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Halloween: Zahlt die Versicherung, wenn ein Streich misslingt?

Freizeit

In bestimmten Fällen müssen Eltern nicht haften, wenn der Halloween-Streich der Kinder nach hinten losgeht. Welcher Versicherungsschutz für Familien unverzichtbar ist, fasst dieser Ratgeber zusammen.

30.10.2024

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie springt immer dann ein, wenn versehentlich ein Schaden verursacht wurde. Zum Beispiel wenn ein Halloweenkürbis vom Balkon fällt und einen Passanten verletzt, oder ein parkendes Auto beschädigt. Der Verursacher oder die Verursacherin des Schadens haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten und bewahrt somit im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin.  

Halloweenstreiche sind nicht versichert

Schäden sind in aller Regel auch dann versichert, wenn sie fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Folgen der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit absehbar waren. Wenn aber ein Schaden absichtlich – also mit Vorsatz - herbeigeführt wurde, springt die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Das gilt etwa dann, wenn eine Teenager-Clique an Halloween Streiche spielt und dabei mutwillig etwas kaputt macht.

Gut zu wissen: Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherten Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Besteht diese nicht, wehrt die Haftpflichtversicherung den Anspruch ab ("passiver Rechtsschutz").

Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen: Bergungskosten | Behandlungskosten | Verdienstausfall
  • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente

Halloweenstreiche von kleinen Kindern

Problematisch ist auch, wenn kleine Kinder Schäden verursachen, etwa wenn sie mit dem Zauberstab des Hexenkostüms das Auto der Nachbarin zerkratzen. Kinder unter sieben Jahren, beziehungsweise im Straßenverkehr unter zehn Jahren, gelten als deliktunfähig. Das heißt, die Nachbarin mit dem zerkratzten Auto bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Wer in solchen Fällen den Nachbarschaftsfrieden wahren will, sollte einen Versicherungstarif wählen, bei dem Schäden durch deliktunfähige Personen eingeschlossen sind.

Schutz für große und kleine Halloween-Gespenster

Bei der Privathaftpflichtversicherung kann mit einem einzigen Vertrag die ganze Familie abgesichert werden. Kinder bleiben auch dann mitversichert, wenn sie ausziehen – das gilt so lange, bis sie ihre Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben oder heiraten. 

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