Bei vielen Schadenversicherungen wie Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtpolicen gilt das Prinzip „viel hilft viel“ ganz und gar nicht. Denn bei ihnen ist die Leistung des Versicherers stets auf den tatsächlichen Schaden begrenzt, und doppelt abrechnen ist verboten. Mehr als ein Vertrag bedeutet: Kunden zahlen nur überflüssige Prämien, und im Schadenfall kann die Abwicklung knifflig werden.
Doppelversicherung wird meist erst zu spät bemerkt
Überlappungen in den Versicherungsleistungen sind oft schwer zu erkennen, dafür müssen Verbraucher die Verträge schon sehr genau vergleichen. Deshalb fällt eine Doppelversicherung auch selten auf, solange der Schutz nicht in Anspruch genommen wird. „Betroffene merken erst im Schadenfall, dass sie doppelt versichert sind“, sagt Zunk.
Dann gilt: Möglichst offen mit dem Versicherer umgehen, um Ärger zu vermeiden und ihm mitteilen, dass es einen weiteren Vertrag gibt. Denn den entstandenen Schaden müssen sich die beiden Versicherer grundsätzlich teilen. Wer auch auf Nachfrage verschweigt, dass er eine weitere Versicherung besitzt, kann schnell in den Verdacht geraten, doppelt abkassieren zu wollen. Dann steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: „Wenn eine Doppelversicherung in betrügerischer Absicht eingegangen wurde, ist der Vertrag nichtig“, betont Zunk.
Besser schon vorher auf die Verträge schauen
Relativ häufig passiert es Paaren nach dem Zusammenziehen: Beide Partner haben bereits eine eigene Haftpflicht- und eine Hausratversicherung. „In den meisten Fällen ist den Verbrauchern gar nicht bewusst, dass sie ein Risiko mehrfach abgedeckt haben“, sagt Versicherungsexperte Mathias Zunk. Das gemeinsame Mobiliar ist dann gleich zweimal gegen Feuer oder Einbruch versichert. Für die Absicherung des Inventars reicht eine Hausratversicherung aus. Deren Leistung muss aber unbedingt an den Wert des gemeinsamen Hausstands angepasst werden. In der Regel lässt sich der neuere Vertrag am einfachsten durch den älteren ersetzen. Auch hier sollte ein Gespräch mit dem Versicherer ausreichen, um die Sache zu klären.
Bei der Haftpflicht kommt es nicht immer zu einer Doppelung. Zum Beispiel wenn beide Partner einen Single-Tarif haben. Grundsätzlich lässt sich die Haftpflicht aber auch auf Partner und Familie ausdehnen. Einen Nachteil hat die gemeinsamen Haftpflicht aber: Die Partner können keine Schäden abrechnen, die sie sich gegenseitig zugefügt haben.
Wann es noch zu Doppelungen kommen kann
Und es gibt weitere Fälle: Etwa den Besitzer einer privaten Mietrechtsschutzversicherung, der bereits als Mitglied im Mieterbund bei Streitereien mit seinem Vermieter geschützt ist. Zu einer Doppelversicherung kann es auch kommen, wenn sich Leistungen von zwei unterschiedlichen Policen überschneiden. So übernimmt eine Berufshaftpflichtversicherung mitunter auch Schäden, die der Versicherte in seiner Freizeit angerichtet hat – für solche Zwecke ist klassischerweise die Privathaftpflichtversicherung da.
Altersvorsorge: Doppelte Versicherung unproblematisch
Eine Versicherung gleich mehrfach zu haben, kann durchaus sinnvoll sein. Zumindest, wenn es sich um Lebens- oder Rentenversicherungen handelt. Wer sich oder seine Angehörigen im Laufe der Zeit besser absichern möchte, stockt den Versicherungsschutz über eine weitere Police einfach auf. Das kostet zwar mehr, bringt im Leistungsfall aber auch mehr ein.