Kommt es bei einer Fahrradtour zu einer Panne oder einem Unfall, bietet der Fahrradschutzbrief eine Art Mobilitätsgarantie und sorgt dafür, dass Radfahrer nicht am Pannenort festsitzen - ähnlich einem Schutzbrief fürs Auto. Wer mit dem Rad in Urlaub fährt oder längere Strecken etwa mit dem E-Bike pendelt, für den sind die Leistungen des Fahrradschutzbriefs besonders relevant.
Welche Leistungen bietet ein Fahrradschutzbrief?
Nach einer Panne rufen liegengebliebene Fahrradfahrer in der Regel die Hotline des Fahrrad-Schutzbriefs an. Der Schutzbriefversicherer schickt daraufhin die Pannenhilfe an den Schadensort. Können die Versicherten die Pannenhilfe selbst in die Hand nehmen, übernehmen viele Verträge auch die Kosten dafür. Gleiches gilt für die Bergung sowie den Abtransport des beschädigten Rads vom Pannenort. Weitere Leistungen des Schutzbriefs sind der Weiter- oder Rückfahrservice oder ein Ersatzrad. Geht es nach einer Panne über Nacht nicht mehr weiter, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Übernachtung.
Wie kann ich einen Fahrradschutzbrief abschließen?
Angeboten wird der Fahrradschutzbrief als Single-Tarif oder Familien-Tarif häufig schon für niedrige zweistellige Beträge im Jahr. Je nach Anbieter können Fahrrad-Schutzbriefe alleine abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten den Schutzbrief in Verbindung mit einer Fahrradversicherung an. Deren Leistungen umfasst auch die Kostenerstattung bei Schäden etwa durch Vandalismus, Unfälle, Verschleiß oder nach einem Diebstahl.
Im vergangenen Jahr sind die Leistungen der Versicherer für gestohlene Fahrräder mit 140 Millionen Euro auf einen historischen Höchststand geklettert. Insgesamt wurden 140.000 versicherte Fahrräder gestohlen, rund 15.000 mehr als im Jahr zuvor. Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen.
Was nicht versichert ist
Grundsätzlich sind die Versicherungsnehmenden selbst und alle berechtigten Fahrende des versicherten Fahrrads oder E-Bikes (auch Pedelec genannt) über den Schutzbrief versichert. Auch Anhänger und Gepäck sind in aller Regel mitversichert. Nicht versichert sind hingegen Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden, gleiches gilt für zulassungs- bzw. versicherungspflichtige Fahrräder. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz des Fahrrad-Schutzbriefs sind regelmäßige Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden und Schäden, die bei einem Radrennen oder Geschicklichkeitsprüfungen entstehen.
Private Unfallversicherung sichert Unfallfolgen ab
Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Auch beim Fahrradfahren kann es zu schweren Unfällen mit oftmals anhaltenden gesundheitlichen oder finanziellen Folgen kommen: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.