Das ist die Haftpflicht-Versicherung für Hunde-Halter
Diese Versicherung bezahlt Schäden:
Die ein Hund bei anderen verursacht.
Zum Beispiel:
- Ein Fahrrad-Fahrer stürzt vom Fahrrad
Weil ein Hund vor sein Fahrrad läuft.
In manchen Bundes-Ländern ist
die Haftpflicht-Versicherung für Hunde-Halter Pflicht.
Zum Beispiel in:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In vielen Bundes-Ländern gelten besondere Regeln für gefährliche
Hunde.
Darum kümmert sich die Hunde-Haftpflicht-Versicherung
Hunde können Menschen Schaden zufügen.
Das Gesetz sagt:
Der Hunde-Halter muss für diese Schäden bezahlen.
Der Halter muss auch bezahlen:
Wenn er keinen Fehler gemacht hat.
Das schwere Wort für diese Regel ist Gefährdungs-Haftung.
Der Halter muss vielleicht sehr viel Geld wegen seinem Hund bezahlen.
Darum sollen Hunde Halter eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung machen.
In manchen Teilen von Deutschland müssen die Hunde-Halter
eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung machen.
Diese Schäden werden von der Hunde-Haftpflicht-Versicherung bezahlt
- Personen-Schäden
Das ist zum Beispiel die Behandlung beim Arzt
nach einem Hunde-Biss. - Sach-Schäden
Zum Beispiel:
Der Hund zerstört die teuren Schuhe von einem Gast. - Vermögens-Schäden
Das sind Schäden
Die nach einem Personen-Schaden oder Sach-Schaden entstehen.
Zum Beispiel:
Ein Tier-Arzt wird von einem Hund verletzt und kann nicht arbeiten.
Die Versicherung zahlt den Verdienst-Ausfall vom Tier-Arzt.
Manchmal werden auch Schäden in Miet-Wohnungen von der
Hunde-Haftpflicht-Versicherung bezahlt.
Die Versicherung zahlt nur für Schäden in Wohn-Räumen
und wenn Räume privat genutzt werden.
Tipps
Es gibt auch Versicherungen für andere Tiere.
Zum Beispiel für Pferde und Katzen. Und für exotische Tiere.
Exotische Tiere sind zum Beispiel Schlangen und Spinnen.