Nach einem Autounfall dauert es oftmals, bis der Schaden vom Unfallgegner bezahlt wird. Dabei kann die Schadenbearbeitung nach einem Unfall mit dem Auto beschleunigt werden: Mit dem Zentralruf der Autoversicherer.
Was ist unter dem Zentralruf zu verstehen?
Es handelt sich um eine kostenlose Telefonnummer, die Sie nach einen Unfall mit dem Auto benötigen. Unter dieser Nummer bekommen Sie Informationen über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, damit die Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen kann.
So erreichen Sie den Zentralruf der Autoversicherer
Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kostenlos erreichbar:
- Internet: Nutzen Sie einfach das Online-Anfrageformular, um die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln.
- Telefon (innerhalb Deutschlands): +0800 250 260 0
- Telefon (aus dem Ausland; Mo-Fr 8 bis 20 Uhr): +0049 40 300 330 300
Welche Leistungen sind inbegriffen?
Der Zentralruf ermittelt zuverlässig, wo der Unfallverursacher und sein Fahrzeug versichert sind. Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.
Unfallopfer können sich beim Zentralruf auch über Reha-Maßnahmen informieren. Sollte nicht bekannt sein, welche Versicherung nach einem Unfall für die Schadenregulierung und damit auch für das Reha-Management zuständig ist, können Betroffene das unter der kostenfreien Rufnummer in Erfahrung bringen. Ziel dieses Services ist es, die sogenannte „Reha-Lücke“ zu vermeiden. Schwerverletzte sollten nach einem Unfall von Beginn an eine optimale Rehabilitations-Therapie erhalten.
Wer kann anrufen?
Jeder, der einen Unfall und einen Schaden am Fahrzeug hatte und schnell die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten herausfinden muss. Auch Vertreter der Geschädigten können anrufen. Dafür brauchen Sie unter anderem vom Fahrzeug des Gegners das Kfz-Kennzeichen. Als Vertreter gelten etwa der Versicherungsvermittler/-makler, Sachverständige, persönliche Vertreter, Reparaturwerkstätten und Abschleppunternehmen.
Welche Angaben brauche ich für das Telefonat?
Für die Ermittlung der gegnerischen Versicherung benötigt das Team des Zentralrufs lediglich das Kennzeichen vom Auto des Unfallgegners und den Schadentag. Bei Unfällen mit dem Auto im Ausland muss zusätzlich noch das Unfall- und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeuges angegeben werden.
Welche Auskunft erhalte ich?
Der Anrufer erhält in der Regel den Namen und die Kontaktdaten der ermittelnden Versicherung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Laut Auskunft der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den Zentralruf der Autoversicherer betreibt, können 95 Prozent der Anfragen innerhalb weniger Minuten erledigt werden. In seltenen Fällen erfolge die Auskunft innerhalb von 24 Stunden. Nur bei Unfällen im Ausland kann es etwas länger dauern, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln.
Was kostet ein Anruf?
Nichts, Kosten für die Bearbeitung der Anfrage fallen nicht an.
Muss ich trotzdem den Schaden noch bei der Versicherung melden?
Ja, da Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung noch geltend gemacht werden müssen. Der Anruf ersetzt also nicht die Schadensmeldung beim Kfz-Versicherer. Der Zentralruf der Autoversicherer stellt nach dem Verkehrsunfall den Kontakt zur gegnerischen Versicherung direkt her. Mit diesen Kontaktdaten können Sie sich dann an die gegnerische Versicherung wenden und so zeitnah die Schadensregulierung selbst einleiten.
In welchen Ländern kann ermittelt werden?
Die Versicherung des Unfallgegners kann der Zentralruf der Autoversicherer in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln.