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Pri­vate Unfall­ver­si­che­rung

Freizeit
15.03.2024

Was ist die private Unfallversicherung?

In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

Was leistet eine private Unfallversicherung?
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Welche Leistungen erbringt die private Unfallversicherung?

Ein Unfall kann schnell passieren. Zum Glück kommen die meisten Menschen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davon. Aber leider nicht immer. Deshalb ist die private Unfallversicherung für jeden Menschen wichtig. Die Unterstützung, die die private Unfallversicherung ermöglicht, ist vielfältig.

Die Leistungen einer Unfallversicherung in der Übersicht

  • Invaliditätsleistung

    Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird. Zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

    Maßgeblich für die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente ist die Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung, also der Invaliditätsgrad. Er ergibt sich in erster Linie aus der sogenannten Gliedertaxe, einer Art Bewertungstabelle für verschiedene Beeinträchtigungen einzelner Gliedmaßen. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Einige Beeinträchtigungen sind nicht ausdrücklich in der Gliedertaxe geregelt. Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist dann entscheidend, wie stark die Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist.

  • Unfallrente

    Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Versicherung eine lebenslange Unfallrente. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Unfallrente ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

  • Todesfallleistung

    Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.

  • Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld

    Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Deshalb vereinbaren sie in aller Regel ein Tagegeld. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt.

    Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Die Versicherung zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.

  • Übergangsleistung / Sofortleistung

    Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Invaliditätsgrad oft erst nach der Heilung feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent in seiner beruflichen Tätigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So kann etwa die Rehabilitation finanziell gesichert werden. Je nach Tarif und Versicherer zahlen manche einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.

    Statt einer Übergangsleistung bieten etliche Versicherer eine Sofortleistung: Eine Einmalleistung, die gezahlt wird, wenn der Unfall zu einer zuvor vertraglich vereinbarten Verletzung geführt hat. Die Sofortleistung wird - wie der Name schon sagt - so schnell wie möglich nach dem Unfall gezahlt. Eine dauerhafte Schädigung wie bei der Invaliditätsleistung ist hier nicht notwendig.

  • Hilfs- und Pflegeleistungen

    Ein Unfall kann schnell zu Bewegungseinschränkungen führen, die es schwer machen, zu Hause zurecht zu kommen. Je nach Vertrag springt dann die Unfallversicherung ein mit vorübergehenden Pflegeleistungen, Haushaltshilfen oder Fahrdiensten.

  • Reha-Leistungen

    Die Rehabilitation nach einem schweren Unfall kann sehr kompliziert und kostenträchtig sein. Je nach Vertrag hilft die Unfallversicherung dann mit der Planung, Organisation und ggf. der Finanzierung notwendiger Rehabilitationsschritte.

  • Bergungskosten

    Unfälle können auch weit weg von zu Hause, zum Beispiel im Urlaub, geschehen. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Je nach Vertrag kümmert er sich ebenso um die Unterbringung von Angehörigen oder steht beratend zur Seite.

  • Kosmetische Operationen

    Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Die Unfallversicherung trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.

In welchen Fällen leisten Unfallversicherungen nicht?

Grundsätzlich gilt der Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Aber auch ein Unfallversicherer kann nicht für alles einstehen, was passieren kann. Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel:


  • Unfälle durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Unfälle beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat
  • Unfälle durch Krieg oder Bürgerkrieg
  • Schädigungen durch Vergiftungen, Infektionen oder psychische Reaktionen

Für wen bieten Unfallversicherungen Schutz?

Für Kinder

Kinder sehen die Welt mit „anderen Augen“ und nehmen Gefahren oft nicht realistisch wahr. Auch Eltern erkennen die Gefahrenquellen manchmal nicht sofort. Zudem entsteht nach dem Unfall eines Kindes oft erheblicher finanzieller Aufwand:

  • hohe Kosten für die Betreuung
  • Einkommenseinbußen der betreuenden Eltern
  • eventuell Umschulung in eine Privatschule
  • besonders aufwendige Berufsausbildung

Für Familien

Bei Ausfall des Hauptverdieners, bei Selbstständigen oder bei nicht Berufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der gesamten Familie bedroht. Die private Unfallversicherung bietet hier Schutz aus einer Hand:

  • Berufstätige Eltern sind – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – auch in der Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zusätzliche Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Für junge Erwachsene

Junge Menschen leben aktiv und gehen oft Risiken ein – etwa im Sport. Sie sind deshalb besonders unfallgefährdet.

