Eine ganze Reihe von Ereignissen kann den Urlaubsplänen ein vorzeitiges Ende setzen. Grundsätzlich hat man das Recht, eine Reise jederzeit abzusagen, solange man noch nicht abgereist ist. Der Reiseveranstalter kann die Kosten für die Reise nicht mehr beanspruchen, erhält aber eine Entschädigung für den Ausfall – die sogenannten Stornokosten. Diese fallen meist umso höher aus, je näher der geplante Reiseantritt liegt. Hier bietet die Reiserücktrittsversicherung Schutz, entweder für eine einzelne Reise oder einen vereinbarten Zeitraum.
Checkliste: Wie teuer ist die Reise und wer reist?
Die genauen Sätze der Stornokosten sind in den Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters festgelegt. Der Gesetzgeber hat jedoch Höchstsätze definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Selbst wenn man erst unmittelbar vor der Reise absagt, erhält man also einen Teil der Kosten zurück – unabhängig von den Gründen. Je nach Wert der Reise kann der finanzielle Verlust ohne Versicherung jedoch enorm sein. Gerade bei teuren Reisen ist es daher sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Besonders für ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern ist die Reiserücktrittsversicherung ratsam. Die Wahrscheinlichkeit unerwarteter Erkrankungen oder medizinischer Notfälle ist bei diesen Personengruppen nämlich höher.
Das leistet die Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz für eine Vielzahl von Gründen, aus denen man eine gebuchte Reise auch kurzfristig ohne finanziellen Schaden absagen kann. Mit der Reiserücktrittsversicherung lassen sich die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts minimieren. Egal, ob Urlaubsreise, Geschäftsreise oder Work-and-Travel-Aufenthalt – die Reiserücktrittsversicherung lässt sich bequem mit der Buchung oder zusätzlich abschließen und sorgt dafür, dass im Falle eines versicherten Rücktrittsgrundes keine Stornokosten zu tragen sind.
Je nach individuellen Bedürfnissen lässt sich die Reiserücktrittsversicherung für eine einmalige Reise oder für einen vereinbarten Zeitraum abschließen. Die einmalige Reiserücktrittsversicherung eignet sich gut für gelegentlich Reisende, während die befristete Reiserücktrittsversicherung für Vielreisende eine praktische Option darstellt. Gut zu wissen: Auch kurzfristig gebuchte bzw. Last-Minute-Reisen können und sollten versichert werden - denn bei kurzfristigen Reiserücktritten sind die Stornokosten besonders hoch. Einige Versicherer bieten dafür spezielle Last-Minute-Reiserücktrittsversicherungen an.
Wann eine Reiserücktrittsversicherung leistet, hängt vom gewählten Tarif ab. Verbraucher sollten vorab prüfen, welche Ursachen für einen Reiserücktritt wahrscheinlich sind und versichert sein sollten. Prinzipiell gilt: Es muss ein ausreichender Grund vorliegen, der den Verzicht auf die gebuchte Urlaubsreise rechtfertigt. Versicherungsschutz besteht in der Regel, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
- Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung
- Schäden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist.
- Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
- die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern der Versicherungsnehmer bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.
Wann genau diese Fälle einen versicherten Reiserücktritt rechtfertigen, ist in den individuellen Versicherungsbedingungen festgelegt. Was allerdings nie mitversichert ist: die vergangene Vorfreude.
Achtung: Reiserücktritt ungleich Reiseabbruch
Neben der Reiserücktrittsversicherung sollten Reisende auch in Betracht ziehen, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Die Reiseabbruchversicherung ist nicht dasselbe wie die Reiserücktrittsversicherung. Während die Reiserücktrittsversicherung vor der Reise greift, deckt die Reiseabbruchversicherung den Zeitraum während der Reise ab. Die Reiseabbruchversicherung schützt vor den Kosten, die bei vorzeitigem Abbruch einer Reise oder bei Verlängerung der Reise entstehen können. Wenn eine Reise aus versicherten Gründen abgebrochen muss, übernimmt die Versicherung die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen wie Hotelübernachtungen oder Flugumbuchungen. Auch zusätzliche Aufwendungen bei verspäteter Rückreise werden dann von der Versicherung erstattet.
Was bedeutet "unerwartete schwere Erkrankung"?
Reiseversicherungen leisten bei unerwarteten schweren Erkrankungen. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein, dass die Versicherung greift. „Unerwartet“ bedeutet in der Praxis zum Beispiel folgendes:
- Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
- Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn nach einer von der Reiseversicherung festgelegten Anzahl von Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
- Fall 3: Sofern nach einer von der Reiseversicherung festgelegten Anzahl von Jahr(en) vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung. Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend):
- der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert,
- die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
- wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist.