Wer ein Haus bauen möchte, braucht nicht nur eine gesicherte Finanzierung. Er benötigt auch einen guten Versicherungsschutz. „Bauherren müssen schon vor dem ersten Spatenstich ausreichend abgesichert sein. Sonst kann der Traum vom Eigenheim schnell im Albtraum enden“, sagt Versicherungsexperte Mathias Zunk. Denn während der Bauphase kann einiges schiefgehen. Und ohne Schutz können Schäden die Bauherren finanziell ruinieren. Zuletzt sorgte ein Urteil des Thüringer Landessozialgericht zur Unfallversicherung für eine wichtige Veränderung.
1. Private Unfallversicherung
Ein Hausbau ist eine teure Angelegenheit. Viele Bauherren setzen deshalb auf Eigenleistungen oder die Hilfe von anderen, um die finanzielle Belastung zu senken. Dabei kann es jedoch zu Unfällen kommen: Der Bauherr stürzt von der Leiter oder verletzt sich bei der Arbeit mit schwerem Gerät. Die Folgen solcher Unfälle können gravierend sein. Deshalb brauchen Bauherren und auch ihre Ehepartner einen umfassenden Unfallversicherungsschutz. Sie können sich daher freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.
Diese spezielle Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die im Zuge des Bauvorhabens eintreten, insbesondere bietet sie Geldleistungen bei dauerhaften, unfallbedingten Gesundheitsschäden in Form einer Einmalzahlung und/oder einer lebenslangen Rente. Weitere Leistungen können beispielsweise Tagegelder, kosmetische Operationen und eine Todesfallleistung sein.
Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung spielt es dabei keine Rolle, ob der Versicherte nach seinem Unfall noch erwerbsfähig ist oder nicht. Die wichtigsten Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gibt es zusätzlich. Daher kann sie auch die Leistungen aus einer gesetzlichen Bauhelfer-Unfallversicherung ergänzen.
Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung kann auch für die Helfer des Bauherrn aus dem Familien- und Bekanntenkreis abgeschlossen werden, um die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu ergänzen oder eventuelle Lücken zu schließen. Denn der Bauherr ist zwar grundsätzlich verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden, und zwar unabhängig davon, ob die Helfer unentgeltlich arbeiten oder nicht. Allerdings sind sogenannte spontane Handreichungen oder Gefälligkeitsleistungen durch nahe Verwandte oder Bekannte ausgenommen. Ob so ein Fall vorliegt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist dabei die Beziehung zwischen dem privaten Bauherrn und dem Helfer.
Um Lücken im Versicherungsschutz jedenfalls zu vermeiden, sollten Helfer aus dem Familien- und Bekanntenkreis daher in jedem Fall privat abgesichert werden.
2. Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Und Risiken gibt es viele: Das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen und parkende Autos beschädigen.
Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie sollte bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme. Die Deckungssumme – das ist der Wert, bis zu dem der Versicherer Schäden maximal übernimmt – sollte ausreichend sein.
3. Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung
Während der Bauphase können Brände, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichtemachen. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Versicherung ab. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung und vergeben andernfalls keinen Kredit. Kleiner Tipp: Schon vor dem ersten Spatenstich können Bauherren eine Wohngebäudeversicherung abschließen, in der die Feuer-Rohbau-Versicherung eingeschlossen ist.
4. Bauleistungsversicherung
Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles nach Plan. Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser können das halbfertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen und verwandeln den halbfertigen Bau in eine Ruine.
In solchen Fällen hilft eine Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden.
Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 oder 24 Monate. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab. Zudem wird in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart.
5. Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. Oder wenn ein offensichtlich morscher Baum auf dem Grundstück in ein parkendes Auto kracht. Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist.