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So funktioniert das Versicherungsprinzip

Freizeit

Nach dem Schadenereignis schnell eine Versicherung abschließen: schön wär’s! Warum das illusorisch ist und wieso Verbraucher eine Versicherung in der Regel nur „vorwärts“ vereinbaren können.

15.12.2023

Versicherungsunternehmen basieren auf einem Gemeinschaftsprinzip. Die Idee dahinter: Viele Menschen teilen sich die Risiken und sichern sich gegenseitig ab. Versicherte zahlen Beiträge in eine Versicherung ein, um sich vor gleichartigen Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit zu schützen. Diese Beiträge werden in der Versicherungsgemeinschaft gesammelt und das individuelle Risiko jedes Einzelnen auf viele Schultern verteilt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.

Versicherung einfach erklärt

Eine Versicherung ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien: dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßige Beiträge (auch Prämien genannt) an den Versicherer, um im Schadensfall von ihm Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Der Versicherer verpflichtet sich, im Falle eines versicherten Ereignisses eine zuvor definierte Leistung zu erbringen. Dies können beispielsweise die Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen, Reparaturen nach einem Unfall oder die Auszahlung einer Summe im Alter sein.

Ziel einer Versicherung ist, das individuelle Risiko zu minimieren und finanzielle Folgen von Schäden abzufedern. Einige Versicherungen wie die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sind in Deutschland gesetzlich verankert: sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen automatisch Sozialbeiträge. Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und weitere private Versicherungen sind ebenso wichtig und sinnvoll, allerdings nicht verpflichtend. Zwar denkt niemand gerne an zukünftige Schadenszenarien, doch im Nachhinein ist es zu spät für eine Versicherung. Dafür gibt es folgende Gründe.

Vorwärtsversicherung als gesetzlicher Standard

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist festgelegt, dass grundsätzlich das Prinzip der Vorwärtsversicherung gilt – mit wenigen, sehr speziellen Ausnahmen. Bei der Vorwärtsversicherung wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, bevor das versicherte Ereignis tatsächlich eintritt. Anders ausgedrückt: Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor dem Zeitpunkt, an dem der Schadenfall real wird. Je nach Versicherer und Versicherungsprodukt kann eine Wartezeit Teil der Bedingungen sein.

Gut zu wissen: Wartezeit ist nicht gleich Wartezeit!

Aufgepasst: Der Begriff „Wartezeit“ kann zweierlei bedeuten. Eine Wartezeit in der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung meint: Tritt ein Schaden eine bestimmte Zeit nach Versicherungsbeginn ein, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht geltend machen. Das soll Missbrauch verhindern.


Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in der Regel aber etwas anderes gemeint: Grundsätzlich wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und es gibt keine Wartezeit. Der Schutz greift also sofort. Ausnahme: Es gibt vereinzelt Angebote, bei denen der Versicherer vor Vertragsabschluss auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und stattdessen eine Wartezeit vereinbart. Tritt die Berufsunfähigkeit in diesem Zeitraum ein, wird für diesen Versicherungsfall keine Rente gezahlt, auch nicht nach Ablauf der Wartezeit. Bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit wird dann trotz Wartezeit meist eine Rente gezahlt. Im Unterschied dazu können Karenzzeiten für jeden Versicherungsfall vereinbart werden, um die Prämie niedriger zu halten. Dann wird die Rente erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt, egal wann die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Das ist die Logik hinter dem Versicherungsprinzip

Versicherungsprämien werden auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und statistischen Daten berechnet. Würden Kunden eine Versicherung beantragen, um einen bereits existierenden Schaden bezahlt zu bekommen, lägen alle Wahrscheinlichkeiten bei 100 Prozent. Für Versicherer wäre ein wirtschaftlicher Betrieb unmöglich. Außerdem würde das Prinzip der Versicherungsgemeinschaft nicht mehr funktionieren, denn es bestünde kein Anreiz zur Vorsorge mehr.

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