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Reiseversicherung

Freizeit
15.03.2024

Der richtige Versicherungsschutz ist auch auf Reisen entscheidend – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt. Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung den Urlaub gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Reiseversicherungen im Überblick, etwa zu den Leistungen der einzelnen Versicherungen, wann ein Reiserücktritt versichert ist und welche zusätzlichen Policen in keinem Urlaub fehlen sollten.

Infografik Reiseversicherung (© GDV)
© GDV
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Welche Reiseversicherungen gibt es?

Die eine Reiseversicherung gibt es nicht. Unter dem Begriff Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden - sei es im Reisebüro oder online. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum. Je nach Art der Reise sollten sich Urlauber die passende Reiseversicherung zulegen. Zu den „typischen“ Reiseversicherungen zählen:

  • die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • die Reisegepäckversicherung
  • der Reise-Schutzbrief (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)
  • die Auslandsreise-Krankenversicherung

Was leistet die Reiserücktrittskostenversicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antreten kann.


Wann ist ein Reiserücktritt versichert?

  • Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung
  • Schäden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist.
  • Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
  • die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern der Versicherungsnehmer bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.

Ukraine-Krieg: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich eine Reise nach Ukraine, Russland, Belarus oder ein Nachbarland gebucht habe, sie aber aufgrund des Krieges nicht mehr antreten möchte?

Nein. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie z.B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Ein Rücktritt, weil die Lage im Reiseland nicht sicher sein könnte, ist normalerweise nicht versichert.

Pauschalreisende können eine Reise aber kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren.

Was leistet die Reiseabbruchversicherung?

Zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung kann man eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.


Wann ist ein Reiseabbruch versichert?

  • Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung
  • Schaden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist.

Was leistet die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung bezahlt, wenn dem Reisenden zum Beispiel der Koffer gestohlen wird. Die Reisegepäckversicherung gibt es als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice. Man bekommt sie direkt beim Versicherungsunternehmen, im Reisebüro oder bei Online-Reiseanbietern.


Welche Arten von Verlust deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Reisegepäckversicherung schützt das gesamte Reisegepäck des Kunden und seiner mitreisenden Familienangehörigen vor Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit. Darüber hinaus ist das Gepäck gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung geschützt, solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes befindet, zum Beispiel einer Fluggesellschaft.


Was deckt der Versicherungsschutz ab?

Der Schutz umfasst folgende Dinge bis zu den vertraglich definierten Höchstbeträgen:

  • alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs
  • aufgegebenes Reisegepäck, z. B. im Bahnhof oder im Hotel
  • Video- und Fotoapparate, Schmucksachen, Reiseandenken, Geschenke und EDV-Geräte
  • Sportgeräte einschließlich Zubehör, soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden (also z. B. Ski, die im Hotel gestohlen werden – nicht aber Ski, die beim Skifahren zu Bruch gehen)

Was leistet die Auslandskrankenversicherung?

Wer ins Ausland reist und gesetzlich krankenversichert ist, benötigt unbedingt eine Auslandskrankenversicherung - aus folgenden Gründen:

1. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise chronisch krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z. B. Dialyse-Patienten).

2. Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert.

3. Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Insbesondere in den USA können schnell hohe Kosten anfallen, die leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.

4. Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz.


Welche Maßnahmen sind im Versicherungsschutz enthalten?

  • medizinische Versorgung und ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
  • stationäre Heilbehandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • medizinisch notwendiger Krankentransport nach Deutschland
  • Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten


Auslandskrankenversicherung ist flexibel abschließbar

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann man sowohl als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Zudem gibt es Verträge für länger dauernde Auslandsreisen, etwa bei Work & Travel oder einem Aufenthalt als Au-pair.

Wichtig für privat Krankenversicherte

Auch Privatversicherte sollten ihre vorhandene Police vor dem Urlaub überprüfen. Denn die private Krankenversicherung gilt zwar weltweit und innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt – aber außerhalb Europas in der Regel nur für maximal drei Monate.

Darüber hinaus sollten Privatversicherte prüfen, ob etwa auch der Rücktransport mitversichert ist. Eine ergänzend abgeschlossene Auslandskrankenversicherung kann eventuelle Lücken schließen, mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückerstattung sichern. Weitere Informationen finden Sie im Verbraucherportal des PKV

Was leistet ein Reise-Schutzbrief?

Der Reise-Schutzbrief, auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt, hilft Reisenden bei der praktischen Problemlösung im Schadensfall. Vor allem, wenn Sprachschwierigkeiten und kulturelle Unterschiede die Lage erschweren, ist die schnelle und unbürokratische Hilfe, die von der Servicezentrale des Versicherers organisiert wird, äußerst nützlich. Deshalb sollte die Nummer der Servicezentrale unbedingt im Handy gespeichert werden.


Diese Leistungen beinhaltet ein Reise-Schutzbrief:

  • Hilfe am Urlaubsort bei Krankheit, Unfall und Tod
  • Erstattung der Kosten für einen Rücktransport – auch bei einer Vorerkrankung des Versicherten
  • Information über medizinische Leistungen am Urlaubsort
  • Vermittlung zwischen Hausarzt und behandelndem Krankenhaus
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Erstattung der Reisekosten für einen Angehörigen, wenn der stationäre Aufenthalt länger als fünf oder zehn Tage dauert.
  • Vorleistung für stationäre Krankenhauskosten
  • Abrechnung mit Dritten, die die Kosten für die stationäre Behandlung des Versicherten tragen.
  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und bei Strafverfolgung: Vermittlung von Anwalt und Dolmetscher

Was bedeutet "unerwartete schwere Erkrankung"?

Reiseversicherungen leisten bei unerwarteten schweren Erkrankungen. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein, dass die Versicherung greift. „Unerwartet“ bedeutet in der Praxis zum Beispiel folgendes:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn nach einer von der Reiseversicherung festgelegten Anzahl von Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
  • Fall 3: Sofern nach einer von der Reiseversicherung festgelegten Anzahl von Jahr(en) vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung. Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend):

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert,
  • die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
  • wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist.

Weitere Versicherungen, die für Urlauber wichtig sind

Unabhängig von den Reiseversicherungen gibt es Policen, deren Leistungen im Urlaub plötzlich relevant werden können - sei es am Mittelmeerstrand oder auf der Skipiste.

  • 1. Die Haftpflichtversicherung

    Die Haftpflichtversicherung gilt weltweit – und schützt somit auch unterwegs, zum Beispiel bei Schäden

    • im Urlaub
    • im Ferienhaus
    • während eines Besuchs im Ausland. 
  • 2. Die Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außenversicherung“, das heißt sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Im Urlaub ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer.

  • 3. Die private Unfallversicherung

    3. Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen in Beruf und Freizeit – und das weltweit. Je nach Tarif übernimmt diese Versicherung die Kosten für Bergung und Transport ins Krankenhaus, den Rücktransport nach Hause sowie die Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, wie z. B. Übernachtungs- oder Umbuchungskosten.

    Bei bleibenden Verletzungen oder Tod zahlt die Unfallversicherung:

    • die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
    • eine Unfallrente bei besonders schweren Unfallfolgen
    • Krankenhaustagegeld
    • Genesungsgeld
    • Übergangsleistungen
  • 4. Die Kfz-Versicherung

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa und entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers. Sie kommt für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Für Schäden am eigenen Auto benötigen Reisende eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.


Download: Versicherungen rund ums Reisen (PDF-Broschüre)

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