Was sind Forderungsausfälle?
Wer etwa durch einen Fahrradfahrer schwer verletzt und dadurch gezwungen wird, sein Haus behindertengerecht umzubauen, wird im Idealfall von der Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers entschädigt. Aber: Für den Fall, dass der Radfahrer keine Versicherung hat und die hohen Kosten nicht selbst tragen kann, kann das Unfallopfer auch leer ausgehen.
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Damit Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, bieten viele Versicherungen die Forderungsausfalldeckung an. Diese Ausfalldeckung greift, wenn berechtigte Entschädigungsforderungen des Versicherten durch den Schadenverursacher nicht erfüllt werden können. In solchen Fällen kommt das Geld also nicht vom Verursacher des Schadens, sondern von der eigenen Haftpflichtversicherung des Geschädigten. Da man nicht beeinflussen kann, wer einem einen Schaden zufügt, ist eine Forderungsausfalldeckung immer sinnvoll.
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung ist eine Ergänzung in der Privathaftpflicht. Sie greift sowohl bei einem Anspruch auf Schadensersatz als auch bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld. Um die Forderungsausfalldeckung in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Verursacher des Schadens hat keine eigene Privathaftpflichtversicherung.
- Die Forderung gegen den Verursacher ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich festgestellt worden.
- Die Forderung gegen den Verursacher kann aufgrund dessen Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit nicht durchgesetzt werden.
Hat jede Privathaftpflicht eine Ausfalldeckung?
Eine Ausfalldeckung ist kein fester Bestandteil in privaten Haftpflichtversicherungen, sondern ein Zusatzbaustein. Insbesondere in Basis-Tarifen oder älteren Verträgen kann die Ausfalldeckung fehlen. Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und sich gegebenenfalls professionell beraten zu lassen. Ältere Versicherungen sollten auf neuere Tarife umgestellt werden, da diese häufig mehr Leistungen enthalten. Zudem sollten Verbraucher darauf achten, dass die Ausfalldeckung auch im Ausland gilt und keine oder nur eine geringe Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Gibt es eine Ausfalldeckung auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Nein. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Ausfalldeckung nicht notwendig. Jedes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Heißt: Bei einem Unfall von zwei Kraftfahrzeugen gibt es immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die die Kosten übernimmt.
Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder das unfallverursachende Fahrzeug nicht versichert war, werden Unfallopfer von der Verkehrsopferhilfe entschädigt.