Zum Inhalt springen

Elementarversicherung: Das ist vor dem Abschluss zu beachten

Wohnen

Nach heftigen Starkregen und Hochwassern wächst die Nachfrage nach Elementarschadenversicherungen. Wir klären, wie Verbraucher ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Naturgefahren versichern können.

23.04.2024

Je extremer das Wetter, desto wichtiger der Schutz vor Naturgefahren: Die Unwetter im Juni und die Flutkatastrophe im Juli haben vielen Hausbesitzern und Mietern drastisch vor Augen geführt, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz in solch einer Situation ist.

Wer sein Hab und Gut gegen Naturgefahren versichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Sie kommt für Schäden am Haus bzw. Hausrat auf, die unter anderem durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen und Hochwasser entstehen. Wichtig zu wissen: Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen ergänzt werden. Die Wohngebäudeversicherung plus Elementarschutz kommt für die Schäden am Haus auf, über die Hausratversicherung plus Elementarschutz ist der gesamte Hausrat versichert.

 

Was gilt, wenn ich eine bestehende Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung habe?

Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte bei seinem Versicherer nach dem erweiterten Elementarschadenschutz fragen. Bei jüngeren Verträgen lässt sich der Zusatzbaustein in der Regel unkompliziert ergänzen.

Ältere Verträge hingegen müssen möglicherweise angepasst werden. Der Versicherer prüft den Umfang des Versicherungsschutzes der Wohngebäudeversicherung. Entspricht dieser nicht mehr den aktuellen Standards, wird der Versicherer ein neues Angebot inklusiv Elementarschadenschutz unterbreiten. Der alte bestehende Vertrag wird durch einen neuen Vertrag ersetzt. Dies könnte dazu führen, dass der neue Vertrag teurer wird. Dies liegt zum einen daran, dass dann weitere Elementarschäden mitversichert sind, zum anderen aber auch daran, dass der Umfang des Versicherungsschutzes der bisherigen Wohngebäudeversicherung erweitert wurde. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, ob er dieses Angebot annehmen möchte oder nicht. Und natürlich kann er noch weitere Angebote bei anderen Versicherungen einholen.

Was leistet eine Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum unter anderem bei Schäden durch:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung

Die Elementarschadenversicherung wird in Kombination mit einer Wohngebäude-  oder eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese Versicherer bieten den Naturgefahrenschutz an.

Bin ich versichert, wenn ich ein Haus kaufe?

Wer ein Wohngebäude kauft, auf den wird der für das Haus bestehende Versicherungsvertrag des Vorbesitzers per Gesetz übertragen. Das Schützt den Erwerber einer Immobilie vor einer zeitlichen Versicherungslücke. Auch hier empfiehlt sich eine Überprüfung des Versicherungsschutzes hinsichtlich der Elementargefahren und unter Umständen eine Anpassung des Versicherungsumfangs.

Was gilt, wenn ich noch keine Wohngebäude bzw. Hausratversicherung habe?

Wer ein Wohngebäude baut, sollte sich entsprechende Angebote inklusiv Elementarschadenschutz einholen. Es kann vorkommen, dass nicht gleich das erste Angebot passt oder der Versicherer kein Versicherungsangebot unterbreiten kann. Am Markt gibt es rund 90 Versicherer, die diesen Schutz anbieten, so dass man bei mehreren Versicherern nachfragen sollte. Analog gelten die Hinweise auch für den Abschluss bzw. die Erweiterung einer Hausratversicherung mit Elementarschutz.

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.