Je extremer das Wetter, desto wichtiger wird der Versicherungsschutz vor Naturgefahren. Gebäude müssen jedem Unwetter trotzen - egal ob Sturm, übermäßigem Regen oder Hochwasser. Ein bewussterer Umgang mit den Risiken durch Extremwetter ist deshalb notwendig. Der Klimawandel erhöht das Risiko für Hab und Gut, gleichzeitig beschleunigt er die Dringlichkeit zu handeln.
Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen häufen sich. Regelmäßig überfluten Regionen, die bislang verschont geblieben sind. Der Regen dringt in Häuser und Keller ein. Auch Orte abseits von großen Flüssen können davon betroffen sein.
Starkregen: Existenzbedrohendes Risiko
Jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland ist nicht gegen Überschwemmungsschäden in Folge von Starkregen versichert. Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert - für viele Hausbesitzer ein unerkanntes Risiko. Denn: Bei extremen Naturereignissen kann diese Lücke im Versicherungsschutz existenzbedrohend sein.
Hausbesitzer sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Ein Gespräch mit seiner Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung ist hier sinnvoll: Einfach nachfragen, wie sich der zusätzliche Schutz vor extremen Wettereignissen im bestehenden Vertrag ergänzen lässt.
Keller unter Wasser: Das gilt für den Versicherungsschutz
Betroffene Hausbesitzer bekommen die entstandenen Schäden durch extreme Wetterereignisse ersetzt, wenn sie zuvor eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Nur diese Police greift bei Überschwemmungsschaden in Folge von Starkregen. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer und Mieter als erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen, um gegen Elementarschäden versichert zu sein.
Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abschließt, hat nach einem Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf folgende Leistungen:
- Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).
- Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
- Den eventuellen Abriss des Gebäudes.
- Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
Die Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz kann auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle übernehmen, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein.
Wenn der Hausrat nass wird
Unwetterschäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann auch die Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden.
Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar; die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar; oder eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.
Auto unter Wasser: Diese Versicherung leistet
Autofahrer, deren Wagen bei einer Überschwemmung durch Starkregen beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt diese Schäden ebenfalls ersetzt. Kaskoversicherungen leisten auch bei Schäden durch andere Gefahren bei extremem Wetter wie zum Beispiel Hagel oder Sturm.
Rechtzeitig um Naturgefahrenschutz kümmern
Wenn der Keller bereits unter Wasser steht, ist es zu spät - viel zu spät. Es ist deshalb sinnvoll, wenn sich Hausbesitzer rechtzeitig um den Naturgefahrenschutz kümmern. Der Grund: Es gibt Wartezeiten. In der Regel müssen Versicherungskunden einige Wochen warten, bis sie ihre neue Versicherung in Anspruch nehmen können. Solche Wartezeiten bei Versicherungen sind üblich, auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Rechtsschutzversicherung beispielsweise.
Der Grund dafür ist einfach: Es geht darum, Missbrauch durch Einzelne zu unterbinden. Durch die Wartezeit wird verhindert, dass nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist. So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren.
Starkregengefährdung für ganz Deutschland ermitteln
Zur besseren Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden verwenden Versicherer drei Starkregengefährdungsklassen (SGK). Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet. Denn: je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden. Für jedes Gebäude in Deutschland kann diese Gefährdung berechnet werden.
Auf die Lage des Gebäudes kommt es an:
- In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
- In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
- In der SGK 3 (hohe Gefährdung) werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.
Deutschlandweit liegen knapp 12 Prozent aller Adressen in der SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent in der SGK 1. Die Starkregengefährdungsklassen können Versicherer für eine detaillierte Beratung ihrer Kunden zum Schutz vor Hochwasser und für eine individuelle Risikokalkulation nutzen.
Elementarschäden 2023 gestiegen
Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren haben im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viele Schäden verursacht. Die Kosten belaufen sich auf 5,7 Milliarden Euro. Das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022. Grund dafür sind vor allem schwere und teure Hagelschäden an Kraftfahrzeugen, die mit 2 Milliarden Euro zu Buche schlugen. Im Vergleich der Bundesländer steht Bayern mit einer Schadensumme von über 2 Milliarden Euro an der Spitze, gefolgt von Hessen mit rund 890 Millionen Euro.