Der Verlust der Arbeitskraft ist für alle Berufstätigen ein existenzielles Risiko. Fällt das Erwerbseinkommen weg, ist meist der gewohnte Lebensstandard gefährdet. Immerhin jeder vierte Versicherte wird im Schnitt wenigstens einmal im Leben berufsunfähig. Betroffen sind nicht nur körperlich schwer Arbeitende, sondern auch Büroangestellte. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind inzwischen Nervenerkrankungen, wozu auch psychische Leiden oder ein Burn-Out gehören.
Neben der Deutschen Rentenversicherung, bei der Arbeitnehmer ihren Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen können, gibt es unterschiedliche private Versicherungen für diesen Fall. Sie helfen im Notfall durch eine monatliche Rente oder mit einer einmaligen Geldsumme. Wann der Versicherer zahlt, wie umfangreich die Leistung ist und wie hoch die Prämie ausfällt, ist dabei verschieden. So kann jeder ein für sich geeignetes Produkt finden – passend zu seiner Tätigkeit, seinen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.
1. Die Grundfähigkeitsversicherung
Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden, wie der Name schon sagt, bestimmte grundlegende Fähigkeiten versichert. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Für einen Musiker wäre es zum Beispiel nützlich, sein Gehör zu versichern. Ein Vielfahrer, der sein Auto für den Job braucht, ist auf seine Fähigkeit zum Autofahren angewiesen. In der Regel wird ein Katalog an Fähigkeiten versichert.
Egal welchen Beruf der Betroffene ausübt: In jedem Fall muss ein Arzt feststellen, dass die Einschränkung über einen gewissen Mindestzeitraum besteht. Das können mehrere Monate oder wenige Jahre sein. Wie lange genau, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
2. Die private Unfallversicherung
In knapp zehn Prozent aller Fälle führt ein Unfall zur Berufsunfähigkeit. Dann kann zusätzlich eine private Unfallversicherung helfen. Sie zahlt bei bleibenden Schäden einen Einmalbetrag und – abhängig vom Vertrag – eine Rente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. Vorteil gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung: Die private leistet nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Freizeitunfällen, die den Großteil aller Unfälle ausmachen.
Die Höhe der Leistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab, der sich wiederum aus der sogenannten „Gliedertaxe“ des Versicherers ergibt. Je nach Vertrag kann der Verlust des Arms einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent bedeuten oder der Verlust des Daumens 20 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würde der Versicherer entsprechend 70.000 Euro oder 20.000 Euro auszahlen. Wurde mit dem Unfallversicherer eine Rente vereinbart, gibt es die häufig ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
Zu den Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehören auch das Krankenhaustage- und das Genesungsgeld. Damit lassen sich Verdienstausfälle während der Behandlung kompensieren. Führt der Unfall zum Tod, gibt es auch für die Hinterbliebenen Geld.
3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Am häufigsten müssen Menschen aufgrund einer Erkrankung ihren Beruf aufgeben. Für solche Fälle ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) da. Sie leistet nicht nur bei Unfällen, sondern deckt darüber hinaus alle Krankheiten ab – ganz gleich ob es sich um ein psychisches Problem wie Burn-out oder eine kaputte Hüfte handelt. Die monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die finanzielle Lücke, die der Wegfall des Einkommens bedeutet. Das ist umso wichtiger, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit deutlich reduziert wurden.
Voraussetzung für eine monatliche Rente: In der Regel muss der Betroffene zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein. Außerdem muss die Beeinträchtigung über einen gewissen Zeitraum fortbestehen. Bei vielen Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen beläuft sich dieser Zeitraum auf ein halbes Jahr.
Die Höhe der Rente lässt sich individuell vereinbaren und im Idealfall 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Das Geld fließt meist dann, wenn der Betroffene seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Wenn im Vertrag die sogenannte abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist, spielt es meist keine Rolle, ob der Versicherte noch in einem anderen Job arbeiten könnte. Auch Pflegebedürftige können als berufsunfähig gelten – je nach vertraglicher Vereinbarung.
Es lohnt sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn je jünger und gesünder jemand ist, desto geringer fallen die Beiträge aus.
4. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitspolice funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch sie deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und alle körperlichen und psychischen Erkrankungen ab. Die versicherte Person erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Wann jemand als erwerbsunfähig gilt, ist nicht einheitlich definiert. Die Bestimmungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann vor allem für körperlich schwer arbeitende Menschen – etwa Handwerker – eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Der Grund: Wegen ihrer größeren körperlichen Beanspruchung im Job und dem damit verbundenen größeren Risiko müssen körperlich hart arbeitende Menschen meist höhere Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.
5. Die Dread-Disease- oder Critical-Illness-Versicherung
Übersetzt bedeutet Dread Disease so viel wie „schwere Erkrankung“. Manchmal wird das Produkt auch Critical Illness-Versicherung genannt, was wörtlich übersetzt „kritische Krankheit“ bedeutet. Genau solche schweren Fälle soll sie auch absichern: zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson. Im Vertrag können mehrere Krankheiten definiert werden.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Krankheiten die Versicherung abdeckt, desto höher ist der Beitrag. Damit kann der Versicherte zum Beispiel behindertengerechte Umbauten am Haus oder in der Wohnung bezahlen oder die Zeit für eine berufliche Umorientierung finanziell überbrücken.
6. Die Multi-Risk-Versicherung
Die Multi-Risk-Versicherung – auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt – ist eine Kombination aus verschiedenen Policen. Das Paket kann zum Beispiel aus einer Grundfähigkeitsversicherung bestehen, die Sehen und Hören abdeckt, und zusätzlich eine Dread-Disease-Versicherung sowie eine Unfall- oder Pflegeversicherung beinhalten. Die einzelnen Bausteine sorgen in der Summe für einen Rundumschutz gegen Krankheit und Unfälle.