der Kosten sitzen.
Gut zu wissen: Die Außenversicherung der Hausrat greift bei Wohnmobilen in der Regel nicht. Das OLG Karlsruhe urteilte 2018, dass die Hausrat nicht für aus einem Wohnmobil gestohlene Gegenstände aufkommen muss. Der Versicherungsschutz der Hausrat erstrecke sich - auch bei der Außenversicherung - auf Gebäude. Ein Wohnmobil, so das Gericht, sei nun mal kein Haus.
Wer Luxus hat, sollte Luxus versichern
Bei teureren Modellen geht die Ausstattung weit über das Funktionale im Wohn,- Schlaf,- und Essbereich hinaus: Hochwertige Materialien, komfortable Betten, Flachbildfernseher, Hi-Fi-Soundsystem, WLAN-Hotspot und vieles mehr sind möglich. Eine Wohnmobilversicherung sollte zur Ausstattung passen. Ein solches Luxusgefährt sollte auch dann richtig versichert sein, wenn es zu einem Unfall oder einem Diebstahl kommt. Dasselbe gilt natürlich auch bei Unwetterschäden wie Blitz- und Hagelschlag, Überschwemmung und Feuer. Faustregel: Wer Luxus hat, sollte Luxus versichern. Der Schutz der Versicherung sollte stets dem Wert des Fahrzeugs entsprechen und angemessen hoch ausfallen. Das gilt natürlich auch für den Wohnwagen.
Wer darf das Wohnmobil fahren?
Zunächst einmal dürfen alle Personen mit gültigem Führerschein ein Wohnmobil steuern. Beim Abschluss der Wohnmobilversicherung sollte festgelegt werden, welche Personen ans Steuer dürfen. Prinzipiell gibt es dabei - wie auch bei normalen Autos - zwei Möglichkeiten. Entweder lässt der Fahrzeughalter jede Person fahren, die einen gültigen Führerschein besitzt. Oder er beschränkt den Nutzerkreis auf sich selbst sowie eine ggf. vorhandene Partnerin bzw. einen Partner. Ein eingeschränkter Nutzerkreis vergünstigt in der Regel auch den Beitrag zur Kfz-Versicherung.
Schutzbrief: Schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen
Ein Kfz-Schutzbrief bietet hier umfassende Leistungen wie die Pannenhilfe, den Abschleppdienst und im schlimmsten Fall auch den Krankenrücktransport. Der Schutzbrief wird häufig als Zusatzbaustein zur Wohnmobilversicherung angeboten.
Für Reisen ins Ausland ist es zudem ratsam, einen Ausland-Schadenschutz mit dem eigenen Versicherer zu vereinbaren, da dieser den Schaden dann so reguliert, als hätte auch der ausländische Unfallverursacher bei ihm eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Wer mit dem Pkw oder dem Wohnmobil verreist, sollte den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach dabei haben. Kommt es zu einem Unfall, lässt sich die Angelegenheit mit dem Unfallbericht schnell und unkompliziert regeln. Mit dem Europäischen Unfallbericht können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. Dadurch beschleunigt sich erfahrungsgemäß die Regulierung des Schadens durch die Versicherung.
Fahrerschutzversicherung leistet bei selbstverschuldeten Unfällen
Auch wenn man im Urlaub nicht gern an so etwas denkt: Wird der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, hat er keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Leistungen einer Fahrerschutzversicherung schließen diese Lücke und schützen den Fahrer eines Reisemobiles so vor den finanziellen Folgen bleibender Unfallschäden. Er ist damit so versichert, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht.