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FAQ zur Flüchtlingshilfe: Wie sind Ehrenamtliche versichert?

Freizeit

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer nehmen aktuell viele ukrainische Geflüchtete auf. Was das für den Versicherungsschutz von Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Kfz-Versicherung bedeutet, erklärt dieser Überblick.

10.03.2022

Ich fahre mit meinem Auto an die ukrainische Grenze, um Hilfsgüter bzw. Flüchtende nach Deutschland zu bringen. Was muss ich bei der Kfz-Versicherung beachten?

Der Schutz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt auch in den westlichen Nachbarstaaten der Ukraine. Für Fahrten nach Polen, Ungarn, Rumänien und in die Slowakei können Sie einfach losfahren, hier gilt in aller Regel auch Ihre Kaskoversicherung.


Wenn Sie mit dem Auto nach Moldawien einreisen wollen, benötigen Sie eine Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“), also eine Bestätigung Ihrer Versicherung, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch dort gilt. Von der Versicherung erfahren Sie dann auch, ob Ihre Kaskoversicherung in Moldawien gilt.


Ich möchte mit dem Auto in die Ukraine fahren. Gilt meine Kfz-Versicherung auch dort?

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der Kampfhandlungen vor Reisen in die Ukraine und hat deutsche Staatsangehörige dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Auto in die Ukraine fahren wollen, wenden Sie sich bitte auf jeden Fall zuerst an Ihren Kfz-Versicherer.


Kann ich Geflüchteten mein Auto leihen?

Ja, Sie müssen allerdings ggf. vorher ihre Kfz-Versicherung informieren. Rund drei Viertel der Autofahrer haben bei der Versicherung angegeben, dass nur sie selbst und die/der Partner:in das Auto fahren. Wenn jetzt auch weitere Personen das Auto nutzen dürfen, muss das der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Geflüchtete jünger oder älter sind als die bisher bei der Versicherung angegebenen Fahrer:innen. Sollten Sie den Versicherer nicht hierüber informieren, hat dieses keine direkte Auswirkung auf die Versicherungsdeckung in Kfz-Kasko oder Kfz-Haftpflicht, jedoch kann der Versicherer den Versicherungsbeitrag neu berechnen oder ggf. eine Vertragsstrafe verlangen.


Haftpflichtschutz für unversicherte ukrainische Pkw in Deutschland

Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland und ermöglichen damit ihr Fahren auf deutschen Straßen. » mehr dazu

Ich habe in meinem Haus oder eigenen Wohnung ein leerstehendes Zimmer und möchte bei mir zuhause Geflüchtete aufnehmen. Muss ich das meiner Wohngebäude-/Hausratversicherung melden?

Nein. Wenn Sie in Ihrer privaten Wohnung bzw. in Ihrem Haus kurzfristig Geflüchtete wohnen lassen, ändert sich am Versicherungsschutz nichts, Ihr Haus und Inventar sind weiterhin genauso versichert.


Bitte beachten Sie aber, dass für Nutzungen von Büroräumen, Lagerflächen o.ä. bzw. den Betrieb eines Wohnheims andere Regeln gelten (siehe unten).


Kann ich Geflüchtete in meinen Büroräumen oder Lagerflächen wohnen lassen?

Nicht ohne Weiteres. Büro und Lagerflächen sind nicht für dauerhaftes Wohnen und Schlafen genehmigt, errichtet und geeignet. Man spricht hier von einer Nutzungsänderung.  Entscheidend ist, dass Geflüchtete in Ihren Räumen sicher untergebracht sind. Werden Büro- und Lagerflächen zu Wohnzwecken genutzt, müssen Fluchtwege ebenso gewährleistet sein wie der Brandschutz. Zum Schutz der Menschen fordern Versicherer das auch ein. Informieren Sie sich daher bei Ihrem örtlichen Bauamt, was bei der Umnutzung von Gebäuden oder Räumen bautechnisch zu beachten ist und setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung. 


Kann ich unser privates Mehrfamilienhaus als Wohnheim für Geflüchtete nutzen?

Ein Wohnheim ist keine private Wohnraumnutzung, sondern ein Gewerbebetrieb (Beherbergung). Es findet also eine Umnutzung von privat zu gewerblicher Nutzung statt. Hinweise zur Genehmigungspflicht erhalten Sie von Ihrem örtlichen Bauamt. Eine Nutzungsänderung hat zugleich umfangreiche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und ist dem Versicherer zu melden.


Tipp: Kontaktieren Sie Ihren Versicherer

Bei Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz oder den Versicherungsschutz der Geflüchteten, zögern Sie bitte nicht, Ihre Versicherer anzusprechen. Sie helfen Ihnen gern zu all Ihren Fragen.

Ich habe Geflüchtete bei mir aufgenommen. Muss ich dafür einstehen, wenn sie einen Schaden verursachen?

Nein. Grundsätzlich muss jeder und jede selbst für Schäden aufkommen, die er oder sie verursacht. Wer Geflüchtete aus der Ukraine aufnimmt, muss daher nicht befürchten, für Schäden aufkommen zu müssen, die Geflüchtete möglicherweise unbeabsichtigt bei anderen verursachen könnten.


Wer haftet für Schäden, die ein Geflüchteter in Deutschland verursacht?

Geflüchtete können sich in Deutschland privat haftpflichtversichern – es gibt darüber hinaus Versicherer, die Flüchtende kostenfrei in bestehende Versicherungen ihrer Gastgeber miteinschließen.


Wenn ein Geflüchteter, den ich bei mir aufgenommen habe, einen Schaden an meinem Hausrat verursacht – zahlt das meine Hausratversicherung?

Nein – die Hausratversicherung kommt nur für Schäden auf, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstehen.


Wenn ein Geflüchteter, den ich bei mir aufgenommen habe, einen Schaden an meinem Wohngebäude verursacht – zahlt das meine Wohngebäudeversicherung?

Nein – die Wohngebäudeversicherung kommt nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm /Hagel entstehen.


Ich habe bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursacht. Muss ich den Schaden bezahlen und greift meine private Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich schützt die eigene private Haftpflichtversicherung auch dann, wenn Sie ehrenamtlich arbeiten. Helfen Sie Geflüchteten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel als Arzt, Rechtsanwalt oder Ingenieur, können etwaige Schäden stattdessen über die berufliche Haftpflichtversicherung gedeckt sein.


Ehrenamtliche können sich aber in vielen Fällen von Schadensersatzansprüchen freistellen lassen – dann werden die Schäden von der Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung übernommen.


Darüber hinaus hat jedes Bundesland eine private Haftpflicht-Sammelversicherung für seine freiwillig ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen. Sie leistet, wenn keine anderweitige Haftpflichtversicherung besteht – weder über die Trägerorganisation noch in Form einer eigenen Privathaftpflichtversicherung.


Tipp: Alle ehrenamtlich Tätigen, also auch Flüchtlingshelfer, sollten sich vor einem Engagement bei der Organisation, für die sie tätig sind, erkundigen, ob und wie sie haftpflichtversichert sind.


Bin ich unfallversichert, wenn ich ehrenamtlich tätig bin?

Wer eine private Unfallversicherung hat, ist vor den finanziellen Folgen eines Unfalls in jedem Fall geschützt. Die private Unfallversicherung leistet unabhängig vom Bestehen anderweitigen Versicherungsschutzes für Unfälle rund um die Uhr und damit auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. So greift sie beispielsweise auch bei einem Unfall in einer Flüchtlingsunterkunft oder beim Einsammeln von Hilfsgütern.


Bin ich als ehrenamtlicher Helfer auch gesetzlich unfallversichert?

Engagieren sich Ehrenamtliche im Auftrag von Bund, Ländern, Städten oder Kommunen, genießen sie den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Das gilt zum Beispiel für Helfer in den Flüchtlingsunterkünften oder auch für Ehrenamtliche, die im Auftrag der Kommune den Flüchtlingen bei Behördengängen helfen. Hier ist immer die Tätigkeit im Einsatz selbst versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz- und Wohnort, jedoch nicht der private Abstecher, etwa zum Brötchenholen beim Bäcker.


Genauso sieht es für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer in Vereinen und Organisationen aus, die im Auftrag der Kommunen tätig werden. Welche gemeinnützigen Organisationen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen sind, kann variieren, deshalb sollten ehrenamtliche Helfer auch immer den Unfallversicherungsschutz über ihre Organisation klären. 


Bin ich, wenn ich für eine Organisation ehrenamtlich tätig bin, nur gesetzlich oder auch privat unfallversichert? 

Vereine oder Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, sichern ihre ehrenamtlichen Helfer oftmals über private Vereins-Gruppenunfallversicherungen ab. Bestehen und Umfang eines solchen Versicherungsschutzes sollte daher mit der jeweiligen Organisation abgeklärt werden.


Viele Bundesländer haben darüber hinaus private Unfall-Sammelversicherungsverträge abgeschlossen, die ehrenamtliche Helfer bei privat organisiertem Engagement im Falle eines Unfalls absichern.

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