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Wer zahlt, wenn der Umzugshelfer stolpert?

Freizeit

Private Umzugshelfer sind keine Profis – ein bisschen Schwund ist immer. Aber kein Problem, da zahlt auf jeden Fall die Haftpflicht. Auf jeden Fall?

26.03.2024

Der schicke Fernseher? Kommt gar nicht erst in der neuen Wohnung an. Die antike Vase? Landet auf dem Gehweg vor dem Haus. Private Umzugshelfer sind halt keine Profis – ein bisschen Schwund ist immer. Aber kein Problem, da zahlt auf jeden Fall die Haftpflicht. Auf jeden Fall?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist hier eindeutig: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch gerade stehen. Bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen setzen die Gerichte jedoch oft dann einen "stillschweigenden Haftungsausschluss" voraus, wenn der Helfer nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Verwandte, Freunde oder Nachbarn müssen demnach nicht für von ihnen verursachte Schäden aufkommen, es sei denn, sie haben grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt.

Was übernimmt die private Haftpflicht?

In vielen Privathaftpflicht-Verträgen sind diese sogenannten Gefälligkeitshandlungen abgedeckt und können je nach Vertrag mit einer Selbstbeteiligung verknüpft sein. Rutscht einem privaten Umzugshelfer der Fernseher des Freundes aus der Hand oder fällt die teure Vase runter, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung des Helfers den Schaden.

Tipp: Vor Umzug von Haftung freistellen lassen

Um sicher Streit zu vermeiden, sollte sich der Helfer vor Beginn seiner Tätigkeit von jeglicher Haftung in einem formlosen Schreiben freistellen lassen.

 

Verletzt beim Umziehen: Wer zahlt?

Doch was geschieht, wenn dem Helfer die Vase nicht auf den Boden, sondern auf den dicken Zeh fällt? Wer zahlt, wenn er sich an der rostigen Schrankschraube die Hand verletzt? Der Umziehende haftet nur dann, wenn er an der Verletzung des Helfers schuld war. Wenn der Gehilfe beispielsweise einfach stolpert, kann er den umziehenden Freund oder Bekannten nicht haftbar machen.

Wer also häufiger mal Bekannten beim Umzug hilft – oder etwa gern und oft heimwerkt –sollte unbedingt über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken: In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall, die meisten davon in der Freizeit.

Was gilt, wenn ich ein Umzugsunternehmen beauftrage?

Wer sich für die Variante Profi statt privat entscheidet, ist damit nicht per se auf der sicheren Seite. Grundsätzlich haften Umzugsunternehmen für Schäden, die sie während eines Umzugs verursachen – sei es nun die alte Porzellanvase oder der neue Fernseher, die herunterfallen. Allerdings gilt das nach dem Gesetz nur bis zu einem Wert von 620 Euro je Kubikmeter.

Wer also auf Profis setzt, sollte unter Umständen dennoch über eine zusätzliche Transportversicherung nachdenken. Denn zum einen schließen viele Umzugsunternehmen die Haftung für teure oder besonders empfindliche Gegenstände aus. Zum anderen haften sie nur für Gegenstände, die die Mitarbeiter selbst verpackt haben. 

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