Worauf Versicherungskunden bei Haftpflichtversicherungen achten sollten
Die Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
Der Forderungsausfall
Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall im Blick haben. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt wird und dadurch gezwungen wird sein gesamtes Haus behindertengerecht umzubauen? Im Idealfall zahlt die Haftpflicht des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.
Für solche Fälle bieten einige Versicherer die Forderungsausfalldeckung an. Diese greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Haftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.
Die Gefälligkeitsschäden
Anders als in der Vergangenheit sind Gefälligkeitsschäden nicht mehr von der Haftung ausgenommen. Sie müssen nicht mehr gesondert versichert werden. Das bedeutet: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, wenn der Freund beim Wohnungsumzug den teuren Fernseher fallen lässt.
Der Schlüsselverlust
Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. ABER: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Haftpflichtversicherung zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer nachfragen.
Wichtig: Die Leistung beim bloßen Verlust von Schlüsseln beschränkt sich auf das Austauschen der Schlösser. Da das zum Beispiel in einem Mietshaus sehr teuer ist, ist die Kostenübernahme in der Regel eingeschränkt oder es wird eine Selbstbeteiligung fällig.
Das Schmerzensgeld
Unter Schmerzensgeld versteht man eine Entschädigung in Geld für Schäden, die nicht materieller Art sind – zum Beispiel das Leid durch einen psychischen Schock. Schmerzensgeld kann verlangen, wer durch Verschulden oder Fehlverhalten des Verursachers zu immateriellem Schaden gekommen ist. Auch wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt, kann Schmerzensgeld beansprucht werden.