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Dread-Disease-Versicherung

Gesundheit
15.03.2024

Was leistet eine Dread-Disease-Versicherung?

Dread Disease bedeutet schwere Erkrankung, Dread-Disease-Versicherung folglich Schwere-Krankheiten-Versicherung. Die Dread-Disease leistet eine einmalige Kapitalzahlung im Falle der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten. Dazu zählen Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs, Schlaganfälle, Herzinfarkte, Multiple Sklerose oder Demenz. Diese Versicherung soll finanzielle Unterstützung bieten, die beispielsweise für spezielle Behandlungen, den Umbau des Zuhauses oder zur Deckung der Lebenshaltungskosten genutzt werden kann, sollte das Einkommen wegfallen.

Für wen ist eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll?

Diese Versicherung, manchmal auch Critical-Illness-Versicherung genannt, kann für Personen sinnvoll sein, die im Falle der Diagnose einer schweren Krankheit ihre Existenzgrundlage sichern wollen. Sie kann die zusätzliche finanzielle Belastung bei einer schweren Erkrankung ausgleichen. Besonders von Interesse kann sie sein, wenn bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung hohe Prämien oder Ausschlüsse drohen, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder Berufsrisiken.

Welche Krankheiten deckt diese Versicherung ab?

Die Dread-Disease bietet eine finanzielle Absicherung, wenn eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Dazu zählen etwa

  • Krebs,
  • Schlaganfälle,
  • Herzinfarkte,
  • Multiple Sklerose,
  • HIV-Infektionen
  • Bypass-Operationen
  • Demenz

Je nach Anbieter und Vertrag kann es variieren, welche schweren Erkrankungen konkret versichert sind. Eine individuelle Beratung, die auf den persönlichen Gesundheitszustand zugeschnitten ist, ist daher empfehlenswert.

Psychische Krankheiten, Erkrankungen des Skelettsystems und andere spezifische Krankheiten sind in der Regel nicht versichert. Die Versicherung bietet meist eine einmalige Kapitalzahlung im Falle der Diagnose einer versicherten Krankheit. Die Leistung erhalten Versicherte unabhängig davon, ob die schwere Krankheit eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder ob sie später wieder genesen.

Welche Rolle spielt das Alter bei einer Dread-Disease-Versicherung?

Das Alter beim Abschluss beeinflusst eine Dread-Disease insofern, als dass es die Höhe der Beiträge mitbestimmt. Bei Absicherungen gegen biometrische Risiken wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung und auch bei Dread-Disease-Versicherungen gilt: Jüngere und gesündere Personen zahlen in der Regel niedrigere Prämien. Ältere Personen sollten daher mit höheren Beiträgen rechnen. Zudem können die Altersbeschränkungen für den Abschluss einer solchen Versicherung je nach Anbieter und Vertrag variieren.

Neben dem Alter entscheiden auch die Versicherungssumme und natürlich der Gesundheitszustand über die Höhe des individuellen Beitrags.

Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Vor Vertragsabschluss einer Dread-Disease steht in der Regel eine Gesundheitsprüfung an. Damit schätzt der Versicherer die Wahrscheinlichkeit ab, dass bei dem Kunden ein Leistungsfall eintritt. Die Gesundheitsfragen variieren je nach Art der Absicherung. Versicherer dürfen beispielsweise Fragen nach der Körpergröße, dem Gewicht, stationären Behandlungen und ambulanten Therapien, bestimmter Krankheiten (chronischen und/oder psychisch), Medikamenteneinnahmen und zum Konsum von Zigaretten stellen, wenn sie für das abzusichernde Risiko relevant sind.

Die Fragen müssen Kunden ehrlich beantworten, andernfalls kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Das Ergebnis der Prüfung fließt in die Berechnung der Prämie ein. Das Prinzip dabei: Wer ein niedrigeres Risiko aufweist, bekommt auch einen günstigeren Vertrag.

Alternativen zur Dread-Disease-Versicherung - wo liegen die Unterschiede?

Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung können - je nach individuellen Bedürfnissen - Alternativen zur Schwere-Krankheiten-Versicherung darstellen:

Im Falle der Diagnose einer versicherten Krankheit zahlt die Dread-Disease-Versicherung eine einmalige Versicherungssumme aus, während die anderen Versicherungen in der Regel eine monatliche Rente zahlen, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die Dread-Disease-Versicherung ist also spezifischer auf den Schutz bei schweren Krankheiten ausgerichtet, während die anderen Versicherungen den Verlust der Arbeitskraft bzw. eine Berufsunfähigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen abdecken.

Welche gesetzlichen Leistungen gibt es, wenn nach einer Krankheit das Arbeiten nicht mehr möglich ist?

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, hat den Schutz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die Renten aus dieser gesetzlichen Versicherung sind jedoch meist zu gering, um den Lebensstandard zu halten.

Zudem gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente nur für diejenigen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer zumindest noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag irgendeiner bezahlten Tätigkeit nachgehen kann, bekommt von der Rentenversicherung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die logischerweise niedriger ausfällt als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Jüngere Arbeitnehmer trifft es in der Regel finanziell besonders hart. Da ihr Versicherungsschutz noch nicht lange besteht, sind ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr gering.

Wie hoch die Ansprüche auf diese gesetzliche Rente bei einer Erwerbsunfähigkeit sind, können Angestellte ihrer jährlichen Renteninformation entnehmen, die von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird.

Was sind sinnvolle Alternativen, um seine Arbeitskraft zu schützen?

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine vereinbarte Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig und erhält eine Rente – je nach vertraglicher Vereinbarung mit der BU-Versicherung. Gut zu wissen: Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht auf die Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, sondern kommen obendrauf. Wer also aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und ohne Einkommen dasteht, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt.

  • Die Grundfähigkeitsversicherung

    Der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung umfasst in der Regel bestimmte körperliche und motorische Fähigkeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Für einen Musiker wäre es zum Beispiel nützlich, sein Gehör zu versichern. Ein Vielfahrer, der sein Auto für den Job braucht, ist auf seine Fähigkeit zum Autofahren angewiesen. In der Regel wird ein Katalog an Fähigkeiten versichert.

    Egal welchen Beruf der Betroffene ausübt: In jedem Fall muss ein Arzt feststellen, dass die Einschränkung über einen gewissen Mindestzeitraum besteht. Das können mehrere Monate oder wenige Jahre sein. Wie lange genau, hängt vom individuellen Vertrag ab.

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann etwa für Personen in körperlich anstrengenden Berufen sinnvoll sein. Sie deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und alle körperlichen und psychischen Erkrankungen ab. Der Versicherungsnehmer erhält eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn er überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann.

  • Die private Unfallversicherung

    In knapp zehn Prozent aller Fälle führt ein Unfall zur Berufsunfähigkeit. Dann kann zusätzlich eine privaten Unfallversicherung helfen. Sie zahlt bei bleibenden Schäden einen Einmalbetrag und – abhängig vom Vertrag – eine Rente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. Vorteil gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung: Die private leistet nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Freizeitunfällen, die den Großteil aller Unfälle ausmachen.

    Die Höhe der Leistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab, der sich wiederum aus der sogenannten „Gliedertaxe“ des Versicherers ergibt. Je nach Vertrag kann der Verlust des Arms einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent bedeuten oder der Verlust des Daumens 20 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würde der Versicherer entsprechend 70.000 Euro oder 20.000 Euro auszahlen. Wurde mit dem Unfallversicherer eine Rente vereinbart, gibt es die häufig ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

    Im Leistungsfall übernimmt die private Unfallversicherung auch das Krankenhaustage- und das Genesungsgeld. Damit lassen sich Verdienstausfälle während der Behandlung kompensieren. Führt der Unfall zum Tod, gibt es auch für die Hinterbliebenen Geld.

  • Multi-Risk-Versicherungen

    Die Multi-Risk-Versicherung – auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt – ist eine Kombination aus verschiedenen Policen. Das Paket kann zum Beispiel aus einer Grundfähigkeitsversicherung bestehen, die Sehen und Hören abdeckt, und zusätzlich eine Dread-Disease-Versicherung sowie eine Unfall- oder Pflegeversicherung beinhalten. Die einzelnen Bausteine sorgen in der Summe für einen sinnvollen Schutz gegen Krankheit und Unfälle.

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