Zum Inhalt springen

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Freizeit
15.03.2024

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem guten Recht kommen möchte - trägt dafür auch das volle finanzielle Risiko. Mit der richtigen Versicherung kann man diesen Situationen gelassener entgegensehen, da sie eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.

Eine private Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden, die der persönlichen Lebenssituation entsprechen (siehe weiter unten). Interessierte sollten sich an einen Rechtsschutzversicherer oder einen Berater wenden, der für unterschiedliche Tarife einen Vergleich erstellen kann.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Download

Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren

In welchen Fällen leistet die Rechtsschutzversicherung?

  1. Bei Teilerfolgen vor Gericht:
    Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.
  2. Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners:
    Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.
  3. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten:
    Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.

Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen zum Beispiel Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.

Mediation – für beide Seiten eine faire Lösung

Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten für den Versicherungsnehmer übernimmt die Rechtsschutz.


Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für alltägliche Streitigkeiten, etwa im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen.


Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann. Sollte der Konflikt nicht durch das Mediationsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechtsschutzversicherung dann in der Regel auch finanziert.

Schnelle Orientierung im Streitfall

Unverhofft kommt oft: Nach einem Verkehrsunfall oder bei plötzlichem Streit mit dem Arbeitgeber ist schneller Rat gefragt. Doch welchen Anwalt soll man beauftragen? Für viele Menschen wird diese Entscheidung zur Qual der Wahl. Mittlerweile sind mehr als 165.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen.

Rechtsschutzversicherer bieten Orientierung im Konflikt. Das heißt neben der Übernahme der ggf. hohen Kosten eines Rechtsstreits stehen immer mehr Services rund um die Klärung des Streitfalls zur Verfügung. Die Empfehlung eines kompetenten Anwalts in der Nähe ist nur eine Leistung von vielen. Auch der schnelle telefonische Rechtsrat durch einen Anwalt gehört in der Regel zur Versicherungsleistung.

Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung

Versicherungen sollten immer an den persönlichen Bedarf angepasst sein - das gilt auch bei der Rechtsschutz. Häufig ist eine fachkundige Beratung sinnvoll, um den richtigen Tarif zu finden. Folgende Leistungen können in Rechtsschutz-Policen enthalten sein:  

Bausteine von Rechtsschutzversicherungen

  • Kraftfahrzeuge

    Der Versicherungsschutz kann auf Streitigkeiten rund ums Fahrzeug beschränkt werden.

  • Selbstständige

    Je nach individueller Situation können nur der berufliche, nur der private oder beide Bereiche versichert werden.

  • Nichtselbstständige

    Man kann zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch den beruflichen Bereich ausschließen. Dafür bieten die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete an, die aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen bestehen.

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

    Wenn wegen der Steuer oder anderer Abgaben, zum Beispiel Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, zum Beispiel weil das Finanzamt die Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.

  • Arbeitsrechtsschutz

    Für Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel wenn einem gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem Geld schuldet. Oder bei dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, zum Beispiel Streitigkeiten hinsichtlich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.

    Bei Arbeitsrechtsprozessen gibt es eine Besonderheit. In der ersten Instanz müssen Sie selbst für die Kosten Ihres Anwalts aufkommen. Unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren. Damit der Streit mit dem Arbeitgeber nicht zu einem finanziellen Ruin wird, können Sie sich mit dem Arbeitsrechtsschutz gegen finanzielle Belastungen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit außergerichtlich und gerichtlich absichern.

    Je nach Tarif sichert die Arbeitsrechtsschutzversicherung folgende arbeitsrechtliche Fälle häufig ab:

    • Abmahnungen
    • unrechtmäßige Kündigungen
    • Abfindungen
    • Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz
    • Vergütung von geleisteten Überstunden
    • Streitigkeiten zum Thema Arbeitspapiere wie Arbeitszeugnisse
    • Streitigkeiten aufgrund von Mutter- und Jugendschutz
    • Ausgebliebene Gehälter sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld


    » mehr erfahren

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

    Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten muss, zum Beispiel bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.

    Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten muss, zum Beispiel bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen. Vermieter können sich speziellen Tarifen absichern. Der Vermieterrechtsschutz ist immer dann hilfreich, wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter kommt. Generell gilt: Je mehr Vermieter finanziell abhängig sind von den Mieteinnahmen, desto sinnvoller ist eine Vermieterrechtschutzversicherung. Sie deckt das Kostenrisiko dieser Rechtsstreitigkeiten ab.

