Schlüsselverlust als Mieter
Unterstützung bietet hier die private Haftpflichtversicherung: Denn verlorene oder abgebrochene Schlüssel können von Mietern mithilfe einer Haftpflicht abgesichert werden. Dazu muss allerdings der Schlüsselverlust ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Im Fachjargon ist häufig von „privaten fremden Schlüsseln“ die Rede, die man zum Beispiel vom Vermieter bekommen hat.
„Hat der Versicherte den Schlüssel verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage“, erklärt GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk. Je nach Vertrag und Tarif kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt oder eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart worden sein.
Auch wenn der Gesamtschlüssel für die Mietwohnung verloren geht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten und den Einsatz von neuen Schlössern.
Schlüsselverlust als Eigentümer
Verlieren Sie als Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung den privaten Schlüssel, sieht es anders aus. Denn hier handelt es sich nicht um einen Schaden, den Sie einem Dritten zufügen, sondern um Ihren eigenen Schaden. Deshalb ist das nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Um auch diesen Fall abzusichern, sollten Sie im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung einen Wohnungs- und Hausschutzbrief abschließen. Dann sind auch eigene Schlüssel inbegriffen.
Wie sieht es aus, wenn ich den Büroschlüssel verliere?
Neben verlorenen Haus- und Wohnungsschlüsseln kann auch der Verlust von geschäftlich genutzten Schlüsseln, Codekarten oder Generalschlüsseln in der privaten Haftpflicht durch einen besonderen Einschluss mitversichert werden. Entscheidend ist hier die Formulierung in den Versicherungsbedingungen, dass auch „fremde betriebliche Schlüssel“ abgedeckt sind. Dann besteht für berufliche Schlüssel Versicherungsschutz und der entstandene Schaden wird übernommen.
Ist der Verlust meines Autoschlüssels auch über die Haftpflicht versichert?
Die besonderen Einschlüsse für einen Schlüsselverlust in der Haftpflichtversicherung umfassen in der Regel nicht den verlorenen Autoschlüssel. Muss ein Autoschloss ausgetauscht werden, kann dies im Rahmen der Kfz-Versicherung erfolgen. Wichtig ist, dass etwaige Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort verwahrt werden, um einen Autodiebstahl zu vermeiden.
Was übernimmt die private Haftpflicht ebenfalls nicht?
Neben Autoschlüsseln und privaten Schlüsseln für das Eigenheim beziehungsweise die Eigentumswohnung sind auch verlorene Schlüssel zu beweglichen Gegenständen, Tresoren und Schließfächern im Rahmen des besonderen Einschlusses nicht versichert.
Tipp: Schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen oder sprechen Sie Ihren Versicherer an, ob über Ihre private Haftpflicht ein Schlüsselverlust versichert ist – und wenn ja, ob nur private oder auch berufliche Schlüssel versichert sind, wenn diese verloren gehen.
Was ist, wenn nach dem Schlüsselverlust eingebrochen wird?
Im schlimmsten Fall wird der verlorene oder gestohlene Schlüssel missbraucht, um in das Gebäude einzubrechen. Kommt es zu einem Einbruch, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Die Folgeschäden des Verlusts, also der Einbruch, sind nämlich nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei privaten Wohnungen und Häusern erfolgt dies im Rahmen der Hausratversicherung. Bei geschäftlich genutzten Räumen ist der Abschluss einer Inhaltsversicherung notwendig.
Ich habe mich ausgesperrt. Ist das auch versichert?
Wer sich ausgesperrt hat, für den kann es sehr teuer werden. Manche Schlüsseldienste verlangen gleich mehrere hundert Euro, um die vor der Tür Stehenden wieder in ihre Wohnung zu lassen. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief leistet in dieser Situation schnelle Hilfe, weiß GDV-Experte Zunk: „Der Versicherer kümmert sich darum, einen Schlüsseldienst zu benachrichtigen und bezahlt ihn auch.“ Verbraucher laufen somit nicht Gefahr, in ihrer prekären Lage an einen möglicherweise überteuerten und nicht seriösen Schlüsseldienst zu geraten und auf eigenen Kosten sitzen zu bleiben. Wird das Schloss beim Öffnen beschädigt, übernimmt der Schutzbriefversicherer auch die Kosten für ein provisorisches Schloss.