Eine Hausratversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die Höchstlaufzeit ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags.
Hausratversicherung nach Umzug anpassen
Wer umzieht, kann seine Hausratversicherung mitnehmen. Doch wer zum Beispiel in eine viel größere Wohnung zieht, muss dann eventuell auch einen höheren Beitrag bezahlen. Erhöht sich der Beitrag durch den Wohnungswechsel, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nachdem der Versicherer auf die Prämienerhöhung hingewiesen hat, kann der Versicherte den Vertrag zum nächsten Monat kündigen.