Was genau ist eine Gliedertaxe?
Nach einem Unfall springt die private Unfallversicherung ein. Wie viel genau dem verunglückten Versicherten zusteht, hängt in erster Linie von zwei Größen ab:
- der Versicherungssumme: Je höher diese Summe, desto höher selbstverständlich auch die Leistung (und die Beiträge).
- der Gliedertaxe.
Die Gliedertaxe ist eine Klausel in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), die Bestandteil des Versicherungsvertrags sind. Damit bemessen private Unfallversicherungen den Grad der Invalidität nach einem Unfall - bezogen auf den sogenannten Gesamtkörper. Dabei gilt: Je höher der Grad der Invalidität, desto größer die Leistung der Unfallversicherung. Sie ordnet Körperteilen (etwa Händen, Füßen, etc.), Sinnesorganen und teilweise auch den inneren Organen für deren Verlust oder dauernde Invalidität feste Prozentsätze zu.
Verwenden alle Unfallversicherungen dieselbe Gliedertaxe?
Nein, jede Unfallversicherung definiert ihre Gliedertaxe für bestimmte Körperteile selbst. Es gibt also nicht eine festgelegte Tabelle mit Gliedertaxen, sondern sehr viele.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt unverbindliche Empfehlungen zur Einstufung der Invaliditätsgrade heraus (siehe Tabelle). Unfallversicherungen können davon abweichen, indem sie zum Beispiel höhere Werte in ihren Versicherungsbedingungen ansetzen.
Tabelle: Einstufung der Invaliditätsgrade (in %)
Arm | 70% |
bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65% |
unterhalb des Ellenbogengelenks | 60% |
Hand | 55% |
Finger | |
Daumen | 20% |
Zeigefinger | 10% |
ein anderer Finger | 5% |
Bein | |
über Mitte des Oberschenkels | 70% |
bis Mitte des Oberschenkels | 60% |
bis unterhalb des Knies | 45% |
bis Mitte des Unterschenkels | 40% |
Fuß | 40% |
Zehen | |
große Zehe | 5% |
eine andere Zehe | 2% |
Auge | |
beide Augen | 100% |
ein Auge | 50% |
Ohr | |
Gehör auf beiden Ohren | 60% |
Gehör auf einem Ohr | 30% |
Sinnesbeeinträchtigung | |
Geruchssinn | 10% |
Geschmackssinn | 5% |
Was gilt bei Teilverlust eines Körperteils?
Ein vollständig funktionsunfähiger Arm bedeutet einen Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7 Prozent - also einem Zehntel von 70 Prozent. „Abzüge gibt es auch dann, wenn Krankheiten oder Gebrechen am Verlust oder der Funktionsunfähigkeit eines Körperteils mitgewirkt haben“, erklärt GDV-Experte Mathias Zunk. Ob und zu welchem Anteil das der Fall ist, stellt ein medizinischer Gutachter fest.
Wie berechnet sich letztlich die gezahlte Summe?
Ein Beispiel: Angenommen, die Invaliditätssumme von 100.000 Euro wurde vereinbart. Nun ist ein Daumen der versicherten Person bei einem Unfall vollständig verloren gegangen oder zu 100 Prozent beeinträchtigt. Die vertraglich vereinbarte Gliedertaxe für Verlust oder Funktionsunfähigkeit des Daumens beträgt 20 Prozent.
Die Entschädigung beläuft sich auf 20 Prozent von 100.000 Euro. Nach einem Unfall erhält die verunglückte Person also 20.000 Euro.
Addieren sich bei mehreren Verletzungen die Invaliditätsgrade?
Ja, wenn sie an unterschiedlichen Gliedmaßen auftreten, zum Beispiel rechtes Handgelenk, linkes Bein und ein Auge. Dann legt ein medizinischer Gutachter den Invaliditätsgrad für jede einzelne Verletzung fest. „Von jedem Invaliditätsgrad werden eventuelle Krankheiten oder Vorschädigungen abgezogen und dann die Ergebnisse addiert“, erläutert Mathias Zunk. Der Invaliditätsgrad kann aber nicht mehr als 100 Prozent betragen.
Sind unterschiedliche Stellen derselben Körperteile dauerhaft verletzt, etwa bei Verlust des rechten Fingers, Versteifung des rechten Handgelenks und Beeinträchtigung des gesamten rechten Arms, legt der Versicherer den Invaliditätsgrad auf Basis des gesamten Armes fest. „Die einzelnen Verletzungen werden aber natürlich mit berücksichtigt“, so Zunk.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die passende Versicherungssumme hängt ganz vom individuellen Bedarf ab – je nach Alter, Einkommen, familiärer und beruflicher Situation, Vermögen, Lebensstandard und den individuellen Absicherungswünschen. „Wichtig ist, sich individuell von einer Versicherung oder einem Vermittler beraten zu lassen“, rät Zunk.
Wird die private Unfallversicherung „dynamisch“ gestaltet, steigen die Versicherungssumme und der Beitrag jährlich um einen vereinbarten Betrag an. So wird einem Kaufkraftverlust (etwa durch Inflation) in der Zukunft vorgebeugt.
Wie wichtig ist die Progression?
Versicherungskunden können einen Tarif mit Progression oder Mehrleistung vereinbaren. Dadurch erhalten sie bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen mehr Geld als ihnen nach dem festgestellten Invaliditätsgrad zustehen würde. Wegen des erhöhten Kapitalbedarfs bei höheren Invaliditätsgraden wird mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht. Etwa bei einer Invalidität von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 200 bis 300 Prozent.
mit dpa