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Cybermobbing: Rechtsschutz für die digitale Welt

Freizeit

Das Schikanieren und Bloßstellen von Mitmenschen macht vor der digitalen Welt nicht halt. Doch Betroffene können sich wehren, Rechtsschutzversicherungen helfen dabei.

08.07.2019

Was versteht man unter Cybermobbing?

Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen über einen längeren Zeitraum mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten, beispielsweise über Smartphones, E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities. Die Täter sind meist anonym, stammen aber häufig aus dem näheren sozialen Umfeld des Opfers. Häufig geht das Cybermobbing mit Mobbing in der Offline-Welt einher. Entweder es beginnt online und verlagert sich danach in die Schule bzw. Arbeitsplatz des Opfers - oder umgekehrt.


Mobbing kann verschiedene Formen annehmen. Die wichtigsten sind:


  • Schikane: Wiederholtes Senden von beleidigenden und verletzenden Nachrichten über E-Mail, SMS, Instant-Messenger oder in Chats.
  • Verleumdung/Gerüchte verbreiten: Verbreiten von Gerüchten über Internet- und Messengerdienste an einen großen Personenkreis.
  • Bloßstellen: Informationen, die im Vertrauen einer bestimmten Person gegeben wurden, werden an andere Personen gesendet. Die Folge: Das Opfer wird kompromittiert.
  • Ausschluss/Ignorieren: Bewusster Ausschluss des Opfers von sozialen Aktivitäten, Gruppen, Chats etc.
  • Identitätsdiebstahl: Der Täter meldet sich unter der Identität des Opfers bei einem sozialen Netzwerk an und verbreitet Lügen.


Wer ist betroffen?

Vor allem Jugendliche werden Opfer von Cybermobbing. Laut einer Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (JIM-Studie 2018, PDF)

  • waren acht Prozent der jugendlichen Internetnutzer zwischen 12 und 19 Jahren selbst bereits Opfer von Cybermobbing,
  • wurden von jedem fünften Jugendlichen schon einmal falsche oder beleidigende Inhalte per Handy oder im Internet verbreitet,
  • haben 34 Prozent der Befragten ein Opfer von Cybermobbing im eigenen Bekanntenkreis.


Aber auch bei Erwachsenen wächst die Bedrohung durch Cybermobbing. Laut einer Studie (PDF) vom Bündnis gegen Cybermobbing

  • waren 30,1 Prozent der Befragten über 18 Jahre schon einmal Opfer von Mobbingattacken,
  • sind Frauen, jüngere Menschen und ältere Arbeitnehmer besonders häufig von Mobbing und Cybermobbing betroffen,
  • waren 80 Prozent der Täter zuvor schon Opfer von Mobbing oder Cybermobbing.


Warum wird gemobbt?

Aus Sicht der Opfer ist Neid die häufigste Ursache. Aus Sicht der Täter ist es angeblicher Ärger über die Betroffenen, der zum Mobbing führt. Am Arbeitsplatz sind vor allem Konkurrenzdenken und starre Hierarchien die Ursachen. An fast der Hälfte der Mobbingfälle am Arbeitsplatz sind Vorgesetzte beteiligt.


Gibt es eine Versicherung gegen Cybermobbing?

Sowohl Straf- als auch Zivilrecht schützen vor der Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Bei anonymen Angriffen sind Mobbing-Opfer jedoch auf die Strafverfolgungsbehörden angewiesen, damit der Täter überhaupt identifiziert werden kann.


Eine Strafanzeige empfiehlt sich besonders dann, wenn eine oder mehrere Tatbestände erfüllt sein könnten - beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Wenn der Täter bekannt ist, aber kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist, können Opfer auch einen anderen Weg gehen. Statt einer Strafanzeige können sie eine zivilrechtliche Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einreichen.


Bevor es jedoch so weit kommt, reicht es oft, wenn Anwälte den Täter abmahnen und rechtliche Schritte androhen. An dieser Stelle kommen Versicherungen ins Spiel.


Rechtsschutzversicherungen, die den Versicherungsfall bei Angriff gegen die Persönlichkeit im Internet abdecken, kommen für die Kosten von Cybermobbing auf. Kosten entstehen beispielsweise, wenn negative Interneteinträge gelöscht werden müssen. Die Rechtsschutzversicherung bietet dem Opfer Unterstützung in Form von Serviceangeboten, hilft bei der anwaltlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder bei einer Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Täter. Wer von anderen gemobbt wird, sollte deshalb auf jeden Fall seine Versicherung kontaktieren und klären, ob Rechtsschutz besteht. Ist das der Fall, unterstützt die Versicherung die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.


Gut zu wissen: Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich. Diese Versicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:


  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren


Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). Was eine Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

Cybermobbing: Wie können sich Opfer wehren?

  • Anzeige erstatten

    Betroffene sollten massive Bedrohungen und Beleidigungen bei der Polizei melden und Anzeige erstatten.

  • Mobbing dokumentieren

    Opfer sollten sich alle Informationen über den oder die Täter und die Plattform notieren, über die das Mobbing stattfindet. Screenshots von beleidigenden Einträgen, Mails und Chat-Nachrichten mit diffamierenden Inhalten sollten die Opfer speichern.

  • Plattformbetreiber informieren

    Beleidigungen, Hass-Postings, gemeine Bilder oder Videos direkt an den Dienst melden, in denen sie auftauchen. Als Folge daraus können Facebook, WhatsApp, Instagram, YouTube und andere Netzwerke einzelne Nutzer blockieren.

