Ob Computerviren oder Betrügereien beim Online-Kauf: Jeder vierte Deutsche (24 Prozent) ist laut einer repräsentativen GfK-Befragung im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits Opfer von Internetkriminalität geworden. Die Geschädigten verlieren dabei nicht nur wichtige Dateien, sondern häufig auch Geld. Durchschnittlich 390 Euro beträgt laut Umfrage der finanzielle Schaden.
Doch immerhin: Ein Drittel der Befragten bekam den Verlust zumindest teilweise ersetzt. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und Versicherungen bieten einen Schutz vor Internetkriminalität. Dafür benötigen Verbraucher mitunter nicht mal einen Zusatzbaustein oder eine spezielle Cyber-Police. In jedem Fall lohnt sich zunächst einmal ein Blick ins Kleingedruckte klassischer Versicherungsprodukte, die oft schon Internet-Schäden abdecken.
Rechtsschutzversicherung: Streit beim Online-Kauf
Wer beim Online-Shoppen geprellt wird, kann sich mit dem Anwalt dagegen zur Wehr setzten. Die Kosten dafür trägt die Rechtsschutzversicherung. Denn ganz gleich ob jemand im Laden oder online kauft: Vertrag ist Vertrag. Die Rechtsschutzversicherung springt beispielsweise auch dann ein, wenn die Ware zu spät oder mangelhaft geliefert wird. Oder wenn eine fremde Person mit den eigenen Daten auf Shopping-Tour geht.
Ersatz für Abzocke in Online-Shops
Viele Unternehmen bieten neuartige Versicherungen oder Zusatzbausteine für Hausrat- oder Rechtsschutzpolicen an, die Kunden auch vor Abzocke beim Internethandel schützen. Konkret geht es um Fälle, in denen ein Käufer die Ware bezahlt hat, aber keine erhält. Dann ersetzen die Versicherungen den Schaden – oft sogar bis zu fünfstellige Beträge.
Solche Policen sind sehr hilfreich, wenn die Hintermänner eines Online-Betrugs nicht ausfindig gemacht werden können und das Geld nicht wieder eingeklagt werden kann. Die Policen ersetzen häufig auch Schäden, die durch Betrug beim Online-Banking entstehen. Wird beispielsweise das Konto eines Versicherten geplündert, nachdem er irrtümlicherweise über eine Phishing-E-Mail seine Zugangsdaten preisgegeben hat, springt die Versicherung ein.
Lassen sich Urheberrechtsverstöße versichern?
In der Rechtsschutzversicherung sind historisch bedingt einige Risiken ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen. In der Zeit vor dem Internet waren solche Verstöße von Privatpersonen sehr selten. Heute geht dies aber schnell: Ein geschütztes Produktfoto bei Ebay hochgeladen oder ein bekanntes Bild bei Facebook gepostet und schon liegt das Abmahnschreiben im Briefkasten. Deshalb bieten immer mehr Versicherer Bausteine oder spezielle Versicherungen wie eine Internet-Rechtschutzpolice an. Sie beinhalten bei Urheberrechtsverstößen oft eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt. So können sich Betroffene vor überzogenen Forderungen des Rechteinhabers schützen.
Identitätsklau und Cybermobbing: Zusatzbaustein für die Rechtsschutzversicherung
Einige Rechtsschutzversicherer bieten Zusatzbausteine, die in Fällen von Identitätsklau und Cybermobbing greifen. So können Versicherte beispielsweise Spezialdienstleister nutzen, die sie alarmieren, wenn ihre Kredit- oder Kontodaten im Darknet auftauchen. Die Dienstleister helfen auch, wenn Versicherte im Netz diffamiert werden. Sie setzen sich dann für die Löschung der Daten ein.
Haftpflichtversicherung: Weiterleitung von Viren versichert
Viren und Würmer verbreiten sich oft per E-Mail. Wer seinen Freunden unbemerkt eine infizierte Nachricht weiterleitet, muss eventuell für die Schäden der anderen haften. Geht die verseuchte E-Mail gar an ein Unternehmen und legt dessen IT lahm, können die Schadenersatzforderungen beträchtlich sein. Solche Ansprüche sind mittlerweile aber standardmäßig von einer Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Datenrettung von kaputten Festplatten
Wenn die eigenen Urlaubsbilder auf einmal gelöscht sind, ist das mehr als ärgerlich. Doch häufig lassen sich kaputte Festplatten von Spezialisten wiederherstellen. Ist die Datenrettung als Zusatzbaustein in der Hausratpolice enthalten, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung von Urlaubsfotos, Steuerunterlagen und E-Mails – vorausgesetzt, die Festplatte ist durch ein „versichertes Schadenereignis“ beschädigt worden. Dazu würde zum Beispiel die nasse Festplatte nach einem Leitungswasserschaden zählen. Ein Hackerangriff fällt dagegen nicht darunter.
Einige Versicherer bieten aber bereits einen erweiterten Schutz über Zusatzbausteine oder sogenannte Internetpolicen an. Diese übernehmen die Kosten der Datenrettung auch bei Beschädigungen durch Viren, Würmer und Trojaner, manchmal auch durch Geräteschäden oder dem Sturz ins Wasser abseits des Leitungswasserschadens.