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

    Wenn man im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren muss, zum Beispiel aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Reisevertrag.

  • Opfer-Rechtsschutz

    Wenn man als Opfer einer Gewaltstraftat Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte. Beispiel: Aufgrund eines Angriffs wird man als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr schwer verletzt.

  • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

    Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führerschein geht, zum Beispiel wenn einem der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, zum Beispiel wenn man beschuldigt wird, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.

  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

    Wenn sich in Fragen des Familien­ und Erbrechts die Rechtslage ändert und man sich anwaltlich beraten lässt, zum Beispiel wenn man nach einem Erbfall wissen möchte, welche Ansprüche man hat.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

    Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz, z.um Beispiel nach einem Verkehrsunfall.

  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz

    Wenn einem zum Beispiel als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

    Bei Prozessen vor einem deutschen Sozialgericht, zum Beispiel wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.

Wer ist in der Rechtsschutz mitversichert?

Mitversichert sind in der Regel:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehepartner oder auf Wunsch auch der nichteheliche Lebenspartner
  • alle minderjährigen Kinder
  • die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrs-Rechtsschutz benötigen volljährige Kinder eine eigene Versicherung, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
  • Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Achtung: Die in einem Vertrag mitversicherten Personen können nicht gegen den Versicherungsnehmer oder gegeneinander vorgehen.

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers.

Was ist im Streitfall zu tun?

In einem Streitfall sollte man sich zuerst an seine Versicherung wenden. Sie informiert über:

  • den Versicherungsschutz/die konkreten Leistungen
  • das weitere Vorgehen und
  • die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens

Bei Bedarf empfiehlt die Versicherung einen kompetenten Anwalt.

Wer trägt die Kosten?

Sagt die Versicherung Kostendeckung zu, übernimmt sie die Kosten im Rahmen der Zusage direkt. Der Versicherungskunde muss kein Geld vorstrecken. Je nach individuellem Tarif muss der Versicherungsnehmer ggf. die Selbstbeteiligung bezahlen.

Lehnt die Versicherung die Kostendeckung ab, kann man die Ablehnung überprüfen lassen – außergerichtlich über den Versicherungsombudsmann. Übrigens: Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit kann der Versicherungskunde auch in einem besonderen Verfahren außergerichtlich prüfen lassen.

Wie kann man beim Versicherungsbeitrag sparen?

Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, kann man eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer vereinbaren. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall. Im Streitfall zahlen Versicherte jeweils die Selbstbeteiligung. Ausnahme: Der Gegner unterliegt und muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits erstatten.

Wie lang ist die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung?

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungsbausteine Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.

3 Monate Wartezeit gelten für…

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

Keine Wartezeit gilt für…

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?

Die Rechtsschutz kann nicht alle Bereiche abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben. Deshalb sind Verfahren um folgende Bereiche in der Regel nicht versichert:

  • den Hausbau
  • das Urheber- und Markenrecht
  • Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen
  • Kapitalanlagen
  • Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr

Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage (zum Beispiel durch den Tod eines Erblassers) das erfordert.

Wie funktioniert die telefonische Rechtsberatung?

Manchmal möchte man einfach sofort Klarheit haben. Beispielsweise wenn einem der Chef die Kündigung ausspricht. Betroffene stellen sich die Frage: Wie kann ich mich wehren? Was muss ich tun? Oder was ist, wenn die Insolvenz des Arbeitgebers droht? Mit einer Rechtsschutzversicherung bekommen Versicherungskunden eine schnelle, rechtliche Einschätzung – ohne gleich zum Anwalt gehen zu müssen. Dazu bieten die meisten Versicherer ihren Kunden eine telefonische Beratung durch zugelassene Rechtsanwälte an. Trotzdem steht einem der Rechtsweg jederzeit offen.

Ein Anruf genügt und man erhält schnell und unkompliziert:

  • fachkundige Hilfe
  • eine juristische Einschätzung des Streitfalls direkt am Telefon
  • Informationen zum weiteren Vorgehen
  • professionelle Antworten auf rechtliche Fragen
  • juristische Tipps

Gilt der Versicherungsschutz auch während des Urlaubs?

Ja. Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung gelten uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerländern. Viele Versicherer bieten weltweiten Versicherungsschutz an – in der Regel allerdings nur bei privaten (nicht beruflich bedingten) Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen.

Bitte beachten: Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutz die Kosten übernimmt, ist im Versicherungsvertrag geregelt. 

Download: Die Rechtsschutzversicherung (PDF-Broschüre)

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.