Wie Hundehalter haften
Auch wenn Hunde die meiste Zeit friedlich und artig sind, es gibt auch Ausnahmen. Beispiel: Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein.
Alle Unfallkonstellationen haben eines gemeinsam: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum Ruin. Das ist sein finanzielles Risiko. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.