Nachdem letztes Jahr Tief „Bernd“ einen Großteil der Weinlese zerstört hat, scheint 2022 gerade durch die langanhaltende Trockenheit ein guter Jahrgang zu werden. Trotzdem unterliegt der Weinanbau wie alle Bereiche der Landwirtschaft einer Vielzahl von Risiken, die das Gebäude, die Ernte, den Betriebsablauf insgesamt und die eigene Person betreffen. Wie alle Bereiche der Landwirtschaft unterliegt der Weinanbau einer Vielzahl von Risiken, die das Gebäude, die Ernte, den Betriebsablauf insgesamt und die eigene Person betreffen.
Betriebsgebäudeversicherung
Das Gebäude stellt die Basis des Betriebs dar und sollte gegen Sachschäden versichert sein. Kommt es zu einer Zerstörung durch eine versicherte Gefahr, deckt die Versicherung die Schäden am Haus bis hin zum Wiederaufbau. Häufig bieten Winzer/-innen ihr Weingut auch als Location für Veranstaltungen an oder betreiben Ferienwohnungen. Auch für diese Fälle ist ein Gebäudeschutz wichtig.
Eine Elementarschadenversicherung schützt zusätzlich bei Gefahren wie Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau. Dieser Zusatzbaustein kann im Rahmen der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Für Winzer/-innen, die eine Photovoltaikanlage besitzen, kann auch eine Photovoltaik-Police interessant sein, um bei Schäden finanziell abgesichert zu sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Aufgrund des Klimawandels werden Wetterextreme mit verheerenden Hagel-, Frost-, Sturm- und Starkregenschäden weiter zunehmen. Dies betrifft auch die Zahl der Betriebsunterbrechungsschäden. Im Schadensfall ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung versicherte Sachschäden und den Ernteausfall. Die fortlaufenden Kosten wie Löhne und Gehälter, Mieten, Zinsen werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Inhaltsversicherung/Inventarversicherung
Wird ein Gebäude zerstört, hat das Auswirkungen auf die gesamte Weinproduktion: Lagerbestände, Tankanlagen, Maschinen und die Büroräume samt technischer Ausstattung können in Mitleidenschaft gezogen werden. Abhilfe leistet eine Inhalts- oder auch Inventarversicherung genannt. Im Schadensfall erhalten Sie den Wiederbeschaffungspreis des zerstörten Gutes; auch die anfallenden Reparaturkosten werden ersetzt.
Maschinenversicherung
Geräte wie Traubenpressen, elektronische Rebscheren oder Weinbergtraktoren gehören für Winzer/-innen zum Arbeitsalltag dazu. Mit einer Maschinenversicherung sind sowohl fahrbare (z.B. Traktoren) als auch stationäre Maschinen (z.B. Abfüllanlagen) versicherbar. Fällt eine Maschine aus und behindert damit den Ernteprozess, führt das zu immensen Schäden. Daher ist es wichtig, schnell für Ersatz oder Reparatur der Maschine zu sorgen.
Die Maschinenversicherung übernimmt die Kosten bei Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, aber auch bei Einbruchdiebstahl oder Raub. Im Schadensfall werden die Kosten zur Wiederherstellung der versicherten Sache übernommen. Im Falle eines Totalschadens wird der Zeitwert abzüglich des Restwerts ersetzt.
Cyberversicherung
Cyberattacken nehmen immer weiter zu und betreffen auch Winzer/-innen. Wird der Wein über einen Onlineshop betrieben, kann leicht ein Angriff erfolgen und die IT-Systeme lahmlegen. Nach einem Angriff leistet die Cyberversicherung Unterstützung und ersetzt die Schäden.
Betriebshaftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Damit die entstandenen Kosten nicht zum finanziellen Albtraum werden, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt Winzer/-innen bei Spritzschäden am Nachbarfeld, landwirtschaftlichen Umweltrisiken oder auch Unfallgefahren auf Grund und Boden. Abgedeckt sind Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Erntehelferversicherung
Wenn Sie saisonale Erntehelfer/-innen beschäftigen, sollte über eine Erntehelferversicherung nachgedacht werden. Da diese Arbeitskräfte von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, haften Sie ansonsten als Arbeitgeber/-in. Die Erntehelferversicherung umfasst die Übernahme der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Unfallversicherung
Ein Unfall kann schnell passieren und gravierende Folgen für die private Existenz nach sich ziehen. Gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind Weinbauer/-innen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Als Zusatz empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, um im Schadensfall umfassend abgesichert zu sein. Sie leistet auch dann, wenn der Unfall in der Freizeit eingetreten ist, und immer unabhängig davon, ob er zu einer Erwerbsminderung geführt hat.
Rechtsschutzversicherung
Unstimmigkeiten gehören zum Alltag dazu und lassen sich meistens nicht vermeiden. Deshalb bietet sich eine Absicherung gegen Rechtsstreitigkeiten mit Anwohnern, Behörden und anderen Winzern in Form einer Rechtsschutzversicherung an. So sind Sie optimal bei einer kommenden juristischen Auseinandersetzung versichert.