Wird der Zweitwagen anders als der Erstwagen versichert?
Nein, für die Versicherung des Zweitwagens gelten genau dieselben Regeln und Grundsätze wie bei der Versicherung des Erstwagens: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, die Kaskoversicherung sinnvoll.
Muss ich die Versicherung für den Zweitwagen bei demselben Versicherer abschließen wie die Versicherung des ersten Autos?
Nein, eine Kfz-Versicherung wird für jedes Fahrzeug einzeln abgeschlossen. Besitzt ein Halter mehrere Autos, kann er jedes Auto bei einem anderen Anbieter versichern.
Was kostet eine Zweitwagenversicherung?
Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie für das erste Auto: Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen die Kfz-Versicherungen unterschiedliche Tarifmerkmale: von der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), der Typ- und der Regionalklasse über das Alter des Autos beim Kauf bis zur Kilometerfahrleistung.
Welchen Einfluss hat die Schadenfreiheitsklasse?
Wer in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung ein Jahr lang ohne selbstverursachte Unfälle bleibt (schadenfreier Verlauf), wird in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die Kfz-Versicherung gewährt dem Versicherungsnehmer – je nach Anzahl der schadenfreien Jahre – einen finanziellen Nachlass, den Schadenfreiheitsrabatt. Je höher die SF-Klasse, desto höher der erzielbare Rabatt – und desto stärker sind die Auswirkungen auf den Beitrag. Aber nicht jeder Versicherer gewährt für den gleichen Schadenverlauf bzw. die gleiche Schadenfreiheitsklasse den gleichen Schadenfreiheitsrabatt. Neueinstufungen erfolgen zum Beginn des neuen Versicherungsjahres, in der Regel ist das der 1. Januar.
Gilt für einen Zweitwagen automatisch die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie für das erste Auto?
Nein. Die jeweilige SF-Klasse gilt in der Regel nur für einen Kfz-Versicherungsvertrag. Die Versicherung für den Zweitwagen startet dann oftmals mit einer anderen Einstufung als der Vertrag für den Erstwagen. Es gibt aber auch Versicherungen, die für den zweiten Wagen die gleiche Schadenfreiheitsklasse berücksichtigen wie für den Erstwagen. Die meisten Versicherer bieten aber eine bessere Sondereinstufung auch bei Zweitwagen an.
Lässt sich eine Schadenfreiheitsklasse für den bestehenden Vertrag auf einen anderen übertragen?
Ein Schadenverlauf lässt sich grundsätzlich nicht einfach „verdoppeln“. Grundsätzlich ist die SF-Klasse an den konkreten Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug gebunden. Wie ein Versicherer die Ersteinstufung bei Zweitwagen vornimmt oder in welchen Fällen ein Schadenverlauf übernommen werden kann (z.B. Fahrzeugwechsel, Versichererwechsel, Rabatt-Tausch, Übernahme von einer anderen Person), ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Gibt es für jede Versicherungsart der Autoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt?
Den Rabatt gibt es grundsätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Hintergrund ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt davon abhängt, wie lange ein Versicherter ohne selbst verschuldete Unfälle bleibt. In der Teilkaskoversicherung läuft es anders: Sie übernimmt Kosten für Schäden aus Ereignissen, die der Versicherte nicht beeinflussen kann. Beispielsweise für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden oder Autodiebstahl. Derartige Schäden haben daher keinen Einfluss auf einen Schadenfreiheitsrabatt.
Was gilt, wenn ich meinen Zweitwagen mit Wechselkennzeichen anmelde?
Wird immer nur eines von zwei Autos genutzt, kann man auch auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Dafür bieten Versicherer vielfach eigene Versicherungstarife an.
Lohnt es sich, den Zweitwagen mit Saisonkennzeichen anzumelden?
Wer seinen Zweitwagen nur einige Monate im Jahr nutzt, kann diesen auch nur für einige Monate im Jahr anmelden und erhält dafür Saisonkennzeichen. Die Versicherungsbeiträge fallen nur für die Zeit an, in der das Auto tatsächlich gefahren werden darf. Der Versicherungsnehmer kann damit Beiträge sparen. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Anzahl der gefahrenen Monate. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Wagen mindestens sechs Monate im Jahr bei schadenfreiem Verlauf versichert sein muss, um den Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr zur erhalten.
Wichtig: In den Zeiten, in denen der Saisonwagen nicht gefahren wird, darf er nicht im öffentlichen Straßenraum stehen. Der Sommerflitzer gehört im Winter in die Garage oder auf ein abgeschlossenes Grundstück.
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für den Zweitwagen?
Auch hier gilt dasselbe wie für den Erstwagen: Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich unter anderem nach Hubraum, Antriebsart (Benziner oder Diesel) oder Schadstoffausstoß. Das Bundesfinanzministerium stellt dafür einen Kfz-Steuerrechner bereit.
Tipp: Pflichtversicherungen wie die Kfz-Haftpflicht lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt natürlich auch für jedes zusätzliche Fahrzeug. Allerdings ist die Höhe der abzusetzenden Steuer begrenzt. Für alleinstehende Arbeitnehmer derzeit auf 1.900 Euro (für Eheleute das Doppelte).