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Welche Versicherung bezahlt die Hubschrauberrettung im Skiurlaub?

Freizeit

Mehr als 40.000 Skifahrer verletzen sich jeden Winter. Bei Verletzten auf der Piste muss oft die Luftrettung ran. Doch jede Minute Helikopterflug geht richtig ins Geld. Welche Versicherungen die Rettungen bezahlen und was in den Alpenländern gilt – die Regelungen im Überblick.

15.01.2024

Deutschland: Rettungseinsätze zahlt die Krankenkasse

In Deutschland werden Rettungseinsätze bei Verletzungen und Erkrankungen in der Regel von den Krankenkassen bezahlt, egal ob es sich um eine private oder gesetzliche handelt. Leitstellen disponieren die Rettungseinsätze der Hubschrauber. Die Leitstellen sind es auch, die über die Notwendigkeit einer Hubschrauberrettung entscheiden. Kurzum: Der Notarzt kommt, wenn der Notarzt gebraucht wird.

Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bedarf es für die Kostenübernahme aber eines „krankenbehandlungsbedürftigen Hintergrunds“. Das muss keine Behandlung im Krankenhaus sein. Auch wenn nur eine medizinische Versorgung durch einen niedergelassenen Arzt nötig ist, bezahlt die Krankenkasse.

Fazit: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur dann die Kosten eines Hubschraubereinsatzes, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig war, wenn es sich also um Rettungskosten handelt. Wenn kein anderer Versicherer leistet, übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für die Bergung nach einem Skiunfall von der Piste – aber auch für Such- und Rettungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Private Unfallversicherung zahlt Such- und Bergungskosten

Muss ein Skifahrer in den Bergen vom Hubschrauber gerettet werden, weil er wegen des schlechten Wetters nicht mehr ohne zu großes Risiko ins Tal zurückkehren könnte, muss er die Kosten selbst tragen. Auch Suchaktionen nach vermissten Wintersportlern oder ein Lawineneinsatz fallen nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbst die privaten Krankenkassen übernehmen die Bergungskosten nicht immer.

Die Kosten einer Bergung oder einer Suchaktion können erheblich sein. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Skifahrer eine private Unfallversicherung abschließen. Hat der Unfall bleibende Folgen, bezahlt die Unfallversicherung unter anderem eine Unfallrente, eine einmalige Kapitalsumme oder Krankenhaustagegeld. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

Österreich: Skifahrer ohne Zusatzversicherung bleiben auf Kosten sitzen

Zwar haben GKV-Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistungen. Der Umfang richtet sich allerdings nach ausländischem Recht. Verunfallt ein Deutscher zum Beispiel in Österreich, übernimmt seine Krankenkasse auch nur die Kosten, die eine österreichische Krankenkasse für ihre Versicherten bezahlen müsste. Der Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer privaten Unfallversicherung ist daher empfehlenswert.

Gerade in den benachbarten Alpenländern ist der Leistungsumfang nicht so umfangreich wie hierzulande. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen beteiligt sich die österreichische Krankenversicherung, aber auch das nur mit einer geringen Pauschale. Skifahrer müssen sich also extra absichern, wenn sie die Kosten für den Helikoptereinsatz, im Schnitt rund 3.500 Euro, nicht tragen wollen. 
 

Schweiz: Verunfallten Skifahrern droht eine hohe Zuzahlung

Auch in der Schweiz bleiben verunfallte Skifahrer ohne private Versicherung schnell auf hohen Rettungskosten sitzen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken. Laut Schweizer Krankenversicherer kann gerade bei Helikopterrettungen die gedeckte Summe rasch überstiegen werden und die versicherte Person muss die Lücke selber bezahlen. Auch sie empfehlen deutschen Touristen den Abschluss einer zusätzlichen Absicherung. Den Restbetrag würde je nach Vertrag eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die private Unfallversicherung zahlen.

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