Die finanziellen Unfallfolgen können existenzbedrohend sein. Denn:

  • Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft noch kein oder nur geringer Versicherungsschutz.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt.

Für Senioren

Ältere Menschen lassen in ihrer Reaktions- und Koordinationsfähigkeit naturgemäß nach. Deshalb erleiden sie häufiger Unglücke, manchmal auch mit schweren Verletzungen. Oft kommt hinzu:

  • Die private Unfallversicherung bietet Älteren oft zusätzliche Assistance-Leistungen. Sie ermöglichen es, den Alltag (gegebenenfalls auch des Ehepartners) selbstständig zu bewältigen, ohne die Familie zu sehr in Anspruch nehmen zu müssen.
  • Nach Eintritt in den Ruhestand besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr, den die Rentner zuvor etwa als Arbeitnehmer hatten.

Übersicht: Was ist nach einem Unfall zu tun?

  • Die Versicherung so schnell wie möglich unterrichten.
  • Die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige umgehend zurücksenden.
  • Sich von den vom Versicherer genannten Ärzten untersuchen lassen.

Im Todesfall:

  • Einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen.
  • Die Fristen für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität beachten. Beides muss häufig innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen.

Übersicht: Sonderformen der Unfallversicherung

  • Die Kinderunfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport – und das weltweit. Mit ihr können zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.

    Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen – außer Nahrungsmittelvergiftungen –, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, während der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.

  • Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)

    Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet.

    Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

  • Die Seniorenunfallversicherung

    Hilfsleistungen

    Neben Geldleistungen bietet die Seniorenunfallversicherung bedarfsgerechte Unterstützung für ältere Menschen. Dazu zählen je nach Bedarf: Eine Haushaltshilfe, eine Pflegekraft, Unterstützung beim Einkaufen, bei Behörden- und Arztbesuchen und ein Menüservice. Diese Leistungen sind unabhängig von der Schwere der Verletzung und einem späteren Anspruch auf Geldleistungen.

    Erweiterter Unfallbegriff

    Auch Verletzungen, die normalerweise nicht unter den Unfallbegriff fallen, sind hier versichert, wie zum Beispiel spontane Oberschenkelhalsbrüche und Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt.

    Verzicht auf Ausschlüsse

    Einige Versicherer bieten auch dann Versicherungsschutz, wenn etwa ein Unfall durch eine Bewusstseinsstörung aufgrund ärztlich verordneter Medikamente verursacht wurde.

  • Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

    Diese Sonderform bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversicherung. Zusätzlich werden am Ende der Laufzeit des Vertrags – oder bei Tod des Versicherten – die Beiträge zurückgezahlt, und zwar auch dann, wenn der Versicherte bereits Leistungen erhalten hat.

    Dazu kommt noch eine während der Laufzeit wachsende Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Die Beiträge sind höher als bei einer reinen Unfallversicherung. Dafür steht aber mit der Beitragsrückzahlung eine zusätzliche Kapitalleistung zur Verfügung.

  • Betriebliche- oder Vereins-Gruppenunfallversicherung

    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Die Beschäftigten profitieren von dieser zusätzlichen Sozialleistung. Oft sind die Versicherten nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit geschützt.

    Auch Vereine und ähnliche Organisationen können für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abschließen.

Übersicht: Was ist der Unterschied zwischen einer Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Private Unfallversicherung

Vorteile:

  • Die private Unfallversicherung übernimmt unfallbedingte, finanzielle Mehrbelastungen.
  • Sie zahlt auch bei weiter bestehender Berufsfähigkeit.
  • Schon ab ein Prozent Invalidität erbringt die Versicherung ihre Leistung.
  • Günstige Beiträge
  • Die Gesundheitsprüfung ist weniger umfangreich.


Einschränkungen:

  • Die Unfallversicherung setzt, wie der Name schon sagt, einen Unfall voraus. Bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen leistet sie nicht.
  • Unfälle durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum sind ausgeschlossen.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorteile:

  • Bei einer Berufsunfähigkeit fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt hier den Wegfall des Einkommens.
  • Diese Versicherung zahlt auch bei durch Krankheit verursachter Berufsunfähigkeit.
  • Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig. Je nach Tarif zahlt hier der Versicherer. 


Einschränkungen:

  • Die Leistungen werden erst ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit gezahlt, z. B. erst ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.
  • Die Gesundheitsprüfung ist umfangreicher als bei der Unfallversicherung.
  • Höhere Beiträge

Download: Die private Unfallversicherung (PDF-Broschüre)

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