  • Das Gespräch suchen

    Ein Großteil der Cybermobbing-Vorfälle hat seine Wurzeln im Alltag der Kinder und Jugendlichen. Deshalb sind die Täter häufig bekannt, selbst wenn sie anonym agieren. Ist das der Fall, können Sie das Gespräch mit deren Eltern suchen oder auch mit der Schule. Die Folge: Wird das Mobbing erst einmal zum Thema, hören die Attacken oftmals auf.

  • Mail-Adresse auf Spam-Liste setzen

    Wer unerwünschte, beleidigende oder gar bedrohende E-Mails erhält, sollte die E-Mail-Adresse des Absenders auf die Spamliste setzen. So kommen die unerwünschten Nachrichten gleich in den Papierkorb.

  • Handynummer sperren

    Bekommt man wiederholt unerwünschte Nachrichten oder wird von ständigen Anrufen belästigt und die Nummer ist nicht unterdrückt im Display, sollte Betroffene diese Nummer sperren. Sollte das nicht helfen, können sie auch bei ihrem Mobilfunkanbieter eine neue Nummer beantragen.

Tipps für Eltern: Darauf sollten sie achten

Kinder und Jugendliche wenden sich bei Online-Problemen häufig nicht an ihre Eltern. Sie fürchten deren Unverständnis, haben Angst vor einem Internetverbot oder die Beleidigungen sind ihnen peinlich. Eltern sollten sich so gut wie möglich darüber informieren, was ihre Kinder im Internet machen: Auf welchen Seiten surfen sie, mit wem kommunizieren sie? Bei Problemen sollten sie sich als Ansprechpartner anbieten und ohne Schuldzuweisungen dabei helfen, sich gegen das Cybermobbing zu wehren.


Tipps für Kinder und Jugendliche: So können sie sich helfen

  • Verrate nicht zu viel!
    Persönliche Daten wie Wohnort, Schule und Handynummer nicht öffentlich im Internet posten.
  • In sozialen Netzwerken nicht öffentlich über persönliche Probleme oder Sorgen sprechen (etwa Probleme in der Schule, Liebeskummer oder Ärger mit den Eltern).
  • Vor dem Veröffentlichen: Nachdenken!
    Was einmal im Internet steht, ist nicht mehr so leicht zu entfernen.
  • Misstrauisch bleiben!
    Kinder und Jugendliche sollten nicht jede x-beliebige Person gleich in die Freundesliste aufnehmen - zum eigenen Schutz. Andere Community-Mitglieder müssen nicht immer die Wahrheit über sich erzählen.
  • Hilfe holen!
    Wenn online etwas Unangenehmes passiert, sollten Kinder und Jugendliche am besten einen erwachsenen Ansprechpartner zur Unterstützung aufsuchen.
  • An den Service-Anbieter wenden, über den man gemobbt wird (Internet, Handy).
  • Für Schüler gilt bei diesem Thema: (Vertrauens-) Lehrer können unterstützen und den oder die mobbenden Schüler zur Rede stellen.
  • An die Polizei wenden, wenn ein potenziell krimineller Fall durch Cybermobbing vorliegt.
  • Beweise sichern!
    Kinder und Jugendliche sollten entsprechende Inhalte (unangenehme Nachrichten, diskreditierende Bilder oder Chats) durch Screenshots sichern.


Was genau ist am Cybermobbing strafbar?

Ein eigener Straftatbestand ist Cybermobbing in Deutschland bislang nicht. Dennoch kann es strafbar sein. Rechtlich bedeutsame Straftatbestände sind hier Beleidigung oder üble Nachrede. Die Server vieler Diensteanbieter stehen jedoch im Ausland. Die Folge: Sie fallen nicht unter deutsches Recht, dadurch wird die Strafverfolgung der Täter erschwert.


Daneben stehen jedoch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, die überall auf der Welt vollstreckbar sind. Besonders in Betracht kommen hierbei diese Paragrafen:


  • Gewaltdarstellung (§ 131 StGB): Auch ein gewalttätiges Handyvideo fällt unter den Straftatbestand der Gewaltdarstellungen.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Das können schon allgemeine Aussprüche wie „So ein Flittchen!“ sein.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptungen, die sich später als falsch herausstellen. Beispiel: „Das ist doch ein Betrüger.“
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Absichtliche Falschaussagen, die eine Person in ein schlechtes Licht rücken.
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB): Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen oder das Abhören mit einem Abhörgerät sowie die Weitergabe an Dritte.
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB): Unbefugtes Herstellen, übertragen und Weitergeben von Bildaufnahmen einer Person in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum.
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§ 232ff. StGB); insbesondere § 238 StGB (Nachstellung): Das „beharrliche“ Aufsuchen, Kontaktieren oder Bedrohen von Personen; Nötigung (§ 240 StGB); Bedrohung (§ 241 StGB): Mit Begehung eines Verbrechens an der Zielperson oder einer dieser nahe stehenden Person oder der Vortäuschung.
  • Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG)
  • Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB)
  • Recht am eigenen Bild (§ 22ff. KUG)
  • Wirtschaftlicher Ruf (§ 824 BGB)


Natürlich gilt die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit. Diese hat aber Grenzen - vor allem im Recht der persönlichen Ehre sowie den Jugendschutzbestimmungen. Anderweitige Äußerungen lassen sich jedoch nur dann einschränken, wenn sie mit dem Ziel der Beleidigung getätigt werden und mehr als eine bloße Meinungsäußerung darstellen.

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