Versicherungsunternehmen basieren auf einem Gemeinschaftsprinzip. Die Idee dahinter: Viele Menschen teilen sich die Risiken und sichern sich gegenseitig ab. Versicherte zahlen Beiträge in eine Versicherung ein, um sich vor gleichartigen Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit zu schützen. Diese Beiträge werden in der Versicherungsgemeinschaft gesammelt und das individuelle Risiko jedes Einzelnen auf viele Schultern verteilt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.
Ziel einer Versicherung ist, das individuelle Risiko zu minimieren und finanzielle Folgen von Schäden abzufedern. Einige Versicherungen wie die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sind in Deutschland gesetzlich verankert: sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen automatisch Sozialbeiträge. Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und weitere private Versicherungen sind ebenso wichtig und sinnvoll, allerdings nicht verpflichtend. Zwar denkt niemand gerne an zukünftige Schadenszenarien, doch im Nachhinein ist es zu spät für eine Versicherung. Dafür gibt es folgende Gründe.
Vorwärtsversicherung als gesetzlicher Standard
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist festgelegt, dass grundsätzlich das Prinzip der Vorwärtsversicherung gilt – mit wenigen, sehr speziellen Ausnahmen. Bei der Vorwärtsversicherung wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, bevor das versicherte Ereignis tatsächlich eintritt. Anders ausgedrückt: Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor dem Zeitpunkt, an dem der Schadenfall real wird. Je nach Versicherer und Versicherungsprodukt kann eine Wartezeit Teil der Bedingungen sein.
Das ist die Logik hinter dem Versicherungsprinzip
Versicherungsprämien werden auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und statistischen Daten berechnet. Würden Kunden eine Versicherung beantragen, um einen bereits existierenden Schaden bezahlt zu bekommen, lägen alle Wahrscheinlichkeiten bei 100 Prozent. Für Versicherer wäre ein wirtschaftlicher Betrieb unmöglich. Außerdem würde das Prinzip der Versicherungsgemeinschaft nicht mehr funktionieren, denn es bestünde kein Anreiz zur Vorsorge mehr.