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Berufshaftpflichtversicherung

Beruf
15.03.2024

Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz dafür aufkommen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Im Privatleben schützt eine private Haftpflichtversicherung vor solchen Ansprüchen auf Schadenersatz. Sie zahlt den Schaden, den der Versicherte verursacht hat und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die private Haftpflichtversicherung deckt aber nur privat verursachte Schäden ab.

Wer im Rahmen seiner freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit Fehler macht, indem er zum Beispiel als Anwalt Fristen verpasst, als Arzt eine falsche Diagnose stellt oder als Architekt einen Planungsfehler macht, muss ebenso den betroffenen Klienten bzw. Patienten Schadenersatz zahlen. Diese Forderungen können schnell in die Millionen gehen und ohne Absicherung die Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung deckt diese Fälle nicht ab - für die berufliche Tätigkeit wird daher eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt, die auf typische Schadensfälle des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten ist: die Berufshaftpflichtversicherung.

Eines vorneweg: Es gibt Berufsgruppen, die gesetzlich oder aufgrund der Vorgaben ihrer Berufskammer dazu verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel

  • Ärzte
  • Architekten
  • Hausverwalter
  • Rechtsanwälte

Sie haben sehr hohe berufsbedingte Risiken und können schon durch kleinste Fehler große Schäden verursachen.

Für andere Berufe ist diese Versicherung nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Denn grundsätzlich haften alle Freiberufler und Selbstständigen für die von ihnen verursachten Schäden – und das kann ohne Versicherung im Schadensfall teuer werden. So müssen freie Journalisten für Schäden haften, die sie durch falsche Angaben in einem Artikel verursacht haben. Genauso kann es bei einer fehlerhaften Übersetzung dazu kommen, dass Dolmetscher für dadurch entstehende Schäden haften – und sie ohne Versicherung aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nicht versicherte Risiken lohnen sich also auch hier nicht.

Wie sind Angestellte haftpflichtversichert?

Angestellte, die regulär in einem Betrieb arbeiten, müssen sich im Normalfall keine Gedanken über eine berufliche Haftpflichtversicherung machen. Für die von ihnen verursachten Schäden haftet in aller Regel der Arbeitgeber, der dafür eine eigene Versicherung abschließt.

Angestellte sollten aber dann eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn sie nebenbei freiberuflich tätig sind – auch wenn sie das nur gelegentlich tun. Diese nebenberufliche Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber in der Regel nicht umfasst.

Darüber hinaus ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte vor allem dann sinnvoll, wenn sei leitende Positionen bekleiden. Das gilt vor allem für Vorstände, Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie können direkt in Haftung genommen werden und sollten also mit einer entsprechenden Versicherung ausgestattet sein, in ihrem Fall mit einer Managerhaftpflicht- bzw. D&O (Director´s and Officer´s)-Versicherung.

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt den finanziellen Schaden ab, der anderen Personen durch die berufliche Tätigkeit entstehen kann. Hierzu gehören Sach- und Personenschäden, in vielen Berufen ist die Berufshaftpflichtversicherung hingegen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Das ist besonders wichtig bei beratenden Berufen und Dienstleistungen, zum Beispiel für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater. Ein Vermögensschaden kann etwa dadurch entstehen, dass ein Steuerberater die Einspruchsfrist gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid versäumt. Dann ersetzt seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.

Darüber hinaus hilft eine Berufshaftpflichtversicherung auch dabei, unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten abzuwehren und übernimmt in solchen Fällen die Anwalts- und Verfahrenskosten.

Gut zu wissen

Falls eine Berufshaftpflichtversicherung nur Vermögensschäden deckt, kann sie mit einer Betriebs- oder Bürohaftpflichtversicherung ergänzt werden. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, also zum Beispiel dann, wenn der Anwalt aus Versehen Kaffee auf eine Gerätschaft seines Klienten schüttet.

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Wie in allen Versicherungsverträgen wird auch bei der Berufshaftpflicht eine Deckungssumme festgelegt, für die die Versicherung im Schadensfall aufkommt. In der Berufshaftpflichtversicherung gelten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden häufig jeweils eigene Deckungssummen. Da für viele Tätigkeiten eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend ist, sind oft Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgegeben.  Trotzdem sollten auch Freiberufler und Selbstständige darauf achten, eine ausreichende Versicherungssumme im Vertrag festzulegen, die ihrem individuellen Risiko entsprechen.

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